Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. August 2019

 

 

 

 

 

TOP 24
Städtebauliche Aufwertung im Bereich des historischen Stadtkerns
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 06.08.2019, 2016-21/DS-I(A)0638

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Entwicklungskonzept für den Bereich des

historischen Stadtkerns in Offenbach mit Maßnahmenkatalog zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen.

Das Planungsgebiet wird, wie in der Anlage 1 dargestellt, voraussichtlich im Westen begrenzt durch die "Herrnstraße", im Osten durch die Straße "Großer Biergrund", im Süden durch die "Berliner Straße" und im Norden durch die "Mainstraße". Das

Untersuchungsgebiet, das der Analyse zum Entwicklungskonzept zugrunde liegt,

umfasst auch die angrenzenden Baublöcke und Verkehrsbereiche.

 

Im Rahmen des Entwicklungskonzepts zur städtebaulichen Aufwertung im Bereich des historischen Stadtkerns ist eine Analyse und Bewertung des bestehenden

Stadtgrundrisses (inkl. Bebauung, Verkehrswege und Freiflächen, Ist-Zustand) vor dem Hintergrund des historischen Stadtgrundrisses und der historischen Bebauung im Untersuchungsgebiet durchzuführen. Als Folge dessen sind städtebauliche,

verkehrliche, freiräumliche und architektonische Zielsetzungen für das Planungsgebiet zu erarbeiten.

 

Folgende planerischen Ansätze sollen im Rahmen der Erarbeitung des

Entwicklungskonzepts überprüft und abhängig vom Ergebnis als konzeptionelle Ziele vorgegeben werden:

 

-          Primär sollte das Planungsgebiet durch eine planerische Neuordnung

aufgewertet werden. Als Orientierung sind dabei die historischen Merkmale und Wegeverbindungen des früheren Offenbacher Stadtkerns zu berücksichtigen.

-          Die Bebauung in diesem Bereich sollte sich in der konkreten Nutzungsart an einem "urbanen Gebiet" orientieren, sich in Höhe und Kubatur an historischen Beispielen ausrichten.

-          Es sollten Ansätze entwickelt werden, die die Errichtung historischer Gebäude, zu denen Pläne vorhanden oder entsprechend aufgrund der Aktenlage wieder erstellt werden können, zum Gegenstand haben.

-          Die Verkehrswege in Sandgasse, Schlossgrabengasse, Glockengasse,

Kirchgasse und Ludo-Meyer-Str. sollten entsprechend der Breite der

Straßenquerschnitte verkehrsberuhigt werden.

-          Die Sandgasse sollte langfristig wieder zum Main hin geöffnet werden.

 

Zur Umsetzung der Ziele des Entwicklungskonzeptes sind geeignete

Umsetzungsinstrumente zu definieren. Unter anderem kann in einem durch das

Konzept zu definierenden Geltungsbereich ein Bebauungsplan mit Festsetzungen, die auf § 91 HBO (örtliche Bauvorschriften zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen und besondere Anforderungen an bauliche Anlagen) beruhen, erarbeitet werden.

Aktuelle, in der bauamtlichen Planung befindliche sowie bereits eingereichte Vorhaben sind von dem Entwicklungskonzept ausgenommen.

 

Zur Finanzierung soll geprüft werden, ob entsprechende Förderprogramme angeboten werden oder beantragt werden können. Da mit einem Kostenaufwand von

100.000 - 150.000 € gerechnet werden kann, soll auch geprüft werden, ob mit diesen Mitteln auch die interne Sachbearbeitung kompensiert werden kann (z.B. Schaffung einer weiteren Stelle).

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung