Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019

 

 

 

 

 

TOP 21

Instandsetzung und Verbesserungsmaßnahmen an Schulen in Anlehnung an der Mittelverwendung des Rahmendienstleistungsvertrages (RDLV) mit der GBM

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-235 (Dez. IV, Amt 60) vom 26.06.2019,

2016-21/DS-I(A)0621

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der GBM Service GmbH Offenbach werden in Anlehnung der Mittelverwendung an den RDLV als Bauunterhaltungsbudget für die Schulen die jährlichen Mittel aus dem unten angegebenen Produktkonto ab dem Haushaltsplan 2019 zur Verfügung gestellt. Dies beinhaltet ebenfalls die Rückstellungen aus 2017/2018. Aus den zur Verfügung stehenden Mitteln werden in enger Abstimmung mit dem Hochbaumanagement des Amtes für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement Projekte für Fenstererneuerungen, Verbesserung des Sonnenschutzes, Erneuerung von Heizungs- und Sanitäranlagen wie auch weitere Instandsetzungen und Sanierungen sowie Verbesserungen des Umfeldes Offenbacher Schulen, die auch besonders den Schulgemeinden wichtig sind, umgesetzt.

 

2.    Die hierfür erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“ für 2019 in Höhe von 2,0 Mio. €, zuzüglich der Rückstellungen für 2017 und 2018 in Höhe von 1.742.806,00 € zur Verfügung. Im Folgejahr 2020 steht der mit dem Haushaltsplan für dieses Produktkonto beschlossene Betrag für diese Maßnahmen im o.a. Verfahren zur Verfügung.

 

Die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel werden durch das mittelverwaltende Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, nach Abruf durch die GBM, angewiesen und die Verwendung wird bis Juni des Folgejahres durch die GBM in Form einer Auflistung dargestellt.

 

3.    Es wird angestrebt, die aus dem Gesetz über den Regionalen Lastenausgleich betreffend den Flughafen Frankfurt Main (Regionallastenausgleichsgesetz-RegLastG) jährlich zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von derzeit 393.000 € für o.a. notwendige Maßnahmen im Rahmen der Förderfähigkeit zu verwenden. 40% dieser Fördermittel sollen für Projekte in städtischen Kindertagesstätten Verwendung finden.

 

 

Die Anlage (Kartenauszug) ist/sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung