Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0587Ausgegeben am 18.04.2019

Eing. Dat. 18.04.2019

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-120 (Dez. II, ESO) vom 17.04.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die Satzung über die Beitrags- und Gebührenordnung (Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr) zur Satzung über die Grundstücksentwässerung vom 03.12.2009 in der Stadt Offenbach am Main in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung wird mit in Kraft treten von

 

a)    der unter 2. genannten Gebührenordnung zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach am Main und

 

b)    der unter 3. genannten Kanalanschlußbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main

 

außer Kraft gesetzt.

 

2.    Der anliegenden Gebührenordnung zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt. Der Kalkulationszeitraum beträgt zwei Jahre.

 

3.    Der anliegenden Kanalanschlußbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Derzeit sind Kanalbeitrag und Kanalbenutzungsgebühr in einer Satzung gemeinsam gefasst. Da es sich bei den Satzungen um eigenständige Sachverhalte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten handelt, mit

(a)   Kanalbeitrag für erstmaligen Anschluss einer Liegenschaft an das öffentliche Entwässerungssystem. Zuständigkeit: Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und

(b)   Kanalbenutzungsgebühr für die fortlaufende Nutzung des öffentlichen Entwässerungssystems, unterteilt nach Schmutz- und Oberflächenwasser-gebühr. Zuständigkeit: Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

ist auch eine formale Trennung der Satzungen sinnvoll und angezeigt. Diese Satzungstrennung wird hiermit erwirkt.

 

Zu (a) Kanalanschlußbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main:
Inhaltlich ist keine Änderung der derzeit in Kraft befindlichen Satzung vorgenommen. Die Kanalbeitragssatzung wird lediglich als eigenständige Satzung beschlossen.

 

Zu (b) Gebührenordnung zur Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach am Main:
Die Gebührenordnung ist nun eigenständig gefasst und die Gebühren sind für einen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren neu kalkuliert. Der Höhe nach verbleibt sowohl die Schmutzwassergebühr als auch die Oberflächengebühr beim gleichen Betrag.

 

Lediglich die Nebengebühren, die seit 2010 unverändert sind, sollen gemäß anliegender Kalkulation angepasst werden. Bei diesen Nebengebühren handelt es sich um die

-   Grundwassereinleitegebühr,
ermittelt mittels privater Wasserzähler. Diese sinkt von 1,35 EUR / cbm auf 1,
10 EUR / cbm

-   Fäkalschlammabfuhrgebühr. Diese steigt von 105,75 € / pro Stunde auf 114,63 €/ pro Stunde

-   Analytik und Betriebsüberwachung von Einleitungen nicht häuslichen Abwassers.
Diese Gebühren betreffen nur ca. 70 gewerblich genutzte Liegenschaften, bei denen in der Regel zwischen zwei und vier Mal pro Jahr zwischen zwei und 8 Parameter analysiert werden. Die Gebührensteigerung ist in der Synopse zum Anhang 1 (zu § 3 Abs. 9) der Satzung über die Gebührenordnung gezeigt.

 

Darüber hinaus sind Aktualisierungen in Bezug auf die Gebührenpflichtigen (§ 6) vorgenommen und eine Regelung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten (§8) sowie Beauftragter Dritter (§9) aufgenommen worden.

Anlagen:

-       Gebührenordnung zur Satzung über die
Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach am Main

-       Synopse zur Gebührenordnung

-       Kalkulation zur Gebührenordnung

-       Kanalanschlußbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.