Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0627Ausgegeben am 08.08.2019

Eing. Dat. 18.07.2019

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf einer Teilfläche von ca. 280 m² aus dem Flurstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 313/4, Schumannstraße

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-241 (Dez. I, Amt 80) vom 17.07.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Erwerber eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 280 m² aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 313/4 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 58.800,00 EUR (210,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen.

 

4.     Die Vermessungskosten werden von der Stadt Offenbach getragen. Die erforderlichen Mittel dafür in Höhe von ca. 2.290,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2019 beim Produktkonto 10010200.0510000080 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften einschließlich Erbbaurechte, unbebaute Grundstücke, Baureiffreimachung) zur Verfügung.

5.     Die Käufer verpflichten sich, die Teilfläche nach dem Erwerb mit Ihrem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 105/11 zu vereinigen und zu verschmelzen.

 

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Verkaufs der städt. Liegenschaft Merianstraße 11, Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 105/11, im Jahr 2011, wurde auch die Teilfläche mit ca. 280 m² aus dem Grundstück Nr. 313/4 zunächst an die Erwerber vermietet. Die Mietfläche wird seitdem gemeinsam mit dem Hauptgrundstück genutzt.

 

Bereits zu Beginn des Mietverhältnisses hatte die Stadt Offenbach darauf gedrängt, dass diese Teilfläche perspektivisch auf Dauer erworben werden soll, da sie u. a. als Zufahrt und für bauordnungsrechtlich notwendige PKW-Stellplätze benötigt wird. Aus finanziellen Gründen wurde der Erwerb zunächst zurückgestellt.

 

Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung.

 

Die Erwerber sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage