Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0595Ausgegeben am 09.05.2019

Eing. Dat. 09.05.2019

 

 

 

 

 

Umsetzung Masterplan NOx

Maßnahmen „UVM-1-OFM: Stadtweite umweltsensitive Verkehrssteuerung“, UVM-6: LKW-Durchfahrtsverbot“, UVM-7: Verkehrsverflüssigung“

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-144 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Den vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement und dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz erstellten Förderanträgen, mit einem Gesamtprojektvolumen von 15.244.000,00 €, als Grundlage für die durchzuführenden Maßnahmen wird zugestimmt.

 

2.     Der weiteren Planung der Maßnahmen auf der Grundlage der erstellten Kostenschätzung wird zugestimmt. Eine Umsetzung ist gemäß dem Förderzeitraum bis Ende 2020 vorzusehen.

 

3.    Die Mittelbereitstellung für die Maßnahmen erfolgt über das Produktkonto 12010100.0960000060, Investitionsnummer 1201010900601803 „Masterplan NOx - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2019.

 

4.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Fördermittel gemäß dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“,

Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“:

                                                 7.622.000,00 €

Kreditmarktmittel:                  7.622.000,00 €

Gesamt:                                15.244.000,00 €

 

5.     Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Maßnahmen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Mit dem „Masterplan NOx-Minderung Stadt Frankfurt a. M. und Stadt Offenbach a. M.“ haben die beiden Städte Maßnahmen aus dem Bereich der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ erarbeitet, die zu einer Reduzierung der NOx-Emissionen beitragen sollen. Ziel des Masterplans ist es, Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Verkehrs zu formulieren und zu bewerten, die es den beiden Städten erlauben, ihre NOx-Emissionen bis zum Ende des Jahres 2020 bis unter den Grenzwert zu reduzieren.

 

Aufgrund von hohen verkehrlichen Verflechtungen haben die beiden Städte im September 2017 die gemeinsame Erarbeitung des Masterplans im Rahmen einer Kooperation vereinbart. Zwischen beiden Städten bestehen intensive Pendlerströme, wodurch nur eine integrierte Betrachtung zu nachhaltigen Emissionsminderungen führt. Insbesondere soll vermieden werden, dass Verbesserungen in der einen Stadt zu Beeinträchtigungen in der anderen Stadt führen.

Der „Masterplan NOx-Minderung Stadt Frankfurt a. M. und Stadt Offenbach a. M.“ wurde im Juni 2018 fertiggestellt.

 

Zur Vermeidung der drohenden Fahrverbote und der Verbesserung der Luftqualität wurde von der Bundesregierung das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ beschlossen. In diesem werden Mittel bereitgestellt, um Maßnahmen für eine nachhaltige und moderne Verkehrsabwicklung in deutschen Städten zu initiieren. Gegenstand des Sofortprogramms ist die Förderung der Maßnahmen u. a. im Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“.

 

Im Rahmen des Masterplans „NOx-Minderung Stadt Frankfurt a. M. und Stadt Offenbach a. M.“ wurden Maßnahmen entwickelt, die ihren Fokus auf den Bereich Digitalisierung des Verkehrs setzen. Auf Basis des Masterplans wurden anschließend Ende August 2018 Förderanträge für die einzelnen Maßnahmen eingereicht. Der Masterplan ist Voraussetzung, um Fördermittel im Bereich der Digitalisierung des Verkehrs beantragen zu können.

 

Für folgende Maßnahmen des Masterplans die bis Ende 2020 umzusetzen sind, wurden Förderanträge gestellt:

-       „UVM-1-OFM: Stadtweite umweltsensitive Verkehrssteuerung“

-       „UVM-6: LKW-Durchfahrtsverbot“

-       „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“

 

Mit der Maßnahme „UVM-1-OFM: Stadtweite umweltsensitive Verkehrssteuerung“ sollen mittels einer umweltsensitiven Netzsteuerung die bestehenden Defizite im Verkehrsablauf der Stadt Offenbach a. M. gemindert werden, was letztlich zu einer spürbaren Verringerung der Luftschadstoffbelastungen führt. Hierbei wird nicht nur eine optimierte Schaltung der Signalprogramme gemäß Verkehrslage berücksichtigt. Vielmehr sind im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes auch eine optimierte Verkehrslenkung mittels dynamischer Routenempfehlung und eine reglementierende situationsabhängige Zuflussdosierung bei Überlastung definierter Netzabschnitte vorgesehen.

Darüber hinaus beinhaltet das Maßnahmenkonzept auch eine Ausweitung des vorhandenen dynamischen Parkleitsystems zur Vermeidung von Umwegfahrten.

 

Somit bildet die Maßnahme eine wichtige Grundlage, die bestehenden Defizite im Verkehrsablauf zu mindern und dadurch eine spürbare Verbesserung der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung zu ermöglichen. Die Abschätzung des NOx-Minderungspotenzials wurde anhand einer mikroskopischen Verkehrssimulation vorgenommen. Im Gesamtnetz kann im Rahmen dieses Maßnahmenpakets von einem NOx-Minderungspotenzial von bis zu ca. 5 % ausgegangen werden.

 

Im Rahmen der Maßnhame „UVM-6: LKW-Durchfahrtsverbot“ ist eine räumlich regionale Untersuchung vorgesehen. Diese soll die verkehrlichen sowie emmissionstechnischen Auswirkungen analysieren und beurteilen.

Die Ausweisung des Lkw-Durchfahrtsverbots erfolgt durch zwei Anzeigesysteme. Die innerstädtische Beschilderung in den Zufahrtsstraßen soll mittels LED-Tafeln und die weiträumige Beschilderung über Standard-Verkehrszeichen (VZ 253, VZ 1026-35) bzw. Sonder-Verkehrszeichen realisiert werden. Darüber hinaus ist die Installation eines Lkw-Routenkonzepts vorgesehen, welches den Schwerlastverkehr zielgerichtet in die Gewerbegebiete führt. Hierdurch sollen unnötige Umwegfahrten vermieden werden.

 

Die geplanten LED-Tafeln an den Ortseingängen haben somit eine Doppelfunktion inne. Vorgesehen sind frei programmierbare LED-Tafeln, so dass Änderungen an den Anzeigeinhalten jederzeit möglich sind.

 

Entsprechend bildet die Maßnahme eine wichtige Grundlage, den Schwerlastverkehr in der Stadt Offenbach a. M. zu reduzieren und dadurch eine spürbare Verbesserung der verkehrsbedingten Luftschadstoffbelastung zu ermöglichen. Basierend auf einer Verkehrsmodellberechnung kann durch die Einrichtung eines Lkw-Durchfahrtverbots ein geschätztes NOx- Minderungspotenzial bis ca. 10% erreicht werden.

 

Die Maßnahme „UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ sieht eine verkehrstechnische Optimierung der Lichtsignalsteuerung an sechs neuralgischen Straßenzügen in Offenbach a. M. vor. Ziel ist die spürbare Verbesserung des Verkehrsablaufs (Reduzierung des Stop-and-Go-Verkehrs) und damit einhergehend die Verringerung der Wartezeiten sowie eine Minderung der NOx-Emissionen.

Die Verkehrsverflüssigung umfasst die technische Aufrüstung und Erneuerung sowie verkehrstechnische Optimierung der Lichtsignalanlagen an 64 Einzelanlagen.

 

Die aus der Maßnahme erhobenen Daten sollen beteiligten Akteuren der Stadt Offenbach a. M. zur kontinuierlichen Analyse der verkehrlichen  Auswirkungen sowie lokalen Akteuren (bspw. OVB) zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen die Daten perspektivisch für Anbieter von Mobilitäts- und Informationsdiensten geöffnet werden, damit diese ihre Angebote entsprechend ausrichten und optimieren können und so die Stadt Offenbach a. M. bei der Reduzierung der NOx-Belastung unterstützen.

 

Somit stellt die Maßnahme eine wichtige Grundlage für eine zeitgemäße verkehrsabhängige Steuerung als Grundvoraussetzung für einen leistungs- und emmissionsreduzierenden Verkehrsablauf dar. Die Abschätzung des NOx-Minderungspotenzials erfolgte näherungsweise anhand einer mikroskopischen Verkehrssimulation. Im Ergebnis können bis zu ca. 5 % der NOx-Emissionen eingespart werden.

 

Im Rahmen der Kostenschätzung sind für die Maßnahme UVM-1: OFM: Stadtweite umweltsensitive Verkehrssteuerung Leistungen im Umfang von 6.064.00,00 €, für die Maßnahme UVM-8 LKW-Durchfahrtverbot Leistungen im Umfang von 1.207.000,00 € und für die Maßnahme UVM-7 Verkehrsverflüssigung Leistungen im Umfang von 7.973.000,00 € geplant. Darin enthalten sind auch die von der Stadt zusätzlich zu erbringenden Aufwände für die Betreuung und Umsetzungsbegleitung der Maßnahmen durch Experten/ Angestellte aus den Bereichen Verkehrsplanung und Umweltamt der Stadt.

Die Umsetzung der Maßnahmen wird zu 50 % vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Die Förderzusage für die Maßnahme                        "UVM-7: Verkehrsverflüssigung“ liegt seit dem 05.12.2018 vor und beläuft sich auf 3.933.263,00 €.

 

Die Maßnahmen korrespondieren in Teilleistungen untereinander. Bei den Kostenschätzungen wurde eine doppelte Kostenverrechnung der Leistungen vermieden.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

 

Die Umsetzung der drei Maßnahmenpakete ist eng gekoppelt an die Besetzung von fünf zusätzlichen Vollzeitstellen im Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Referat Verkehrsplanung. Diese fünf zusätzlichen Stellen sind in den Förderanträgen enthalten und werden ebenfalls zu 50 % gefördert. Folglich sind die Kosten hierfür in der Mittelbereitstellung enthalten.   

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die eingereichten Förderanträge zur Einsichtnahme aus.