Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2019

 

 

 

 

TOP 8

Anregung des Offenbacher Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) zur Verwendung von „einfacher Sprache“
Antrag Jugendhilfeausschuss gem. § 71 SGB VIII vom 16.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0550
Interfraktioneller Änderungsantrag SPD, CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 15.05.2019, 2016-21/DS-I(A)0550/1

Änderungsantrag Stv. Dominik Imeraj (JO) und DIE LINKE. vom 22.05.2019,

2016-21/DS-I(A)0550/1/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0550/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

1.    Es wird beantragt, dass die jeweiligen Ausschussvorsitzenden das KJP als Beteiligte nach § 29 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main zukünftig zu Beratungen zu allen Tagesordnungspunkten, die Belange von Kindern und Jugendlichen betreffen, hinzuziehen.

 

2.    Die Ämter der Stadtverwaltung werden dazu angehalten, dass sie im Vorfeld der Fertigstellung von Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung dem Büro des_der Stadtverordnetenvorstehers_in solche Vorlagen melden, die von Relevanz für das KJP sein könnten. Diese sollen von dort an die jeweils zuständigen Ausschussvorsitzenden weitergeleitet werden, die das KJP in Kenntnis setzen.

 

3.    Das KJP meldet der_dem zuständigen Ausschussvorsitzenden, falls es sich für eine Beteiligung bei einem der vorgeschlagenen Themen entscheiden sollte. Entsprechende Tagesordnungspunkte müssen im Ausschuss in einfacher Sprache beraten werden.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0550/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

1.     Alle Texte der Verwaltung, die Kinder und Jugendliche betreffen, sollen in „einfacher Sprache“ geschrieben werden. Wenn die Texte trotzdem zu viel Fachsprache enthalten, soll eine zweite Fassung in „einfacher Sprache“ geschrieben werden.

 

2.     Das Büro der Stadtverordnetenversammlung weist das KJP vor den Sitzungswochen auf Vorlagen hin, die für Kinder und Jugendliche in Offenbach von Interesse sein könnten.

 

3.     Das KJP entscheidet dann, ob es an der Beratung dieser Vorlagen in den Ausschüssen nach §29 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen möchte. Diese Tagesordnungspunkte sollen im Ausschuss möglichst in „einfacher Sprache“ beraten werden.

 

4.     Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden dafür fortgebildet. Stadtverordnete können auch an diesen Fortbildungen teilnehmen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0550/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

1.     Es wird beantragt, dass die jeweiligen Ausschussvorsitzenden das KJP als Beteiligte nach § 29 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main zukünftig zu Beratungen zu allen Tagesordnungspunkten, die Belange von Kindern und Jugendlichen betreffen, hinzuziehen.

 

2.     Die Ämter der Stadtverwaltung werden dazu angehalten, dass sie im Vorfeld der Fertigstellung von Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung dem Büro des_der Stadtverordnetenvorstehers_in solche Vorlagen melden, die von Relevanz für das KJP sein könnten. Diese sollen von dort an die jeweils zuständigen Ausschussvorsitzenden weitergeleitet werden, die das KJP in Kenntnis setzen.

 

3.     Das KJP meldet der_dem zuständigen Ausschussvorsitzenden, falls es sich für eine Beteiligung bei einem der vorgeschlagenen Themen entscheiden sollte. Entsprechende Tagesordnungspunkte müssen im Ausschuss in einfacher Sprache beraten werden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0550

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0550/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0550.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. In allen Bereichen, in denen Kinder und Jugendliche beteiligt werden sollen, wird in

    Wort und Schrift der Stadtverwaltung „einfache Sprache“ verwendet.

 

2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden dafür fortgebildet.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung