Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019

 

 

 

 

 

TOP 12

Digitalisierung Handakten Amt 20.3 und 20.4
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gem. § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-197 (Dez. II, Amt 20) vom 12.06.2019,

2016-21/DS-I(A)0610

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Zur Digitalisierung der Handakten im Bereich der Vollstreckung und der Steuerveranlagung werden bei Produktkonto 01011000.6831000021 Kosten EDV-Arbeiten 95.000 € überplanmäßig bereitgestellt.

 

2.     Die Deckung wird durch Minderaufwendungen bei Produktkonto 16020100.7710000120 Zinsausgaben Kreditmarkt gewährleistet.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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