Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019

 

TOP 10
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastung des Magistrats
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-224 (Dez. II, Amt 20) vom 26.06.2019,
2016-21/DS-I(A)0623

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2015, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.342.215.344,95 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 23.648.625,81 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 9.387.252,56 €, somit im Jahresergebnis insgesamt mit einem Fehlbetrag von 14.261.373,25 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelbedarf von 47.829.678,96 €.

 

  1. Gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO wird der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Ergebnisrücklagen wurden bereits im Jahr 2009 vollständig aufgelöst. Durch den Bilanzverlust des Jahres 2015 erhöht sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag von zuvor 320.233.133,73 € auf nunmehr 339.994.458,26 €, welcher gemäß § 25 Abs. 5 GemHVO auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung