Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019

 

 

 

 

 

TOP 22
Ertüchtigung der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach
hier: Projektbeschluss sowie Beschluss über die Einreichung der geänderten Planfeststellungsunterlagen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-278 (Dez.IV, Amt 60) vom 31.07.2019,
2016-21/DS-I(A)0636

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Dem vom Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt, und dem Landschaftsplanungsbüro Stockert, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim/ Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Entwurf ohne Deichabsenkung und mit Verbreiterung des Durchlassbauwerks im Bereich Isenburger Schloss sowie Errichtung einer kombinierten Treppen- und Rampenanlage im Bereich Herrnstraße wird vorbehaltlich des ausstehenden Planfeststellungsbeschlusses zugestimmt.

 

2.    Dem von Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt, in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) erstellten Alarm- und Einsatzplan wird zugestimmt.

 

3.    Der Magistrat wird beauftragt, die für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens erforderlichen geänderten Unterlagen bei der zuständigen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen.

 

4.    Den Gesamtkosten für die Ertüchtigung der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach am Main, nach der vom Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt, und dem Landschaftsplanungsbüro Stockert, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim/ Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und der vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 18.725.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

5.    Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto

13020100.0952000060, Investitionsnummer 1302010900601201,

„Hochwasserschutz (Stadtanteil) (13.02.01)“ PN 6180, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                         3.740.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                                                           5.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                                                           4.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2023:                                                           3.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2024:                                                      __2.485.000,00 €

Gesamt:                                                                                 18.725.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 12.100.000,00 € auf 18.725.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff.

 

6.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel gem. der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz des Landes Hessen, Produktkonto 13020100.36010003860:                                                                                                10.075.695,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                   8.649.305,00 €

Gesamt:                                                                                 18.725.000,00 €

 

7.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 480.313,81 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 51.308,28 €/ p. a. bei dem Produktkonto 120030100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Landstraßen“.

 

8.    Der Risikobetrachtung wird zugestimmt.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung