Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0617Ausgegeben am 13.06.2019

Eing. Dat. 13.06.2019

 

 

 

Bürgerbelastung vermeiden: Projekt „Neue Trauerhalle“ auf dem Neuen Friedhof stoppen

Antrag SPD vom 13.06.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

a)    auf den Eigenbetrieb kommunale Dienstleistungen der Stadt Offenbach (ESO) einzuwirken, das Projekt zum Abriss und Bau einer neuen Trauerhalle auf dem Neuen Friedhof zu stoppen.

b)    auf den Eigenbetrieb kommunale Dienstleistungen der Stadt Offenbach (ESO) einzuwirken, eine kostenschonende Variante zu ermitteln, die nur die notwendigsten und unaufschiebbaren Sanierungsmaßnahmen beinhaltet. Durch diese Variante muss eine Gebührenerhöhung ausgeschlossen sein.

 

 

Begründung

 

Der Abriss und Bau einer neuen Trauerhalle auf dem Neuen Friedhof verursacht derartig hohe Kosten, dass dies nach dem vorliegenden Finanzkonzept zu einer Gebührenerhöhung von 28 % für die Nutzung sämtlicher Trauerhallen in Offenbach zur Folge hätte. Konkret würde dies nach den Plänen der ESO eine Erhöhung von 194€ auf dann 250€ zufolge haben. Angehörige eines Verstorbenen tragen schon jetzt, erhebliche finanzielle Lasten, die nicht leichtfertig erhöht werden dürfen. Mit Blick auf die immense Grundsteuererhöhung ist den Offenbacher eine Belastung durch unnötige Gebührenerhöhungen nicht mehr zumut- und vermittelbar. Es ist vorliegend zweifelhaft, dass eine Gebührenerhöhung zwingend erforderlich und unumgänglich ist, denn zwingende Gründe für den Abriss und Bau einer neuen Trauerhalle sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Die Trauerhalle ist nicht einsturzgefährdet, noch sind bei einer Begehung durch SPD-Fraktionsmitglieder Auffälligkeiten zu Tage getreten, die die Notwendigkeit eines Abrisses erkennen ließen.

 

Zudem ist die Trauerhalle mit den berühmten Glasfenstern des international renommierten Offenbacher Künstlers Bernd Rosenheim, die viele Offenbacher und Offenbacherinnen zu schätzen wissen, erhaltenswert. Dass die Fenster nach dem Abriss eingelagert werden sollen, wird dem Künstler und seinem Werk nicht gerecht. Von einem Abriss ist aus den genannten Gründen daher abzusehen.