Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0641Ausgegeben am 15.08.2019

Eing. Dat. 15.08.2019

 

 

 

 

 

Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Darmstadt für die Zeit vom 01.04.2019 bis 31.03.2024

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-282 (Dez. I, Amt 10) vom 14.08.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die in der Anlage beigefügte, 8 Personen umfassende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Darmstadt gem. § 28

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), um 2 Personen auf 10 Personen ergänzt und beschließt.

 

Der Beschluss bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtverordneten, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Begründung:

 

Die Amtszeit der zurzeit im Amt befindlichen ehrenamtlichen Richterinnen/Richter ist am 31.03.2019 abgelaufen, so dass nunmehr schnellstmöglich für die kommende fünfjährige Wahlperiode die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Darmstadt zu wählen sind. Eine frühere Wahl war dem Verwaltungsgericht Darmstadt lt. Schreiben vom 07.05.2019 aus verwaltungs-technischen Gründen leider nicht möglich.

 

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte werden gemäß den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) von einem bei jedem Verwaltungsgericht zu bestellenden Ausschuss für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Ausschuss wählt die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aus Vorschlagslisten, die von den kreisfreien Städten und den Landkreisen aufzustellen sind.

 

Der beim Verwaltungsgericht Darmstadt gebildete Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat auf der Grundlage der doppelten Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen/Richter bestimmt, dass in die von der Stadt Offenbach aufzustellende Vorschlagsliste 10 Personen aufzunehmen sind.

 

Alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen wurden mit Schreiben vom 10.05.2019 gebeten, geeignete Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu benennen.

Die Fraktionen von CDU, SPD, Die Grünen, Die Linke und die AfD unterbreiteten entsprechende Vorschläge; sie sind allesamt in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführt.

 

Es steht im Ermessen der Stadtverordnetenversammlung auch Personen zu wählen, die in der beigefügten Vorschlagsliste nicht enthalten sind; die Vorschlagsliste soll jedoch nicht mehr und auch nicht weniger als 10 Personen umfassen. Die Ausschließungsgründe können der beigefügten Aufstellung entnommen werden.

Anlagen:

Vorschlagsliste

Voraussetzungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste gemäß § 28 VwGO