Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019

 

 

 

 

 

TOP 16

Projekt Kita Schönbornstraße (12), Sanierung Feuchteschäden KIP B,
2. Bauabschnitt, Sanierung der Fenster und Holzverkleidungen,
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-205 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.06.2019,
2016-21/DS-I(A)0614

 

Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 16 verlässt Herr Stv. Rupp (FW) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Sanierung der Fenster und Holzverkleidungen der Kindertagesstätte Schönbornstraße (12), nach der von der Offenbacher Projektentwicklungs-gesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601601, „Kita 12 - Schönbornstr., San. Feuchteschäden - KIPB“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                          400.000,00 €

Gesamt:                                                                                    400.000,00 €

 

3.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP B) beantragt.

 

4.    Die Finanzierung des zweiten Bauabschnitts der Maßnahme ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund KIP B: Produktkonto 06010500.3641000060,

Invest.-Nr.: 0601050900601601, Kita 12 – Schönbornstr.:         340.650,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                                  59.350,00 €

Gesamt:                                                                                                400.000,00 €

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 57.910,90 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 49.486,90 €/p. a.

 

6.    Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung