Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0054Ausgegeben am 16.04.2019

Eing. Dat. 09.04.2019

 

 

 

 

Gestaltungsbeirat für Offenbach

hier: Zwischenbericht II

Magistratsvorlage Nr. 2019-102 (Dez. IV, Amt 60) vom 27.03.2019

 

 

Der Magistrat hat am 27.03.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der nachfolgende Zwischenstandsbericht zur Umsetzung des Beschlusses 2016-21/DS-I(A)0289 über die Ernennung eines Gestaltungsbeirats für die Stadt Offenbach wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, kurzfristig einen temporären Gestaltungsbeirat für das Vorhaben „Umbau, Aufstockung, Umgestaltung und teilweise Nutzungsänderung der Bestandsimmobilie des City Centers, Berliner Straße 50-52“ einzuberufen, um damit die Art und Form der Umsetzung eines dauerhaften Gestaltungsbeirats für Offenbach zu evaluieren, bevor zeitnah ein konkreter Umsetzungsvorschlag zur Installation eines dauerhaften Gestaltungsbeirats vorgelegt wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

 

Begründung:

 

Das Geschäftshaus „City Center“ in der Berliner Straße 50-52 aus dem Jahr 1981 reagiert derzeit mit seiner Fassade, seinem Grundriss und der internen Erschließung auf die noch verbliebene sog. „Zweite Ebene“ – einem Relikt einer Fußgängerbrücke an der Kreuzung Berliner Straße / Marktplatz / Schloßstraße im Sinne des städtebaulichen Leitbilds der 1960er Jahre – die wenige Jahrzehnte später größtenteils zurückgebaut wurde. Lediglich wenige Teile dieser öffentlichen Erschließungsanlage mussten erhalten bleiben, um die Erschließung einzelner Teilflächen der Bestandsgebäud (insbesondere in den Obergeschossen) weiterhin sicherzustellen - so auch die Restfläche auf der Nord-, Ost- und Westseite des „City Centers“. Noch heute wirkt sich dieses „Relikt“ aufgrund seines Erscheinungsbilds negativ auf das Stadtbild aus.

 

Die Vorhabenträger des „City Centers“ planen nunmehr den Umbau, die Aufstockung, die Umgestaltung sowie in Teilen eine Nutzungsänderung der Bestandsimmobilie, was auch die Umstrukturierung der Erschließung des Gebäudes umfasst. Auf die sog. „Zweite Ebene“ könnte im Rahmen des Vorhabens verzichtet und diese somit vollständig abgebrochen werden.

 

Hierzu gab es in der Vergangenheit diverse Abstimmungen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt. Die architektonische Gestalt des Gebäudes wandelte sich in diesem Zuge – auch durch den Wechsel des ursprünglich beauftragten Architekturbüros seitens des Vorhabenträgers – mehrfach. 

 

Sowohl der Vorhabenträger als auch die Stadt sind sich einig, dass an einem so markanten und städtebaulich wichtigen Ort in der Offenbacher (Innen-)Stadt vor dem Hintergrund des durch den Abbruch der „Zweiten Ebene“ neu zu denkenden Stadtraums zwischen Marktplatz, Berliner Straße und dem Salzgäßchen (als wichtige Verbindung zum Wilhelmsplatz) eine gestalterisch hochwertige Architektur zwingend geboten ist und sich das Vorhaben auch städtebaulich in seine Umgebung integrieren muss. Aus diesem Grund befürworten beide Seiten die Beratung des Vorhabens durch einen temporären Gestaltungsbeirat als Vorgriff auf den durch den o. g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu installierenden dauerhaften Gestaltungsbeirat.

 

Die Durchführung der Beratung des Vorhabens „City Center“ durch einen temporären Gestaltungsbeirat erfolgt federführend durch Amt 60 mit Unterstützung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.     

 

Nach Beratung des Vorhabens durch den temporären Gestaltungsbeirat im Frühjahr 2019 und ggf. Anpassung der Planungen durch den Vorhabenträger, plant dieser die Einreichung des Bauantrags im Sommer 2019. Parallel hierzu wird derzeit zwischen dem Vorhabenträger und Amt 60 ein städtebaulicher Vertrag ausgearbeitet, in dem neben der Durchführung des o. g. Vorhabens, auch der Abbruch der „Zweiten Ebene“ inkl. Treppenanlage, der Tausch von Grundstücksteilflächen (zugunsten der Verbreiterung der öffentlichen Erschließungsflächen am Marktplatz) im sowie die Wiederherstellung der angrenzenden öffentlichen Platzflächen geregelt werden sollen.

 

Nach Durchführung und Evaluierung der Beratung des exemplarischen Vorhabens durch den temporären Gestaltungsbeirat wird der Stadtverordnetenversammlung zeitnah ein konkreter Umsetzungsvorschlag zur Installation eines dauerhaften Gestaltungsbeirats vorgelegt.