Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0633Ausgegeben am 08.08.2019

Eing. Dat. 30.07.2019

 

 

 

 

 

Stärkung der Aufsichtsräte der Kommunalen Gesellschaften

Antrag der SPD vom 30.07.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

Die Satzungen der bestehenden direkten und indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach am Main zu überprüfen und - wenn noch nicht erfolgt - an die im Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0648 beschlossene Mustersatzung

anzupassen. Diese sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung

vorzulegen.

 

 

Begründung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss 2011-16/DS-I(A)0648

(Anlage 1) eine Mustersatzung für die Gesellschaftsverträge der direkten und

indirekten Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Offenbach beschlossen.

 

In dieser Mustersatzung wurde unter anderem die Stärkung der Aufsichtsräte in § 15 ‚Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrates‘ dadurch festgeschrieben, dass die zu der Entscheidung der Gesellschafterversammlung hinsichtlich der

Besetzung der Geschäftsführung eine Beschlussempfehlung abgeben können.

 

Im nachfolgenden Beschluss 2011-16/DS-I(A)0649 wurden die Gesellschaftsverträge der GBM Service GmbH Offenbach und der OPG Offenbacher

Projektentwicklungsgesellschaft mbH entsprechend angepasst.

 

Eine weitere Anpassung der Gesellschaftsverträge erfolgte hierauf nicht mehr. Dies möchte die antragstellende Fraktion nachholen.