Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)00598Ausgegeben am 09.05.2019

Eing. Dat. 09.05.2019

 

 

 

 

Spielplatz Richard-Wagner-Straße / Bethnal-Green-Straße

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-150 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Richard-Wagner-Straße/ Bethnal-Green-Straße zu einer Spielfläche für null- bis sechsjährige Kinder, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Ipach Mayerhofer, Landschaftsarchitekten PartGmbH, Friedensallee 22, 63263 Neu-Isenburg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 150.000,00 € brutto, wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.0952005260 Investitionsnummer 1301010900601304, „Spielplatz Richard-Wagner-Straße / Bethnal-Green-Straße“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel bis 2017:                                                        30.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                                                               70.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                               40.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                                               10.000,00 €

Gesamt:                                                                                     150.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung. Die Haushausmittelbereitstellung 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Erhöhung der Gesamtkosten von 140.000,00 € auf 150.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 0 € auf 10.000 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

3.         Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Regionalfonds und dem Regionallastenausgleichsgesetz des Hessischen Ministeriums der Finanzen und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung Regionalfonds (Stadtumbau)

Produktkonto 13010100.3601005460                                   50.000,00 €

Zuwendung Regionallastenausgleichsgesetz

Produktkonto 13010100.3601005460                                 100.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                             0,00 €

Gesamt:                                                                                     150.000,00 €

 

4.         Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in

Höhe von 17.655,91 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. ge-

prüften Folgekosten sind, verringern sich durch die Maßnahme ab dem Jahr 2020 um 909,17 €, und zwar von 18.565,08 €/p. a. auf 17.655,91 €/p. a.

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über das Produktkonto 13010100.6165001420 „Grünpflege und öffentliche Spielflächen“.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 17.11.2016 (Vorlage Nr. 2016-332 (Dez. IV, Amt 60) der Einreichung des Förderantrags für das noch verbliebene Förderkontingent für die Stadt Offenbach am Main aus dem Regionalfonds für die Sanierung des Spielplatzes Richard-Wagner-Straße / Bethnal-Green-Straße zugestimmt. Der Förderantrag für das Regionallastenausgleichsgesetz wird im Mai 2019 durch das Amt für Stadtplanung-, Verkehrs- und Baumanagement gestellt. Die Sanierung des Spielplatzes ist gemäß des 2010 beschlossenen Spielplatzrahmenplans vorrangig zu betreiben. Darin wird für die unter Punkt M14 genannte  741 m² große Spielplatzfläche eine Komplettsanierung unter dem Aspekt empfohlen, diesen 1970 hergestellten Spielplatz auf die Altersgruppe der null- bis sechsjährigen Kinder auszurichten.  

Im näheren Umkreis liegen weitere Spielplätze (u. a. „Richard-Wagner-Straße“, „Rodelberg“ und „Mödlingstraße“) mit diversen Angeboten für die Altersgruppe ab drei Jahren, so dass nun mit der Umrüstung dieser Fläche für die jüngeren Kinder eine Spielwertbereicherung im Quartier erfolgt.

 

Am 31.01.2019 wurde die Planungsidee im Kinder- und Jugendparlament vorgestellt. Ihre Wünsche wurden in das Planungskonzept integriert.

 

Konzeption

Der Spielplatz Richard-Wagner-Straße/ Bethnal-Green-Straße liegt in zentraler Lage im Stadtteil Lauterborn zwischen der Bethnal-Green-Straße und der Mödlingstraße.

Er ist von der Richard-Wagner-Straße über den direkt südlich angrenzenden Geh- und Radweg sowie über die Mödlingstraße zu erreichen.

 

Der äußere Rahmen des Spielplatzes wird gebildet durch eine bemalte Mauer im Westen, der sich Hecken anschließen, die den Spielplatz bis in den Osten der Fläche umgeben. Eine Baumkulisse aus zehn Bäumen mit zum Teil stattlichen Stammdurchmessern bildet ein grünes Dach und bleibt erhalten.

Die drei vorhandenen,  teilweise defekten oder für die Altersklasse von null bis sechs Jahren nicht geeigneten Spielgeräte werden zurückgebaut.

 

Funktionale Veränderung:

Im Schatten der vorhandenen Bäume im Süden wird ein naturnaher Bereich mit diversen Balancierelementen aus Holz und Stein angeboten, welche die Motorik der Kleinkinder schulen sollen. Punktuelle Strauchflächen laden zum Erforschen ein, unterstreichen geplante Bodenmodellierungen und unterstützen die optische Abtrennung zum angrenzenden Geh- und Radweg.

 

-        Es entstehen zwei neue Spielzonen mit grundlegenden Spielgeräten: ein Bewegungsbereich mit Doppelschaukel (eine Schaukel mit Kleinkinderschaukelsitz) und einem Kletterparcour

-        ein Sandbereich mit ruhigen Spielangeboten (Sandbacktische, Spiel- und Versteckhäuschen mit Rutschbrett sowie Wipptier)

 

Eine tunnelartige Weidenstruktur trennt beide Spielzonen und lädt die Kinder zu Versteckspielen ein. Gleichzeitig führt er zu einer mit Bobby Car oder Kleinkinderfahrrädern nutzbaren Wegestrecke aus vorhandenem Pflaster. Der Weg öffnet sich im Nordosten hin zu einem Platz mit einer neuen Bank-, Tisch-Gruppe. In diesem Bereich wird eine Malfläche auf einer neuen glatten Betonfläche hergestellt und mit Konturen versehen, welche  die Kinder zum Weitermalen und Ausmalen einladen.

 

Der Umgestaltungsidee liegt das Thema Zoo zugrunde:

-       Einzelne Spielgeräte sind unter diesem Aspekt gewählt,

-       die vorgenannte Betonpflasterfläche wird diese Thematik in Bodenbemalungen aufgreifen (siehe Partizipationsarbeiten).

 

Partizipationsarbeiten

Es ist geplant, die vorhandene Pflasterfläche ebenso wie eine mit Glattstrich hergestellte Betonfläche zu bemalen.

Angedacht ist, dass:

-       Lauterborner Kinder mit Kreidezeichnungen direkt vor Ort oder auch in Form von Bildern Ideen für eine spätere Umsetzung liefern. Dies wird vom Kinder- und Jugendparlament vorangetrieben,

-       eine Vorlagenbemalung der Betonfläche zum Thema Zoo mit einem Künstler realisiert wird.

 

Bodenmanagement

Mit der Sanierung wird die befestigte Fläche zugunsten von Fallschutzflächen (Sand oder Holzhäcksel) sowie begehbaren Holzhäckselflächen reduziert.

Das ursprüngliche Niveau wird durch leichte Aufhügelungen, welche mit robusten Sträuchern bepflanzt werden, verändert.

 

Drei Baumscheiben im Süden der Fläche, angrenzend an den Rad- und Fußweg, werden entsiegelt. Für die neuen Pflanzflächen und erweiterten Baumscheiben  werden ca. 50 m³ Boden neu eingebaut.

 

Für den unter den aus rückzubauenden Pflasterflächen gewonnenen und abzutransportierenden Füllboden, ebenso wie für alle neu zu liefernden Bodenmassen, werden die Anordnungen der Bundesbodenschutzverordnung eingehalten.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Die Baumaßnahme ist vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt:

Es bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung der Baumaßnahme.

 

Untere Wasserbehörde

Belange der unteren Wasserbehörde sind nicht betroffen. Niederschlagswasser wird wie bisher versickert bzw. über die vorhandene Rinne an südlichen Rand abgeleitet.

 

Altlasten / Bodenschutz

Es bestehen keine Bedenken. Die Belange des Bodenschutzes sind im Rahmen der erteilten naturschutzrechtlichen Genehmigung aufgeführt und werden berücksichtigt.

 

Immissionsschutz

Maßnahmen zur Reduzierung von Gerätelärm während der Baumaßnahme ergeben sich aus der Geräte- und Maschinenschutzverordnung. Das Alter der Nutzer (0-6 Jahre) wird auf dem Spielplatzschild dargestellt. Sonstige Belange des Immissionsschutzes sind nicht betroffen.

 

Klimaschutz / Energie

Der vorhandene Baumbestand gewährt eine ausreichende Beschattung.

Es erfolgt eine Reduzierung der versiegelten Fläche:

 

Fläche gesamt

741

davon

alt

 

neu

 

befestigt

448,75

195,4

Sand

266,25

75,6

Holz- o. Rindenhäcksel

0

380

Pflanzfläche

26

90

Summe

741

741

 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen, eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Übersichtskarte