Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0670Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 05.09.2019

 

 

 

 

 

Vergabeverfahren Gaskonzession der Stadt Offenbach am Main

hier: geänderter 1. Verfahrensbrief samt Anlage (Kriterienkatalog)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-344 (Dez. X, Amt 20) vom 04.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen möge:

 

Der anliegende geänderte 1. Verfahrensbrief samt Anlage zum Auswahlverfahren (Anlage 1) für den Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Im Gebiet der Stadt Offenbach am Main endet zum 31. Dezember 2019 der Gaskonzessionsvertrag mit der Gasversorgung Offenbach GmbH. Die Stadt Offenbach am Main beabsichtigt, die Konzession für 20 Jahre bis zum 31. Dezember 2039 zu vergeben.

 

Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 2016-21/DS-I(A)0498 am
01. November 2018 wurde der 1. Verfahrensbrief samt Anlage zum Auswahlverfahren beschlossen. Durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren eines Interessenten gegen die Stadt Offenbach am Main wurde das Vergabeverfahren zur Gaskonzession mit Schreiben vom 28. Februar 2019 ausgesetzt und formal am
19. August 2019 wieder aufgenommen. Durch Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 29. Mai 2019 wurde die Stadt Offenbach am Main zur Herausgabe weiterer Gasnetzdaten verpflichtet. Diese wurden durch die Altkonzessionärin entsprechend zur Verfügung gestellt und an die Interessenten weitergegeben. Im Zusammenhang mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren und der Bewertung der in dem zugrunde liegenden Rügeverfahren vorgebrachten Einwendungen eines Interessenten wurde darüber hinaus der 1. Verfahrensbrief aufgrund aktueller Rechtsprechung nochmals überarbeitet und einzelne Kriterien entsprechend angepasst.

 

Hauptbestandteil im Rahmen der Überarbeitung des 1. Verfahrensbriefes sind Anpassungen in Folge der erhobenen Rügen eines Interessenten und die Anpassung der Bewertungsmethode einzelner Kriterien. Die gesamte Gruppe A des Kriterienskatalogs (Ziele des § 1 Abs.1 EnWG) wurde von der absoluten auf die relative Bewertungsmethode umgestellt. Im Vergleich zu der absoluten Bewertungsmethode werden bei der relativen Bewertungsmethode im Verfahrensbrief keine Vorgaben der Stadt Offenbach am Main gesetzt, wieviele Wertungspunkte bei welchem Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien erreicht werden können. Vielmehr werden die vorgelegten Angebote der Interessenten in Relation zueinander gesetzt und entsprechend bewertet. So wird bei konzeptionellen Kriterien ein Ideenwettbewerb ermöglicht, durch den ein bestmögliches Ergebnis für die Stadt Offenbach am Main erzielt werden soll.

 

Darüber hinaus wurde das Kriterium „Effizienz“ weiter untergliedert, um die stadtseitig geforderten Punkte Personal- und Betriebsmitteleinsatz sowie die Verrechnungssätze der Monteure und die Energieeffizienz besser bewerten zu können. Des Weiteren wurde der Gewichtungsfaktor des Kriteriums „Effizienz“ um 6,00 % auf nunmehr 10,00 % angehoben, um der Rechtsprechung des OLG Brandenburg und des OLG Stuttgart Rechnung zu tragen.

 

Um die Änderungen nachvollziehbar zu machen, wird neben dem geänderten
1. Verfahrensbrief samt Anlage zum Auswahlverfahren (Anlage 1) die mit Beschluss vom 01. November 2018 beschlossen Version des 1. Verfahrensbriefes mit Kenntlichmachung sämtlicher Änderungen (Anlage 2) vorgelegt.

 

Der anliegende geänderte 1. Verfahrensbrief wird nun an die Interessenten, die sich bis zum 31. März 2018 bei der Stadt Offenbach gemeldet haben, verschickt und die Interessenten werden infolgedessen aufgefordert, ein indikatives Angebot abzugeben. Um eine spätere Auswahl der Konzessionsvertragspartner für Gas zu ermöglichen, bedarf es eines entsprechenden Kriterienkataloges für das Vergabeverfahren der Gaskonzession der Stadt Offenbach am Main. Dieser Kriterienkatalog wird zusammen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die Interessenten übermittelt.

 

Es ist vorgesehen, zunächst die Abgabe von Angeboten abzuwarten. Voraussichtlich im Februar / März 2020 sollen anschließend die Interessenten im Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen vorgestellt werden. Eine Entscheidung über die Konzessionvergabe ist für November 2020 geplant.

Anlagen:

Geänderter 1. Verfahrensbrief samt Anlage (Anlage 1)

Verfahrensbrief samt Anlage vom 01. November 2018 inkl. Darstellung der vorgenommenen Änderungen (Anlage 2)

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.