Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0592Ausgegeben am 09.05.2019

Eing. Dat. 09.05.2019

 

 

Messe Offenbach GmbH

hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Messe Offenbach GmbH

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-131 (Dez. I, Amt 20) vom 08.05.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Gesellschafterversammlung am
16. Mai 2019 wie folgt wird nachträglich genehmigt:

 

1.     Änderungen in § 12 des Gesellschaftsvertrages

a)     In § 12 Absatz (1) wird die bisher in Buchstabe c) enthaltene Regelung ersatzlos gestrichen.

b)     Die Buchstabenreihenfolge in § 12 Absatz (1) wird entsprechend angepasst.

c)      Im Übrigen bleibt § 12 unverändert.

 

2.     Änderungen in § 14 des Gesellschaftsvertrages

a)     Die ursprüngliche und nunmehr gestrichene Regelung in § 12 Absatz (1) Buchstabe c) wird im Übrigen unverändert in § 14 (Absatz (2) als neu einzufügender Buchstaben (f) übernommen, der unter Berücksichtigung des Einleitungssatzes in § 14 Absatz (2) wie folgt lautet: „Die Gesellschafterversammlung beschließt außer den in Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fällen über: die Erteilung der Zustimmung zur Teilung, Belastung, Veräußerung oder sonstigen Übertragung von Geschäftsanteilen oder Teilen an Geschäftsanteilen, Beschlussfassung über die Einziehung von Geschäftsanteilen und zur Veräußerung der gesellschaftseigenen Anteile.“.

b)     Die Buchstabenreihenfolge in § 14 Absatz (2) wird entsprechend angepasst.

c)      Außerdem wird § 14 durch einen neuen Absatz (3) folgenden Wortlauts ergänzt: „Die Gesellschafterversammlung kann zu Rechtsgeschäften, die ihrer Zustimmung unterliegen, die erforderliche Zustimmung im Einzelfall oder für bestimmte Fälle innerhalb bestimmter Wertgrenzen im Voraus erteilen.“

d)     Im Übrigen bleibt § 14 unverändert.

 

3.     Änderungen in § 18 des Gesellschaftsvertrages

a)     Außerdem wird in § 18 Absatz (1) der letzte Satz wie folgt geändert: “Über die Einziehung beschließt die Gesellschafterversammlung (§ 14 des Gesellschaftsvertrages).“

b)     Im Übrigen bleibt § 18 unverändert.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main ist mit einem Anteil von 1,00% Mitgesellschafterin der Messe Offenbach GmbH. Darüber hinaus ist die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach mit 20,00 % an der Messe Offenbach GmbH beteiligt.

 

Der Gesellschaftsvertrag der Messe Offenbach GmbH soll auf Antrag der GBO, die aufgrund ihres Anteils von 20,00 % gemäß § 50 GmbHG zur Antragstellung berechtigt ist, in den §§ 12, 14 und 18 anlässlich der am 16. Mai 2019 stattfindenden Gesellschafterversammlung geändert werden. Die Änderung betrifft die Erteilung der Zustimmung zur Teilung, Belastung, Veräußerung oder sonstigen Übertragung von Geschäftsanteilen oder Teilen an Geschäftsanteilen.

 

Diese Zustimmung, deren Erteilung üblicherweise der Gesellschafterversammlung obliegt, erteilt nach dem derzeitigen Gesellschaftsvertrag der Messe Offenbach GmbH deren Verwaltungsrat. Grund für diese Delegation der üblicherweise der Gesellschafterversammlung unterliegenden Kompetenz an den Verwaltungsrat war, dass sich die Geschäftsteile der Messe Offenbach historisch in einem so genannten Streubesitz eines großen Gesellschafterkreises befanden. Der Gesellschafterkreis der Messe Offenbach GmbH verkleinert sich jedoch stetig. Deshalb ist der ursprüngliche im Streubesitz liegende Grund für diese Delegation weggefallen. Diese Delegation soll mithin aufgehoben werden. Durch die beabsichtigte Ergänzung in § 14 Absatz (3) des Gesellschaftsvertrages ist zugleich eine kurzfristige Handlungsfähigkeit bei der Erteilung erforderlicher Zustimmungen durch die Gesellschafterversammlung sicher gestellt.

 

Außerdem haben Stadt Offenbach am Main und die GBO aufgrund der Tatsache, dass die Messe Offenbach GmbH einen großen Teil der Geschäftsanteile selbst hält (gesellschaftseigene Anteile) momentan eine strukturelle Mehrheit in der Gesellschafterversammlung, weil die von der Messe Offenbach GmbH selbst gehaltenen Anteile nach dem Gesetz stimmrechtslos sind.

 

Der Verwaltungsrat besteht aus 7 Mitgliedern. Stadt Offenbach am Main und GBO stellen jeweils nur ein Mitglied, so dass - anders als in der Gesellschafterversammlung - hier keine Mehrheit zugunsten der Stadt Offenbach am Main und der GBO besteht.

 

Die Stadt Offenbach ist an der GBO unmittelbar und zugleich mittelbar über die SOH beteiligt. Für die Ausübung des Stimmrechts in wichtigen Angelegenheiten von Beteiligungsgesellschaften brauchen GBO (und SOH) gemäß ihrer jeweiligen Gesellschaftsverträge jeweils die Zustimmung der Stadt Offenbach am Main.

 

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages können beiligender Synopse entnommen werden.

Anlage:

Synopse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.