Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0608Ausgegeben am 13.06.2019

Eing. Dat. 13.06.2019

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Heusenstammer Weg 63

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-192 (Dez. I, Amt 80) vom 12.06.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 30.06.2025 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Heusenstammer Weg 63 = 516 m² wird um 40 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 4.024,80 EUR/Jahr (7,80 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Heusenstammer Weg 63 läuft am 30.06.2025 ab. Bei den Erbbauberechtigen handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, welche das Erbbaurecht veräußern möchte. Die finanzierende Bank der Kaufinteressenten verlangt zur Absicherung ihres Darlehens eine Verlängerung des Erbbaurechts um 40 Jahre. Damit das Erbbaurecht veräußert werden kann, haben die derzeitigen Erbbauberechtigten die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für dieses Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 1.475,76 EUR/Jahr wird ab Übergabe des Erbbaurechts neu festgesetzt auf 4.024,80 EUR/Jahr (7,80 EUR/m² = 2 % des aktuellen Grundstückswertes in Höhe von 390,00 EUR/m²).

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 30.06.2025 ablaufenden Erbbaurechts um 40 Jahre keine Bedenken.

Anlage:

Plan

Nichtöffentliche Anlage

 

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