Anlage 1a zur Satzung

 

 

Lärmschutzanlage entlang des Mainzer Rings

 

Aufstellungsort:

Entlang der westlichen Seite des Mainzer Rings, an der westlichen Grundstücksgrenze des städtischen Grünstreifens,

von der Schönbornstraße bis zur Edel-Gasch-Straße, gem. den Festsetzungen im B-Plan 580 B und C (Bürgel-Ost)

 

Gewähltes Lärmschutzsystem:

Lärmschutzwand als gegliederte Betonwand, teilweise mit vorgesetzten Gabionen versehen.

Gesamtlänge: ca. 157 m

Höhe: ca. 3 m.

 

Systembeschreibung:

Die Lärmschutzwand erhält ein Traggerüst aus sog. HEA-Trägern, entsprechend den statischen Erfordernissen. Die Träger selbst sind jeweils als Bohr- oder Rammpfahl im Untergrund verankert, die, in regelmäßigen Abständen von ca. 5 m die unterschiedlichen Belastungen

auf die Wand aufnehmen und schadlos in den Boden ableiten.

 

Insgesamt sind ca. 14 Lärmschutzwandabschnitte zu erstellen, die jeweils durch einmündende Anlagen des bewegten Verkehrs unterbrochen werden. Jeder Abschnitt besteht aus sechs Wandfeldern, die noch einmal durch reine Betonelemente und Betonelemente mit vorgesetzten Gabionen untergliedert sind. Im Schnitt sind die Wandfelder ca. 4,6 m breit und mind. 3 m hoch. Im Bereich der angedachten Baufenster ist aus Standsicherheitsgründen eine tiefere Gründung vorzusehen.

 

Die Wand ist in der parallel zum Mainzer Ring verlaufenden Grünfläche an der westlichen Grundstücksgrenze anzuordnen.

 

Alle konstruktiven Elemente der Wand haben den jeweils aktuellen Anforderungen der allgemeinen Anerkannten Regeln der Technik, wie z. B. der ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) sowie der ZTV-Lsw (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Lärmschutzwände) zu entsprechen.

 

Nachfolgend ist exemplarisch eine Ansicht auf die Wand beigefügt.

 

Aufgestellt:

Amt 60, Mujahed, April 2019