Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0638Ausgegeben am 08.08.2019

Eing. Dat. 06.08.2019

 

 

Städtebauliche Aufwertung im Bereich des historischen Stadtkerns

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 06.08.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Entwicklungskonzept für den Bereich des

historischen Stadtkerns in Offenbach mit Maßnahmenkatalog zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das Planungsgebiet wird, wie in der Anlage 1 dargestellt, voraussichtlich im Westen begrenzt durch die "Herrnstraße", im Osten durch die Straße "Großer Biergrund", im Süden durch die "Berliner Straße" und im Norden durch die "Mainstraße". Das

Untersuchungsgebiet, das der Analyse zum Entwicklungskonzept zugrunde liegt,

umfasst auch die angrenzenden Baublöcke und Verkehrsbereiche.

 

Im Rahmen des Entwicklungskonzepts zur städtebaulichen Aufwertung im Bereich des historischen Stadtkerns ist eine Analyse und Bewertung des bestehenden

Stadtgrundrisses (inkl. Bebauung, Verkehrswege und Freiflächen, Ist-Zustand) vor dem Hintergrund des historischen Stadtgrundrisses und der historischen Bebauung im Untersuchungsgebiet durchzuführen. Als Folge dessen sind städtebauliche,

verkehrliche, freiräumliche und architektonische Zielsetzungen für das Planungsgebiet zu erarbeiten.

 

Folgende planerischen Ansätze sollen im Rahmen der Erarbeitung des

Entwicklungskonzepts überprüft und abhängig vom Ergebnis als konzeptionelle Ziele vorgegeben werden:

 

-          Primär sollte das Planungsgebiet durch eine planerische Neuordnung

aufgewertet werden. Als Orientierung sind dabei die historischen Merkmale und Wegeverbindungen des früheren Offenbacher Stadtkerns zu berücksichtigen.

-          Die Bebauung in diesem Bereich sollte sich in der konkreten Nutzungsart an einem "urbanen Gebiet" orientieren, sich in Höhe und Kubatur an historischen Beispielen ausrichten.

-          Es sollten Ansätze entwickelt werden, die die Errichtung historischer Gebäude, zu denen Pläne vorhanden oder entsprechend aufgrund der Aktenlage wieder erstellt werden können, zum Gegenstand haben.

-          Die Verkehrswege in Sandgasse, Schlossgrabengasse, Glockengasse,

Kirchgasse und Ludo-Meyer-Str. sollten entsprechend der Breite der

Straßenquerschnitte verkehrsberuhigt werden.

-          Die Sandgasse sollte langfristig wieder zum Main hin geöffnet werden.

 

Zur Umsetzung der Ziele des Entwicklungskonzeptes sind geeignete

Umsetzungsinstrumente zu definieren. Unter anderem kann in einem durch das

Konzept zu definierenden Geltungsbereich ein Bebauungsplan mit Festsetzungen, die auf § 91 HBO (örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen und besondere Anforderungen an bauliche Anlagen) beruhen, erarbeitet werden.

Aktuelle, in der bauamtlichen Planung befindliche sowie bereits eingereichte Vorhaben sind von dem Entwicklungskonzept ausgenommen.

 

Zur Finanzierung soll geprüft werden, ob entsprechende Förderprogramme angeboten werden oder beantragt werden können. Da mit einem Kostenaufwand von

100.000 - 150.000 € gerechnet werden kann, soll auch geprüft werden, ob mit diesen Mitteln auch die interne Sachbearbeitung kompensiert werden kann (z.B. Schaffung einer weiteren Stelle).

 

 

Begründung:

 

Nach der Öffnung der Sandgasse durch den B-Plan 650 besteht die Pflicht und Chance, den eigentlichen Kernbereich Offenbachs um das Isenburger Schloß langfristig wieder mit der städtischen und stadtplanerischen Sorgfalt zu betrachten, die ihm historisch gebührt.

 

Obwohl verglichen mit anderen Ballungsraumgemeinden die Kriegsschäden im früheren Altstadtbereich Offenbachs nur minimal waren, wurde im Zuge der städtebaulichen Neuausrichtung und Fokussierung auf den Individualverkehr nahezu vollständig die gewachsene historische Struktur aus dem Stadtbild getilgt.

 

Mit der Öffnung der Sandgasse und weiteren grundlegenden anstehenden Veränderungen in diesem historischen Bereich (Umzug HfG, Zustand Turnhalle GTS) ist es nun dringend geboten, auf politischer Ebene die Richtung festzulegen, wie sich das lang vernachlässigte Umfeld entwickeln und sich darüber hinaus für die Stadt wieder zum Identifikationspunkt herausbilden kann.

 

Aufgrund der historischen Bedeutung, der noch vorhandenen Reststrukturen und dem positiven Bild, welches Altstadtbereiche für die Identifikation mit dem Ort beitragen, wollen die antragstellenden Fraktionen die anstehenden Veränderungen nutzen und überbaute Strukturen der Offenbacher Geschichte wieder baulich deutlich machen. Damit soll auch die Wahrnehmung der Stadtgesellschaft für den alten Kern der Stadt gestärkt und in diese mit der ihr entsprechenden Bedeutung eingebunden werden.

 

Mit Hilfe der städtischen Gesellschaften und der in diesem Sinne dann weiter zu entwickelnden städtischen Liegenschaften können an Stellen, an denen diese direkt Zugriff haben, Impulse gesetzt werden, um Vorgaben, vielleicht auch Anreize, für die Privateigentümer zu geben, in welchem Rahmen künftige Entwicklungen stattfinden sollten. Ausgenommen von dem Entwicklungskonzept sind bereits eingereichte Bauvorhaben oder Vorhaben, welche sich bereits in der bauamtlichen Planung befinden, so zum Beispiel der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 650.

 

So soll langfristig auch die Offenbacher Altstadt wieder zu einem angenommenen Teil der ganzen Stadt als urbaner Standort mit hoher Aufenthaltsqualität werden, in dem auch die historischen Anknüpfungspunkte und das Isenburger Schloß wieder zur Geltung kommen.

Anlage:

Plan

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