Anlage 2 zur Satzung

Lärmschutzanlage entlang des Mainzer Rings

 

Aufstellungsort:

Entlang der westlichen Seite des Mainzer Rings, mittig im dort verlaufenden Grünstreifen,

von der Schönbornstraße bis zur Edel-Gasch-Straße, gem. den Festsetzungen im B-Plan 580 B und C (Bürgel-Ost)

 

Gewähltes Lärmschutzsystem:

Lärmschutzwand als gegliederte Betonwand.

Gesamtlänge: ca. 157 m,

Höhe: ca. 3 m.

 

Systembeschreibung:

Die Lärmschutzwand erhält ein Traggerüst aus sog. HEA-Trägern, entsprechend den statischen Erfordernissen. Die Träger selbst sind jeweils als Bohr- oder Rammpfahl im Untergrund verankert, die, in regelmäßigen Abständen von ca. 5 m, die unterschiedlichen Belastungen auf die Wand aufnehmen und schadlos in den Boden ableiten.

Insgesamt sind ca. 14 Lärmschutzwandabschnitte zu erstellen, die jeweils durch einmündende Anlagen des bewegten Verkehrs unterbrochen werden. Jeder Abschnitt besteht aus 6 Wandfeldern die noch einmal untergliedert sind durch begrünte oder Holz beplankte Bereiche. Im Schnitt sind die Wandfelder ca. 4,6 m. breit und mind. 3 m hoch. Im Bereich der angedachten Baufenster ist aus Standsicherheitsgründen eine tiefere Gründung vorzusehen.

Die Wand ist in der parallel zum Mainzer Ring verlaufenden Grünfläche mittig anzuordnen, um eine Kontrolle und Pflege der Lärmschutzwand von beiden Seiten zu ermöglichen. Auf der Seite zum Mainzer Ring ist die Wand in Teilabschnitten zu begrünen.

 

Alle konstruktiven Elemente der Wand haben den jeweils aktuellen Anforderungen der allgemeinen Anerkannten Regeln der Technik, wie z.B. der ZTV-ING Alle konstruktiven Elemente der Wand haben den jeweils aktuellen Anforderungen der allgemein Anerkannten Regeln der Technik, wie z.B. der ZTV-ING (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten) sowie der ZTV-Lsw (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Lärmschutzwände) zu entsprechen.

 

Nachfolgend ist exemplarisch eine Ansicht auf die Wand beigefügt, im Hintergrund erkennt man den Bereich der vorgesehenen privaten Bebauung.

 

Aufgestellt:

OPG mbH, Khg, Dez. 2014

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Anlage 2 zur Satzung