Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0643Ausgegeben am 15.08.2019

Eing. Dat. 15.08.2019

 

 

 

 

 

Neuvergabe eines Leistungsvertrages

 

Überprüfung der ortsbeweglichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-286 (Dez. I, Amt 11) vom 14.08.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Vergabe eines Rahmendienstleistungsvertrages zur Überprüfung der ortsbeweglichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 4 in städtischen Gebäuden.

 

2.    Die Ausschreibung der projektspezifischen Leistungsmerkmale erfolgt als nationale Ausschreibung gemäß den Vorgaben der VOL sowie den Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen. Die ausgeschriebene Leistung wird für vier Jahre erbracht. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt aufgeteilt in drei Lose: 1. Verwaltung und Eigenbetrieb MainArbeit, 2. Schulen und Volkshochschule und 3. Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach. Abteilung 11.1, Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement, wird mit der Durchführung der Ausschreibung und Vergabe beauftragt.

 

3.    Auf dem Produktkonto 01010200.6179000011 stehen vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch die Kämmerei (derzeit sind gem. § 107 HGO 20% der Mittel gesperrt) maximal 53.550,00 Euro pro Jahr für die Vergabe zur Verfügung. Der Gesamtumfang des Rahmendienstleistungsvertrages soll 214.200 Euro für vier Jahre nicht überschreiten.

 

 

Begründung:

 

Nach der DGUV Vorschrift 4 sind wir verpflichtet, ortsbewegliche elektrische Betriebsmittel von einer fachkundigen Stelle überprüfen zu lassen. Der Umfang der Überprüfung richtet sich nach der Art der Nutzung und der festgestellten Fehlerquote. Spätestens im Abstand von zwei Jahren sind alle ortsbeweglichen elektrischen Betriebsmittel zu prüfen.

 

Der Dienstleistungsvertrag ist auf vier Jahre ausgelegt um zwei vollständige Prüfungszyklen zu durchlaufen. Durch die Ausschreibung eines Rahmendienstleistungsvertrages erwarten wir eine Steigerung der Effizienz, eine Senkung der Kosten pro Stück und eine höhere Planungssicherheit, im Vergleich zum bisherigen Verfahren einer jährlichen Ausschreibung.

 

Gemäß den Empfehlungen der VOL erfolgt die Ausschreibung aufgeteilt auf drei Lose (Schulen und Volkshochschule, Eigenbetriebe Kindertagestäten Offenbach, Verwaltung inkl. MainArbeit).

 

Wir rechnen derzeit mit ca. 24.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in Schulgebäuden, ca. 2.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in den Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach und ca. 17.000 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln in den Ämtern und Außenstellen der Stadtverwaltung Offenbach, inklusive dem Eigenbetrieb MainArbeit.

 

Geräte in Werkräumen, Werkstätten und Küchen sowie in Unterrichtsräumen zu Naturwissenschaften und Physik sind jährlich zu prüfen. In Schulgebäuden sind dieses ca. 2.700 ortsbewegliche elektrische Betriebsmittel, in den Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach ca. 300 ortsbewegliche elektrische Betriebsmittel und in den Ämtern, Außenstellen und in der MainArbeit ca. 650 ortsbewegliche elektrische Betriebsmittel.

 

Mit erster Priorität sollen im Wesentlichen elektrische Betriebsmittel in Kindertagesstätten, Schulen und Außenstellen des Jugendamtes überprüft werden. Die weiteren Prüfungen werden priorisiert, nachdem diese Einrichtungen abgerechnet werden konnten.  Der jährliche Umfang der Prüfungen wird zunächst auf insg. 53.550,00 Euro pro Jahr begrenzt.

 

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