Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0659Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 05.09.2019

 

 

 

 

 

Oberbodensanierung von zwei Grundstücken

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-328 (Dez. IV, Amt 33) vom 04.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Auf zwei privaten Grundstücken, die auf einer ehemaligen Deponie liegen, werden Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen in Form einer Oberbodensanierung durchgeführt.

 

2.    Die Gesamtkosten für die Sanierung / Sicherung der beiden Grundstücke belaufen sich nach Vorlage eines Sanierungskonzeptes der Firma DEKRA auf etwa 150.000 €.

 

3.    Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Haushaltsjahr 2020 und soll spätestens bis Mai 2020 abgeschlossen sein. Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 14010100.6171000033 „Fremdentsorgung Deponien“ wie folgt zur Verfügung gestellt:

 

Rückstellung aus Vorjahren:      60.000 €

Haushaltsmittel 2020:                  90.000 €

Gesamt:                                       150.000 €

 

Die Mittel für den Haushalt 2020 sowie die Finanzmittel für die Rückstellung werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 eingeplant.

 

 

Begründung:

 

Mit Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 13.02.2017 wurde die Stadt Offenbach im Rahmen des Vollzugs des Bundes-Bodenschutzgesetztes (BBodSchG) in Verbindung mit dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) sowie des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) aufgefordert, eine Neubewertung der Schadstoffsituation auf zwei Grundstücken durchführen zu lassen, die sich auf einer ehemaligen Deponie befinden.

 

Beide Grundstücke waren von den Sanierungsmaßnahmen im Jahr 1997 nicht betroffen, da die Schadstoffkonzentrationen seinerzeit unter den damals geltenden Grenzwerten lagen. Allerdings waren auf beiden Grundstücken bereits Mitte der 1990er Jahren erhöhte Bleigehalte in den oberen 35 cm Boden festgestellt worden.

 

Das Ergebnis der Untersuchungen (Arcadis, 31.10.2018) ergab, dass die Schadstoffgehalte auf beiden Grundstücken deutlich über den Prüfwerten der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) für Wohngebiete liegen. Auch die Untersuchung der Resorptionsverfügbarkeit ergab, dass für den Parameter Blei der anzuwendende Bewertungsmaßstab auf beiden Grundstücken überschritten ist. (Resorptionsverfügbarkeit: Hierbei wird gem. DIN 19738: Bodenbeschaffenheit – Resorptionsverfügbarkeit von organischen und anorganischen Schadstoffen aus kontaminiertem Bodenmaterial – untersucht, inwieweit oral aufgenommene Schadstoffe im Magen-Darm-Trakt freigesetzt werden um über die Schleimhäute in den Stoffwechsel des Menschen aufgenommen werden zu können).

 

Aus dem Schreiben vom Regierungspräsidium vom 07.01.2019 ergibt sich, dass die Stadt Offenbach auf den beiden Grundstücken Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch durchzuführen hat. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Beseitigung der festgestellten Belastungen im Oberboden, damit eine Unterbindung der möglichen Schadstoffaufnahme durch die Nutzerinnen und Nutzer der Grundstücke sowie die Abwehr potentieller Gefahren für das Schutzgut Menschliche Gesundheit stattfindet.

Nichtöffentliche Anlagen:

1.) Hintergrundinformationen zu den beiden betroffenen Grundstücken und Historie zur Deponie

2.) Schreiben des Regierungspräsidiums vom 07.01.2019

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro