Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0646Ausgegeben am 15.08.2019

Eing. Dat. 15.08.2019

 

 

 

 

 

Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule –

Weiterbildung und Bildungsmanagement Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-296 (Dez. IV, Amt 43) vom 14.08.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Die Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main wird entsprechend der Anlage geändert.

 

2.    Die Änderung der Entgeltordnung sieht eine Erhöhung des Regelentgeltsatzes pro Unterrichtsstunde um 0,20 EUR (von z.Z. 3,40 EUR auf 3,60 EUR) vor.

Gleichzeitig werden die Entgeltsätze bei Kleingruppen verringert. Dies führt einerseits zu Mindereinnahmen, andererseits soll durch das geringere Entgelt eine erhöhte Nachfrage für die Veranstaltungen der vhs erzielt werden. Dies wiederrum würde eine Steigerung der Teilnahmeentgelte bewirken.

 

Als finanzielle Auswirkungen wird somit ein Anstieg der Teilnahmeentgelte um insgesamt 6.000 EUR erwartet.

 

3.    Die Teilnahmeentgelte werden auf dem hierfür vorgesehenen Produktkonto 04070300.5090000543 – „Teilnehmerentgelte“ vereinnahmt.

 

4.    Die geänderte Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main tritt ab dem nach Beschlussfassung neu zu planenden Semester in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Die Entwicklung der Entgelte war nach der bisher gültigen Entgeltordnung einseitig an die Entwicklung der Honorare gekoppelt. Dies soll zur Verbesserung der Zugänglichkeit für die Bevölkerung und in Anlehnung an die in den Volkshochschulen der Region üblichen Entgelte verändert werden. Es handelt sich also um eine soziale, aber zugleich maßvolle Veränderung, die die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bevölkerung ebenso zu berücksichtigen sucht wie die des öffentlichen Haushalts.

 

1.    Die Ankopplung der Entgelte einseitig an die Honorarentwicklung in Anlehnung an den TVöD, verbunden mit Rundungsaufschlägen, hat dazu geführt, dass die Entgelte im Vergleich mit anderen Volkshochschulen der Region an der Spitze stehen. Dadurch sind die Veranstaltungen mittlerweile für große Teile der Offenbacher Bevölkerung nicht mehr niederschwellig zugänglich. Dies aber sind genau Sinn und Auftrag der Volkshochschule. Es geht also darum, die Zugänglichkeit für breite Bevölkerungskreise wiederherzustellen und Zielgruppen mit besonderem Weiterbildungsbedarf neu zu erschließen.

 

2.    Der für eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) vorgesehene Regelentgeltsatz von 3,60 EUR bedeutet gegenüber dem bisher geltenden Satz (3,40 EUR) eine moderate Erhöhung um 0,20 EUR pro Unterrichtsstunde für den allgemeinen Bereich.

 

3.    Mit der neuen Entgeltordnung wird das Ziel verfolgt, außerdem eine Differenzierung hinsichtlich Themen und Zielgruppen vorzunehmen, so dass für in Offenbach als besonders wichtig und förderungsnotwendig erkannte Angebote günstigere Entgelte eingeführt werden. Dazu zählen Grundbildung, Deutschlernen und Politische Bildung, für die entweder aufgrund der notwendigen langen Dauer des Lernens, der finanziellen Möglichkeiten der Adressatengruppe oder der Thematik, die Regelentgelte zu hoch sind.

 

4.    Dabei wird bei den Regelentgelten, die für frei zugängliche Kurse gelten sollen, als Grundlage für das Entgelt pro Unterrichtsstunde grundsätzlich zumindest das Prinzip der Deckung der Honorarkosten für eine Unterrichtsstunde gewählt. Bei Kursen ab 8 Teilnehmenden ist zudem weiterhin eine Entgeltermäßigung bei Vorliegen der auch jetzt schon geltenden Voraussetzungen vorgesehen.

 

5.    Immer mehr Kurse finden in kleineren Lerngruppen statt. Dies soll weiter ermöglicht werden. Bei Lerngruppen, die unter die Gruppengröße von 8 Personen fallen, entfällt die Ermäßigungsmöglichkeit, um eine nicht kalkulierbare Belastung des Haushaltes zu vermeiden. Hier gelten dann ebenfalls an der Deckung der Honorarkosten orientierte, erhöhte Unterrichtsstundensätze. Dies bedeutet allerdings eine Verminderung der Entgelte, die bisher für Kleingruppen erhoben wurden und für die Teilnehmenden zu hoch waren. (Entgelte bisher bei 7 und 6 Teilnehmenden 5,70 EUR, 5 und 4 Teilnehmenden 8,50 EUR).

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen wurden sowohl hinsichtlich der neugefassten Regelentgelte wie der verminderten Entgelte versucht zu prognostizieren.

 

-       Hinsichtlich der Berechnung der finanziellen Auswirkungen der neuen Regelentgelte wurden auf Grundlage der Statistik für das Jahr 2018 Berechnungen vorgenommen:

 

Durch die Erhöhung des Regelentgeltsatzes um 0,20 EUR pro Unterrichtsstunde werden zusätzliche Einnahmen an Teilnahmeentgelten in Höhe von ca. 10.000 EUR erwartet. Gleichzeitig werden durch die Verringerung der Entgeltsätze bei Kleingruppen Mindereinnahmen bei den Teilnahmeentgelten von ca. 22.000 EUR erwartet.

Damit verbleibt ein Saldo als Verminderung der Entgelteinnahmen von 12.000 EUR.

 

-       Hinsichtlich der Auswirkungen bei Veranstaltungen, die besonders förderungswürdig sind, ist eine Prognose sehr schwierig. Es geht ja gerade darum, diese Veranstaltungen zu geringeren Entgelten einer größeren Gruppe zugänglich zu machen. Von daher ist eine Ausweitung erwünscht. Das bedeutet bei Gelingen, dass die Erträge bei Teilnahmeentgelten in geringerem Maße steigen werden als die Aufwendungen für Honorare in diesen Bereichen.

            Deshalb wurden hypothetisch folgende Entwicklungen unterstellt:

 

Deutschkurse für Selbstzahler in Höhe von 300 Unterrichtsstunden, Grundbildung/Alphabetisierung in Höhe von 200 Unterrichtsstunden, Politische Bildung in Höhe von 200 Unterrichtsstunden, Erhöhung von Digitalkompetenzen von 200 Unterrichtsstunden, Eltern- und Familienbildung in Höhe von 200 Unterrichtsstunden und junge vhs in Höhe von 300 Unterrichtsstunden sowie Einzelveranstaltungen finden zusätzlich auf Grund der neuen Entgeltordnung statt.

 

Somit ergibt sich insgesamt eine Erhöhung der Erträge bei Teilnehmerentgelten von 6.000 EUR.

 

Der Volkshochschule ist es in der Vergangenheit schon gelungen, für einen großen Teil der Veranstaltungen, die als besonders förderungswürdig anzusehen sind, Drittmittel zu akquirieren. So wird z.B. der Bereich Grundbildung, hier Lesen und Schreiben für Erwachsene, aus Mitteln von Hessencampus mitfinanziert.

 

Besonders erfreulich ist, dass es nun gelungen ist, die Finanzierung für die „Mama lernt Deutsch“-Kurse, die sonst allein zu Lasten der Stadt Offenbach gingen, über ein Landesprogramm zur Deutschförderung („Deutsch 4 you“) zu finanzieren. Dies sind allein 52.000 EUR (Produktkonto 04070300.5410390043), die vereinnahmt werden und diesen Bereich damit vollständig refinanzieren.

Außerdem werden bereits jetzt erhebliche Beträge über Deutschförderprogramme des Hessischen Sozialministeriums eingenommen, so dass diese Kurse für Teilnehmende, die nicht von Integrationskursen profitieren, kostenfrei angeboten werden können (Produktkonto 04070300.5410390043).

 

Angesichts dessen sind die zusätzlich notwendigen Mehrausgaben für diese Entgeltordnung faktisch bereits über Drittmittel finanziert.

Anlagen:

Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main (neu)

Gegenüberstellung (Synopse, alt – neu)