Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. März 2019

 

 

 

 

 

TOP 13

Projekt Teilneubau Kita Rödernstraße (3), Gesamtsanierung – KIPB
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-091 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.02.2019,
2016-21/DS-I(A)0578

 

Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 13 verlässt Herr Stv. Rupp (FW) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Dem Abbruch des Altbaus und dem Neubau mit fünf Kindergartengruppen anstelle des Altbaus und dem Abriss dieses Altbaus sowie der Anbindung an den verbleibenden Bestandsbau mit zwei Kindergartengruppen am Standort Kindertagesstätte Rödernstraße nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 6.300.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 - Rödernstr., Gesamtsanierung - KIPB“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher       300.000,00 €

Haushaltsmittel 2018                           800.000,00 €

Haushaltsmittel 2019                       2.600.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                      2.600.000,00 €

Gesamt                                               6.300.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung.

 

Die Haushausmittelbereitstellung 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 5.460.000,00 € auf 6.300.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 1.760.000,00 € auf 2.600.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

3.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) beantragt.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP I)                   4.913.802,00 €

Kreditmarktmittel:                              1.386.198,00 €

Gesamt                                               6.300.000,00 €

 

Die Zuweisung des Bundes (KIP I) wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 etatisiert.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 361.700,80 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 182.049,21 €/p.a.

 

6.    Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

7.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für den Ersatzneubau anzupassen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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