Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2019
TOP 22
Spielplatz Richard-Wagner-Straße / Bethnal-Green-Straße
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-150 (Dez. IV, Amt 60) vom 08.05.2019,
2016-21/DS-I(A)0598
Beschlusslage:
Vor Aufruf des TOP 22 verlässt Herr Stv. Rupp (FW) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Richard-Wagner-Straße/ Bethnal-Green-Straße zu einer Spielfläche für null- bis sechsjährige Kinder, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Ipach Mayerhofer, Landschaftsarchitekten PartGmbH, Friedensallee 22, 63263 Neu-Isenburg, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 150.000,00 € brutto, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.0952005260 Investitionsnummer 1301010900601304, „Spielplatz Richard-Wagner-Straße / Bethnal-Green-Straße“, wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel bis 2017: 30.000,00 €
Haushaltsmittel 2018: 70.000,00 €
Haushaltsmittel 2019: 40.000,00 €
Haushaltsmittel 2020: 10.000,00 €
Gesamt: 150.000,00 €
Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung. Die Haushausmittelbereitstellung 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Erhöhung der Gesamtkosten von 140.000,00 € auf 150.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 0 € auf 10.000 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.
3. Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Regionalfonds und dem Regionallastenausgleichsgesetz des Hessischen Ministeriums der Finanzen und ist wie folgt vorgesehen:
Zuwendung Regionalfonds (Stadtumbau)
Produktkonto 13010100.3601005460 50.000,00 €
Zuwendung Regionallastenausgleichsgesetz
Produktkonto 13010100.3601005460 100.000,00 €
Kreditmarktmittel: 0,00 €
Gesamt: 150.000,00 €
4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 17.655,91 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.
Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o. g. ge-
prüften Folgekosten sind, verringern sich durch die Maßnahme ab dem Jahr 2020 um 909,17 €, und zwar von 18.565,08 €/p. a. auf 17.655,91 €/p. a.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über das Produktkonto 13010100.6165001420 „Grünpflege und öffentliche Spielflächen“.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung