Honorarordnung aktuell

Honorarordnung zukünftig

Mit den nebenberuflichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Volkshochschule Offenbach werden grundsätzlich Honorare auf Grundlage der vorliegenden Honorarordnung gezahlt.

Für die freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Kursleitende) der Volkshochschule Offenbach werden grundsätzlich Honorare auf Grundlage der vorliegenden Honorarordnung gezahlt.

1. Für die Leitung von Kursen wird in der Regel pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) der jeweilige Stundensatz der Entgeltstufe 13/Stufe 3 TVöD, erhöht um 50 Cent, angesetzt. Dieser Betrag wird auf 50 Centbeträge nach oben aufgerundet. In Ausnahmefällen kann statt einer Vergütung nach Unterrichtsstunden auch eine pauschale Gesamtvergütung in Verbindung mit der Leitung der Volkshochschule vereinbart werden. Gültig ist jeweils der zum Zeitpunkt der Planung des kommenden Semesters gültige TVöD-Stundensatz.

           

1. Für die Leitung von Kursen im offen zugänglichen Kursangebot wird in der Regel pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) ein Honorar in Höhe von 29,00 EUR einschließlich etwaig anfallender MwSt. festgelegt.

Abweichungen sind in Absprache mit der vhs-Leitung möglich.

Statt einer Vergütung nach Unterrichtsstunden kann auch eine pauschale Gesamtvergütung  vereinbart werden.

2. Für Veranstaltungen, die nachgewiesenermaßen mit besonderem Aufwand, Vorbereitung und Materialbeschaffung, Korrekturen und Prüfungen verbunden sind, können von der vhs-Leitung je nach Beanspruchung Sonderzulagen gezahlt werden.

2. Für Veranstaltungen, die nachgewiesenermaßen mit besonderem Aufwand, Vorbereitung und Materialbeschaffung, Korrekturen und Prüfungen verbunden sind, können von der vhs-Leitung je nach Beanspruchung Sonderzulagen gezahlt werden.

3. Sonderhonorarsätze werden von der vhs-Leitung festgelegt für spezielle Angebote, z.B. für Firmenschulungen oder (berufliche) Fachfortbildungen, die besonderen Ansprüchen genügen müssen. Es gilt der Grundsatz, dass diese Mehrausgaben durch Mehreinnahmen kompensiert werden müssen. Sonderhonorarsätze werden auch für Sonderaufträge wie z. B. Curriculumentwicklung, Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien, Beratungstätigkeit, Konferenzteilnahme, organisatorische Leitung von Veranstaltungen, Kinderbetreuung, Hausaufgabenhilfe und ähnliches festgelegt.

 

3. Sonderhonorarsätze werden von der vhs-Leitung festgelegt für spezielle Angebote, z.B. für Firmenschulungen oder (berufliche) Fachfortbildungen, die besonderen Ansprüchen genügen müssen. Es gilt der Grundsatz, dass diese Mehrausgaben durch Mehreinnahmen kompensiert werden sollten, es sei denn es liegen z.B. pädagogische Gründe vor. Sonderhonorarsätze werden auch für Sonderaufträge wie z. B. Curriculumentwicklung, Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien, Beratungstätigkeit, Prüfungsdurchführung und Prüfungsaufsicht, Konferenzteilnahme, organisatorische Leitung von Veranstaltungen, Kinderbetreuung, Hausaufgabenhilfe und ähnliches festgelegt.

 

4. Bei Maßnahmen, die im Auftrag von bzw. in Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Hess. Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung Wiesbaden; Arbeitsverwaltung) durchgeführt werden, gelten die Regelungen der mit dem Auftraggeber bzw. Kooperationspartner geschlossenen Verträge.

Kurse, die momentan oder vorübergehend nicht von Dritten gefördert werden, können nach Absprache mit der Amtsleitung analog der geförderten Kurse vergütet werden. Eine Gleichbehandlung der Kursleiter/innen sollte gewährleistet werden.

4. Bei Maßnahmen, die im Auftrag von bzw. in Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Hessisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung Wiesbaden, Arbeitsverwaltung) durchgeführt werden, gelten die Regelungen der mit dem Auftraggeber bzw. Kooperationspartner geschlossenen Verträge.

Kurse, die momentan oder vorübergehend nicht von Dritten gefördert werden, können nach Absprache mit der Amtsleitung analog der geförderten Kurse vergütet werden. Eine Gleichbehandlung der Kursleitenden sollte gewährleistet werden.

5. Pauschale Honorarsätze werden von der vhs-Leitung festgelegt für Prüfungen, Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen, Führungen, Studienfahrten und -reisen

5. Pauschale Honorarsätze werden von der vhs-Leitung festgelegt für Prüfungen, Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen, Führungen, Studienfahrten und -reisen

6. Kommt eine Veranstaltungsreihe wegen zu geringer Beteiligung oder aus anderen Gründen nicht zustande, so erhält der/die Leiter/in das Honorar für eine Unterrichtsstunde, sofern der Termin für die erste Veranstaltung nicht vorher abgesetzt worden ist.

6. Kommt eine Veranstaltungsreihe wegen zu geringer Beteiligung oder aus anderen Gründen nicht zustande, so erhält der/die Leiter/in das Honorar für eine Unterrichtsstunde, sofern der Termin für die erste Veranstaltung nicht vorher abgesetzt worden ist.

7. Die Honorare für nebenberufliche Mitarbeiter/innen der Volkshochschule Offenbach werden fällig, wenn die Veranstaltungsreihe durchgeführt worden ist, für die sie vereinbart worden sind, und wenn die entsprechenden schriftlichen Unterlagen der Volkshochschule Offenbach zugestellt worden sind.

In Ausnahmefällen, insbesondere bei länger als ein Semester dauernden Veranstaltungsreihen oder einer Wochenstundenzahl von mehr als 6 Unterrichtsstunden, sind Abschlagszahlungen nach Vereinbarung möglich.

           

7. Die Honorare für freiberufliche Mitarbeitende der Volkshochschule Offenbach werden fällig, wenn die im Lehrauftrag/Honorarvertrag vereinbarten Abläufe eingehalten und die notwendigen Unterlagen der Volkshochschule Offenbach zugestellt worden sind (ordnungsgemäße Durchführung, Listenführung, Rechnungsstellung).

 

8. Diese Honorarordnung tritt sofort nach Beschlussfassung in Kraft.

8. Diese Honorarordnung tritt ab dem nach  Beschlussfassung neu zu planenden Semester in Kraft.

Beschlussfassung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main vom 05.11.2008.

Beschlussfassung des Magistrats der Stadt Offenbach am Main vom …………