Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0647Ausgegeben am 15.08.2019

Eing. Dat. 15.08.2019

 

 

 

 

 

Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule –

Weiterbildung und Bildungsmanagement Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-297 (Dez. IV, Amt 43) vom 14.08.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Die Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main wird entsprechend der Anlage geändert.

 

2.    Die Änderung der Honorarordnung bewirkt durch die Festlegung eines festen Honorarsatzes eine Entkopplung der Honorare von den Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst. Allerdings muss aufgrund der gegenwärtig gültigen Honrarordnung eine Erhöhung des Stundensatzes erfolgen, die in den finanziellen Planungen bereits berücksichtigt worden ist. Das Regelhonrar wird demnach ab dem Semester 1/2020 von z.Z. 27,00 EUR auf 29,00 EUR erhöht.

 

Als finanzielle Auswirkungen ist somit ein Anstieg der Honorarkosten um insgesamt 45.000 EUR zu erwarten.

 

  1. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsjahr 2020 vorbehaltlich des Beschlusses durch die Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung des Haushaltsplanes durch das RP Darmstadt auf dem Produktkonto 04070300.6590000043 – „Externe Personalkosten“ zur Verfügung.

 

  1. Die geänderte Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main tritt ab dem nach Beschlussfassung neu zu planenden Semester in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Die Honorarordnung war bisher an die Entwicklung der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst gekoppelt. Die Entwicklung der Entgelte wiederum war einseitig an die Entwicklung der Honorare gekoppelt.

Aus mehreren Gründen werden hier Entkopplungen notwendig:

 

1.    Die Honorarverträge werden mit freiberuflichen Lehrkräften abgeschlossen, eine Ankopplung an Tarifabschlüsse könnte zu Problemen bei Auseinandersetzungen hinsichtlich dieser Statusfragen führen, was unbedingt zu vermeiden ist.

2.    Die Art der Tarifabschlüsse haben sich geändert. Sie sehen mittlerweile z.T. halbjährliche Steigerungen sowie nichtmonetäre Maßnahmen vor, die in einer Volkshochschule, die Kontinuität und Verlässlichkeit über einen längeren Zeitraum benötigt, nicht praktikabel sind.

 

3.    Das Regelhonorar wird nach der nun anstehenden Erhöhung eine Höhe erreichen (29,00 EUR ab Semester 1/2020, z. Z. noch 27,00 EUR), die mit anderen Volkshochschulen in der Region vergleichbar ist, weshalb eine Festschreibung über einen längeren Zeitraum auf diesem Niveau bis zu einer neuen Beschlussfassung nach neuerlicher Überprüfung der Angemessenheit und der Haushaltslage vertretbar ist.

Anlagen:

Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Offenbach am Main (neu)

Gegenüberstellung (Synopse, alt - neu)