Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0668Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 05.09.2019

 

 

 

 

 

Grünring vom Main zum Main – Regionalparkroute, Grundausbau des Nordrings zwischen Kaiserleibrücke und Goethering hier: 2. Bauabschnitt von der Zufahrt zu Grundstück Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 1/22 bis zum Goethering)

hier: Erweiterter Projektbeschluss und Abschnittsbildung gem. § 5 Abs. 1 und 2 der

Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach a. M. (EBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-342 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Stadtverordnetenbeschluss 2016-21/DS-I(A)0239 vom 24.08.2017 wird wie folgt angepasst:

Der vom Ing.-Büro Baron, Groß-Bieberau, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften Umplanung und Kostenberechnung einschließlich Planungskosten in Höhe von 2.095.985,00 €, wird zugestimmt.

 

2.         Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto

          13010100.0952003860, Investitionsnummer 1301010900601207 „Grünring vom Main zum Main KIPL“, PN 7083a , „Regionalparkroute zwischen Kaiserleibrücke und Goethering (östl. Abschnitt)“, wie folgt bereitgestellt:

 

          Haushaltsmittel 2018 und früher:                          1.400.000,00 €

          Haushaltsmittel 2019:                                                    10.000,00 €

          Haushaltsmittel 2020:                                                  685.985,00 €

          Gesamt:                                                                      2.095.985,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 1.420.000,00 € auf 2.095.985,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 10.000 € auf 685.985,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020. In diesem Zusammenhang werden die Planmittel 2020 auf dem Produktkonto 12010100.0960000060, Inv.-Nr. 1201010900601803 “Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“, um 675.985,00 € reduziert und zur Deckung der erhöhten Kosten in 2020 zur Verfügung gestellt. Um das Vorhaben Masterplan NOx wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel in 2021 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

 

3.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Erschließungsbeiträge 13010100.3660000060:                  766.795,00 €

        Zuschuss aus dem Kommunalinvestitionsprogramm

        des Landes:                                                                                344.000,00 €
 Kreditmarktmittel:                                                                       985.190,00 €
 Gesamt:                                                                                    2.095.985,00 €

 

Die Anpassung der Erschließungsbeiträge erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

4.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 52.449,40 € auf 109.527,13 € und werden in den folgenden Jahren veranschlagt. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich von 5.369,42 €/p.a. auf 14.751,85 €/p.a. und sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV um 9.382,43 € bei dem Produktkonto 120030100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Landstraßen“.

 

 

Begründung:

Mit Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.08.2017 (2016-21/DS-I(A)0239) wurde dem Vorhaben mit einem Kostenaufwand von 1.420.000,00 € zugestimmt. Der vorliegende Beschluss zur Aktualisierung der Kosten auf 2.095.985,00 € ist aus folgenden Gründen erforderlich:

 

Abfuhr und Deponierung von belasteten Böden

Im Rahmen der detaillierten Ausführungsplanung wurde eine abfalltechnische Begutachtung des Straßen- und Bodenaushubmaterials vorgenommen. Es müssen rd. 6.050 to Boden- und Straßenaufbruch abgefahren und deponiert werden. Entsprechend des Bodengutachtens sind die Aufbruchmaterialien einer zugelassenen Deponie zuzuführen. Durch die Schließung mehrerer Deponien ist eine Preissteigerung eingetreten. Dadurch erhöhen sich die bisherigen Transport- und Deponiekosten von 360.000,00 € um 345.000,00 € auf 705.000,00 €.

 

Allgemeiner Anstieg der Baupreise

Aufgrund der guten Konjunkturlage ist eine allgemeine Preissteigerung im Bausektor zu verzeichnen. Der bisherige Projektbeschluss wurde 2017 aufgestellt. Auf der Grundlage des Anstieges des Baupreisindexes, ermittelt vom Statistischen Bundesamt, wurde die Kostenberechnung aktualisiert.

Dadurch erhöhen sich die Baukosten um 120.000,00 €.

 

Erhöhter Planungsaufwand aufgrund von Versorgungsleitungen

Im Bereich des Nordringes ist eine Vielzahl Versorgungsleitungen verlegt. Es handelt sich dabei um den Abwasserkanal, Stromversorgungskabel, Gas- und Wasserleitung sowie um eine große Anzahl an Telekommunikationsleitungen.

Ausbauziel ist unter anderem das Anlegen einer Baumreihe entlang des Radweges. Die im Untergrund verlegten Leitungen stehen im Konflikt mit den geplanten Baumstandorten.

Bei Suchschachtungen im Rahmen der vertiefenden Planung stellte sich heraus, dass die Bestandspläne der Leitungsträger nicht präzise waren und deshalb die Planung sowohl für die Baumstandorte als auch für die Leitungskorridore angepasst werden musste.

Für die Suchschachtungen, die Umplanung der Baumstandorte und die Planung der Leitungskorridore für neue Leitungstrassen entstehen Mehrkosten von rd. 107.000,00 €

 

Neue Richtlinie für Baustellenabsicherung

Im Laufe des Jahres 2018 wurde die Richtlinie für die Absicherung von Baustellen aktualisiert. Diese sieht weitere Absicherungsmaßnahmen für Baustellen im Verkehrsraum vor. Dadurch ist es notwendig, zusätzliche Absperreinrichtungen aufzustellen, Verkehrslenkungen aufzubauen und eine noch umfangreichere Baustellenbeschilderung vorzusehen. Eine zusätzliche Folge daraus sind kleinere Baufelder und damit eine längere Bauzeit.

Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von 64.000,00 €.

 

Leitungsumlegung im Bereich von Baumstandorten

Aufgrund der Vielzahl an Leitungen im Untergrund sind die Standorte für Bäume stark eingeschränkt. Um Baumstandorte entsprechend der Planung realisieren zu können, müssen Hausanschlussleitungen für Strom und Telefon aus dem Bereich der Baumstandorte herausgelegt werden.

Dadurch entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 40.000,00 €.

 

Die aktualisierten Gesamtprojektkosten stellen sich wie folgt dar.

_______________________________________________________

Zusammenstellung der aktuellen Gesamtprojektkosten 

 

1.420.000,00 €         Ursprünglicher Projektbeschluss 2017

   345.000,00 €         Abfuhr Belastete Böden

   120.000,00 €         Allgemeiner Anstieg Baupreisindex

   107.000,00 €         Erhöhter Aufwand Versorgungsleitungen

     64.000,00 €         Neue Absperrrichtlinie

     40.000,00 €         Leitungsumlegung im Bereich Baumstandorte

___________________________________________________

2.095.985,00 €         neue Gesamtprojektkosten

_____________________________________________________

 

 

Änderung der Grünplanung und der Baumstandorte

Ein wesentlicher Bestandteil der ursprünglichen Planung war die Pflanzung von 17 neuen Bäumen beidseitig der Straße.

Aufgrund der Vielzahl der im Untergrund verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen ist dies trotz intensiver Planungen nicht vollumfänglich umzusetzen. Im Untergrund wurden bei Suchschachtungen zwischen 15 bis 20 teilweise überregionale Verbindungsleitungen gefunden. Unter anderem Telekommunikationsleitungen, bei denen es sich um zentrale Datenhauptleitungen handelt. Eine Umlegung zur Verwirklichung von Baumstandorten wäre mit Kosten in Höhe eines mindestens sechsstelligen Betrags verbunden und nur mit einem hohem Zeitaufwand, der den Förderzeitraum überschreitet, möglich.

Die derzeitige Planung stellt die bestmögliche Lösung unter den gegebenen neuen Bedingungen dar.

 

Es ist vorgesehen, dass auf der Nordseite fünf Baumstandorte so realisiert werden können, wie sie ursprünglich geplant waren, so dass eine durchgehende Baumreihe entsteht. Zusätzlich werden drei der geplanten Baumstandorte aufgrund vorhandener Leitungen in oberirdische, großvolumige Pflanzbehälter gesetzt. Auf der Südseite mussten aufgrund des dichten Leitungsbestandes jedoch acht Baumstandorte entfallen und es kann nur ein Baum neu gepflanzt werden. Ersatzweise werden anstelle der ursprünglich vorgesehenen Baumpflanzungen Großsträucher gepflanzt, wodurch der beidseitig grüne Eindruck erhalten werden kann.

 

 

 

Planungsgrundlagen - Verkehrsanlagen

Gegenüber der Planung 2017 wurde keine Änderung hinsichtlich der Verkehrsanlagen vorgenommen. Die Trassierung der Straße wurde von damals übernommen, der Rad-/ Gehweg wurde in Teilbereichen um 50 cm nach Süden verschoben. Die Anordnung und Anzahl der Parkstände bleibt zur Planung 2017 unverändert.

 

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

 

Begrünung der Wegeverbindung:

 

Die deutliche Reduzierung von Grünbeständen im Vergleich zur Planung im Projektbeschluss 2017 (anstatt der angedachten 17 Baumpflanzungen, nur noch 9 Baumpflanzungen - davon 3 in Pflanzkübeln) entlang des östlichen Planungsabschnitts stößt unsererseits auf Bedenken. Das Ziel, einen Lückenschluss des Grünrings zu schaffen, wird durch die veränderte Planung aus unserer Sicht nicht hinreichend erreicht. Aufgrund der vorliegenden Situation, dass in diesem Bereich Leitungstrassen, die zuvor nicht berücksichtigt werden konnten, eng an den ursprünglich geplanten Standorten verlaufen, ist diese Planungsänderung zumindest nachvollziehbar.

Bezüglich der nun verbleibenden Bäume, die gepflanzt werden sollen, ist zu empfehlen, dass die Baumarten nach aktuellen Erkenntnissen sowohl gegen Frost als auch gegen anhaltende Hitze und Trockenheit widerstandsfähig sein sollten. Bezüglich der Pflanzung von Ahornbäumen (Acer platanoides ´Summershade´) wie im Lageplan angegeben, ist darauf zu achten, ob die Sorte von der im Stadtgebiet auftretenden Rußrindenkrankheit befallen werden kann und somit im Zusammenhang mit den schon vorhanden Ahornbäume in der Umgebung eine Übertragung der Krankheit möglich wäre.

Im Hinblick auf zukünftig verstärkt zu erwartende Trocken- und Hitzeperioden in den Sommermonaten sind Baumpflanzungen in Stahlpflanzkübeln weniger als freiwachsende Bäume geeignet, um in mittel- bis langfristiger Sicht für Spaziergänger und Radfahrer genügend Schatten zu spenden oder für eine lokale Abkühlung zu sorgen, da diese Bäume keine vergleichbare Höhe und einen geringeren Kronenumfang erreichen. Die für die Pflanzkübel vorgesehene Bergkirsche (Prunus sargentii) ist aufgrund ihrer erhöhten Trockenheitsresistenz an diesem Standort zu begrüßen. Statt Bäumen in Pflanzkübeln könnten, je nach tatsächlichem Verlauf der Trassen im Boden, auch Großsträucher mit Bodenanschluss gepflanzt werden, was die vorgesehenen Pflanzungen südlich der Fahrbahn ergänzen würde.

Bei der Pflanzung der vorgesehenen Großsträucher sollten einheimische Arten, verwendet werden, um einen ökologischen Nutzen für Vögel, Insekten und andere Tiergruppen zu gewährleisten. Zuchtformen, die für die Fauna keinen Nutzen als Nahrungsangebot erfüllen, sind nicht zu verwenden. Die verwendeten Arten sollten auch für die vorliegenden Standortbedingungen geeignet sein, d. h. insbesondere eine hohe Resistenz gegen Hitze und Trockenheit aufweisen. Wir bitten um Einbindung bei der Artenauswahl.

Die nördlich der Fahrbahn vorgesehene Teilfläche, auf der die Anlage von Schotterrasen vorgesehen ist, wird an anderer Stelle (Querschnitt 1-1) auch mit Rasengitter bezeichnet. Rasengitter wäre aus unserer Sicht an dieser Stelle keine optimale Lösung, es sollte Schotterrasen angelegt werden. Bei der Auswahl der Saatgutmischung für Schotterrasen empfehlen wir, bevorzugt eine Mischung zu verwenden, die neben Gräsern auch Kräuter beinhaltet. Nach Möglichkeit soll das Saatgut aus gebietseigener Herkunft stammen. Alternativ zu Schotterrasen sollte geprüft werden, ob in diesen Teilbereichen widerstandsfähige niedrige Strauch- / Hecken- / Staudenpflanzungen mit Durchlässen für Rad- und Fußgänger realisiert werden könnten, um die Begrünung der Wegeverbindung zu fördern.

 

Beleuchtung Schutz von Insekten und anderen Tiergruppen:

 

Es sind nur insektenschonende Außenbeleuchtungen mit einem UV-armen Lichtspektrum (z.B. Natriumdampf-Hochdrucklampen, warmweiße LED-Leuchtmittel) mit max. 3.000 Kelvin Farbtemperatur, Wellenlänge über 500 nm und in Form einer geschlossenen Konstruktion sowie mit Mindestschutzart IP 43 zu verwenden. Die Ausleuchtung muss durch Abschirmungen/ Blenden in den unteren Halbraum in einem Strahlungswinkel bis 70 Grad erfolgen. Die Lichtimmissionen sind grundsätzlich auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen, sowohl in der Lichtstärke, als auch in der Beleuchtungsdauer. Diese Anforderungen stellen sich vor dem Hintergrund des weltweiten massiven Insektensterbens und vor Ort insbesondere durch die Nähe zum Main und dem Landschaftsschutzgebiet Hessische Mainauen.

 

 

Untere Wasserbehörde

Beteiligung der Oberen Wasser- und Bodenschutzbehörde ist sicherzustellen.

 

 

Altlasten / Bodenschutz

Die Beteiligung des RP DA /bodenschutzrechtlich, aber auch abfalltechnisch ist sicherzustellen, vgl. dazu unsere Stellungnahme 26.04. 2017:  Die Vorschläge des umwelttechnischen Bodengutachtens der CDM Consult GmbH (Projekt-Nr. 77790) vom 08.09.2010 sind im Rahmen der Umsetzung zu beachten. Die Baumaßnahme ist weiter fachgutachterlich zu begleiten. Das Bodengutachten ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz u. Umwelt Frankfurt, Dez. 41.1- Grundwasser u. Bodenschutz Ost als Altlasten u. Bodenschutzbehörde  zur Verfügung zu stellen u. die Vorgehensweise  mit der Behörde abzustimmen.

 

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken. Die Maßnahme wird im Zuge der Luftreinhalteplanung ausdrücklich begrüßt.

 

 

Klimaschutz / Energie

Gegenüber der Veränderung der Planung bestehen aus Sicht des Klimaschutzes keine erheblichen Bedenken. Grundsätzlich ist jedoch die Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Raum als kritisch anzusehen. Die Gründe, welche zur Errichtung dieser Stellplatzzahl führten, sind uns nicht bekannt. Offensichtlich werden im öffentlichen Raum Stellplätze für die angrenzenden privaten Nutzungen zur Verfügung gestellt.

Aus Sicht der Klimaanpassung ist die Reduzierung der bodengebundenen Baumstandorte und des Straßenbegleitgrüns nachteilig, allerdings ist die Umplanung aufgrund der vorgefundenen Leitungssituation nachvollziehbar.

 

 

Risikobetrachtung

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden folgende Sachlagen festgestellt, die trotz vertiefender und gewissenhafter Planung einem Risiko unterliegen:

 

-       Ver- und Entsorgungsleitungen

Im projektierten Baufeld liegen verschiedene Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger. Unterschiedliche Stromversorgungsleitungen sowie eine Vielzahl an Telekommunikationsleitungen werden zu Beginn der Bauarbeiten zunächst eingemessen, mittels Suchschachtung freigelegt und gesichert. Erst dann ist eine abschließende Beurteilung der Baufeldfreiheit, insbesondere für die Baumstandorte und die Straßeneinläufe möglich. Aufgrund der nicht immer gesicherten Planlage im Bestand sind hier ggf. Planänderungen notwendig.

Eine alles umfassende Suchschachtung im Vorfeld ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Restrisiken im Baugrund können nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

-       Altlasten

Im Zuge der Entwurfsplanung wurde die geogene und abfalltechnische Beschaffenheit des Baugrunds untersucht. Es wurden Bohrproben und Handschürfungen angelegt, das Bodenmaterial entnommen und auf abfalltechnische Belastungen untersucht. Dabei wurden in Teilabschnitten Belastungen festgestellt, die es notwendig machen, das Aufbruch- und Aushubmaterial einer Deponie zuzuführen. Aufgrund der großen Abstände der untersuchten Stellen unterliegen die Ergebnisse einer gewissen Unsicherheit. Unterschiede in der Bodenbeschaffenheit können innerhalb sehr kurzer Abstände auftreten. Eine noch engmaschiger angelegte Untersuchung wäre jedoch unwirtschaftlich und würde keine wesentlich höhere Planungssicherheit bringen.

 

-       Kampfmittel

Im Zuge der Ausführungsplanung werden Informationen zu Verdachtspunkten eingeholt, gesammelt und ausgewertet. Das Baufeld wird vor Beginn der Bauarbeiten auf Kampfmittelverdacht detektiert. Aufgrund von Störungseinflüssen im Boden sind hier nicht immer klare Freimessungen möglich. Dann ist eine vertiefende Untersuchung notwendig. Sollte durch die Felduntersuchungen keine Freimessung möglich sein, muss eine baubegleitende Überwachung auf Kampfmittel durchgeführt werden.

 

Bauzeit:

Um die zugesagten Fördermittel zu erhalten, muss die geplante Maßnahme im Jahr 2020 umgesetzt und abgeschlossen werden.

 

 

 

Erschließungsbeiträge

Die Erstherstellung des Nordrings zwischen der Zufahrt zu dem Grundstück „Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 1/22“ bis zum Goethering ist für die Anlieger gem. den §§ 127 bis 135 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Stadt Offenbach am Main vom 19.06.1997, zuletzt geändert am 06.12.2007, beitragspflichtig.

 

Gemäß den §§ 127 bis 135 BauGB in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (EBS) erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge. Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (EBS) vom 19.06.1997, zuletzt geändert am 06.12.2007, wird für die Beitragserhebung von der Zufahrt zu dem Grundstück „Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 1/22“ bis zum Goethering ein Abschnitt gebildet.

 

Derzeit hat der betroffene Bauabschnitt nur auf der Südseite Baulandqualität und die Nordseite liegt im Außenbereich. Dies hat zur Folge, dass die in diesem Abschnitt nördlich des Nordrings liegenden Grundstücke nicht mit Erschließungsbeiträgen belastet werden dürfen, da der sogenannten „Halbteilungsgrundsatz“ anzuwenden ist. Nach dem „Halbteilungsgrundsatz“ ist die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes zunächst von der Stadt zu tragen, bis sie auf die Grundstücke der nördlichen Seite verteilt werden kann. Das kann geschehen, wenn diese Grundstücke entweder durch einen Bebauungsplan überplant oder als § 34 BauGB-Gebiet eingeschätzt werden und dadurch nicht mehr im Außenbereich liegen.

 

Finanzielle Auswirkungen / voraussichtliche Refinanzierung:

 

 

(gerundet)

Gesamtprojektkosten 2. Bauabschnitt

2.095.985 € 

./. nicht beitragsfähige Kosten

303.690 €

= beitragsfähige Projektkosten

1.792.295 €

zzgl. „Einheitssätze Entwässerung“

89.443 €

zzgl. Grunderwerb

3.500 €

zzgl. Wert der bereitgestellten städt. Flächen

17.512 €

= beitragsfähige Gesamtkosten

1.902.750 €

./. Stadtanteil 10% gem. § 4 Abs. EBS

190.275 €

= umlagefähige Kosten

1.712.476 €

./. die Hälfte davon (Halbteilungsgrundsatz)

856.238 €

= umlagefähige Kosten nach Halbteilungsgrundsatz

856.238 €

=  Rückflüsse
(Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen bei Produktkonto: 13010100.3660000060)

856.238 €

./. Weiterleitung der „Einheitssätze Entwässerung“ an ESO

89.443 €

= bei der Stadt verbleibende Rückflüsse

766.795 €

Landeszuschuss aus Kommunalinvestitionsprogramm

344.000 €

Kreditmarktmittel

985.190 €

 

 

 

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Das hier behandelte Projekt ist als Maßnahme für eine Förderung über das Kommunalinvestitionsprogramm KIP-L (Landesprogramm) vorgesehen. Der Förderbescheid liegt bereits vor.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor. Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 109.527,13 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Auszug aus der Stadtkarte

Kostenkontrolle

 

Nachrichtlich:

Der Magistratsbeschluss Nummer 2019-342 wurde durch Magistratsbeschluss Nummer 2019-420 zurückgenommen.

Die Stadtverordnetenversammlung wurde über den Rücknahmebeschluss informiert.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.