Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0585Ausgegeben am 18.04.2019
Eing. Dat. 18.04.2019
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: 1. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-118 (Dez. II, ESO) vom 17.04.2019
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der anliegenden 1. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung wird zugestimmt.
Begründung:
Die Kalkulation zu den derzeit gültigen Straßenreinigungsgebühren enthält einen öffentlichen Anteil von 19,2 v.H. an den Kosten der Straßenreinigung.
Zur Beschlussfassung wurden alle Umstände zur Festlegung des öffentlichen Anteils ermittelt und gewichtet, der Stadtverordnetenversammlung jedoch nicht zum Zeitpunkt des Beschlusses übermittelt. Da diese Übermittlung fehlt, ist folglich eine Heilungssatzung erforderlich. Diese Heilungssatzung möge rückwirkend zum 01.04.2018 in Kraft treten. Hierzu besteht in Hessen in § 3 Abs. 2 KAG eine spezielle Ermächtigung. Mit der neuen Satzung erfolgt keine Schlechterstellung der Abgabepflichtigen.
Anlagen:
- 1. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung
- Synopse zur 1. Straßenreinigungsgebührenänderungssatzung
- Kalkulation
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x UPB
1 x Minderheitenvertreter (UPB)
2 x Vertreter (ALB)
8 x Fraktionen
4 x fraktionslose Stv.
4 x Stv.-Büro
Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.