Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. März 2019

 

 

 

 

 

TOP 10

Aufhebung des Haushaltsbegleitantrages 2011-16/DS-I(A)0560 vom 05.06.2014
„Satzung zum Umgang mit Fraktionsmitteln“

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 12.03.2019, 2016-21/DS-I(A)0575

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.         Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2014 zu

2011-16/DS-I(A)0560 wird aufgehoben.

 

2.         Der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, über den Finanzmittelbedarf der Fraktionen und deren Verwendung eine verbindliche Regelung als Satzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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