Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019

 

TOP 13
Grundstücksverkauf einer Teilfläche von ca. 280 m² aus dem Flurstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 313/4, Schumannstraße
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-241 (Dez. I, Amt 80) vom 17.07.2019,
2016-21/DS-I(A)0627

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und des Stadtverordneten Dominik Imeraj (JO) wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Erwerber eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 280 m² aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 313/4 zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 58.800,00 EUR (210,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen.

 

4.     Die Vermessungskosten werden von der Stadt Offenbach getragen. Die erforderlichen Mittel dafür in Höhe von ca. 2.290,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2019 beim Produktkonto 10010200.0510000080 (Abwicklung von Grundstücksgeschäften einschließlich Erbbaurechte, unbebaute Grundstücke, Baureiffreimachung) zur Verfügung.

5.     Die Käufer verpflichten sich, die Teilfläche nach dem Erwerb mit ihrem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 8 Nr. 105/11 zu vereinigen und zu verschmelzen.

 

6.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung