Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0671Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 05.09.2019

 

 

 

 

 

Projekt Rathaus Offenbach - Energetische Fenstersanierung – KIPB,

Berliner Straße 100, 63065 Offenbach a. M.

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-346 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der energetischen Fenstersanierung im Rathaus Offenbach, Berliner Straße 100, 63067 Offenbach am Main, nach der vom Planungsbüro Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement  Bereich Hochbaumanagement und Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnungen, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 6.270.000,00 €, wird zugestimmt.

2.    Im Rahmen der abwägenden Risikobetrachtung empfehlen wir bereits jetzt zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 400.000,00 € (und somit insgesamt 15% für Unvorhergesehenes) zur Verfügung zu stellen und im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 für das Jahr 2021 anzumelden. Diese zusätzlichen Mittel sind in den Gesamtkosten in Höhe von 6.270.000,00 € eingerechnet.

 

3.    Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 01011300.0951000060, Investitionsnummer 0101130900601701, „Rathaus, energetische Fassadensanierung und Umrüstung Beleuchtung – KIPB“ folgendermaßen bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel bis 2018:                     1.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                           2.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                           2.870.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                              400.000,00 €

Gesamt                                                    6.270.000,00 €

Die notwendigen Mittelanpassungen erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung 2020. Im Jahr 2020 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000,00 € vorzusehen.

 

4.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) beantragt.

 

5.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP I)

01011300.3641000060                    4.752.000,00 €

Kreditmarktmittel:                              1.518.000,00 €

Gesamt                                               6.270.000,00 €

 

6.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 147.131,80 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 16.779,00 €/p.a.

7.    Der Weiterbeauftragung von Planungsleistungen zur Erteilung des 2. Teilauftrags ab Projektbeschluss an das Büro Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG, Darmstädter Landstraße 125 in 60598 Frankfurt für die Stufe III in Höhe von 110.523,42 € wird zugestimmt. Auf Grundlage des durch die zentrale Vergabestelle der Stadt Offenbach durchgeführten EU-Vergabeverfahrens (Vergabeplattform tender 24 – VOF_14-2018 / Amtsblatt der EU 2018/S247-569373 / Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD 7/2111) und des Vergabebeschlusses vom 17.04.2019, Vorlage 2019-125, wurde an das Büro Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG bereits der 1. Teilauftrag bis Projektbeschluss in Höhe von 218.978,07 € erteilt. Somit erhöht sich der Auftrag auf 329.501,49 €.

8.    Im Rahmen der vertiefenden Planung zur Erstellung der Planungs- und Kostendaten hat sich heraus gestellt, dass für die energetische Fenstersanierung zusätzliche Mittel benötigt werden. Um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht zu überschreiten, wird im Rahmen dieser Maßnahme auf den ursprünglich vorgesehenen Austausch der vorhandenen Beleuchtung gegen eine Beleuchtung mit LED-Technik verzichtet. Insofern erhöhen sich die anrechenbaren Kosten für die Planungsleistungen der energetischen Fenstersanierung und in Folge das zu vergütende Planungshonorar. Der Auftragserweiterung an das Büro Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG, Darmstädter Landstraße 125 in 60598 Frankfurt in Höhe von 66.870,52 € wird zugestimmt. Somit erhöht sich der Auftrag von 329.501,49 € auf 396.372,01 €. Diese Kosten sind in den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln enthalten.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Grundsatzbeschluss (DS I (A) 649) vom 06.05.2004 der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses zugestimmt. Im vorgenannten Grundsatzbeschluss sind die Grundzüge des Sanierungsumfangs festgelegt. Danach war eine energetische Grundsanierung der mittlerweile unter Denkmalschutz stehenden Gebäudehülle des Rathauses auf Grund des enormen finanziellen Aufwandes und fehlender Finanzmittel nicht vorgesehen. Ebenfalls war aus Kostengründen die vollständige Erneuerung der Beleuchtung nicht vorgesehen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 03.12.2009 einstimmig beschlossen, dass der Magistrat beauftragt wird zu prüfen und zu berichten, welche finanziellen und energetischen Auswirkungen der Austausch der alten Rathaus-Fenster gegen eine moderne Verglasung mit hoher Wärmedämmwirkung hätte und hierfür eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen (DS I (A) 531/1). Gemäß der Aufgabenstellung wurde 2010 das Büro Lenz Weber Ingenieure GmbH aus Frankfurt beauftragt, um für das Objekt Rathaus Offenbach einen Energieberatungsbericht zu erstellen. Ziel der Untersuchung war die Überprüfung von möglichen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere der Austausch der Fenster und der damit verbundenen Überprüfung des Primär- und Energieverbrauchs im Sinne des Stadtverordnetenbeschlusses. Die Beantwortung des von den Stadtverordneten beschlossenen Prüf- und Berichtauftrages zur Erneuerung der Fenster im Rathaus wurde dem Magistrat am 22.12.2010 als II-A Bericht vorgelegt. Auf Grund fehlender Finanzmittel und langen Amortisationszeiten für die notwendige Investition wurde der Empfehlung „Fensteraustausch zur qualitativen Verbesserung der Arbeitsplätze“ damals jedoch nicht gefolgt.

Die inzwischen mangelhaften Fenster haben nach über 40 Jahren ihre Lebenserwartung überschritten und müssen nun ersetzt werden. Die vorhandenen Original-Fenster haben einen U-Wert von ca. 3,20 W/m2K. Auf Grund des Alters lassen sich die Fenster schwer öffnen, die Mechanik ist mangelhaft, einzelne Fenster sind nicht mehr öffenbar, alle sind undicht und es kommt durch die schlechte Glasqualität zu Kaltluftabfall, der als Zug empfunden wird. Ersatzteile gibt es nicht mehr. Ebenfalls erzeugt die originale Einscheibenverglasung im Foyer sehr hohe Wärmeverluste und einen extremen Kaltluftabfall. Die Scheiben sind teilweise angelaufen und nicht mehr klar.

 

Auf Grund nicht zur Verfügung stehender Haushaltsmittel konnte die energetische Sanierung der Fenster sowie die vollständige Erneuerung der Beleuchtung nicht realisiert werden. Dies ist erst durch das Kommunalinvestitionsprogramm – Bund (KIP-B) möglich.

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0843) sowie Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses vom 16.06.2016 (2016-21/DS-I(A)0024) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Energetische Fenstersanierung und Umrüstung energieeffizienter Bürobeleuchtung“ im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes mit geschätzten förderfähigen Kosten in Höhe von 5.280.000 € zugestimmt. Für die Projektrealisierung wurden im Haushalt insgesamt 6.270.000 € angemeldet.

 

Der Magistrat wurde mit o. a. Grundsatzbeschluss beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

In Offenbach fiel 1959/60 der Beschluss für einen Rathausneubau, der 1961/62 in einem Architektenwettbewerb mündete. Als erster Preisträger ging der Entwurf der Architektengemeinschaft Maier, Graf, Speidel und Schanty aus Stuttgart / Frankfurt am Main hervor. Die Grundsteinlegung erfolgte 1968, die Einweihung am 10. Juli 1971. Seit dem Jahr 2006 ist das Rathaus als Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen eingestuft und steht sowohl Innen als auch Außen unter Denkmalschutz.

 

Die rund 12.000 qm Nutzfläche verteilen sich auf zwei Baukörper: einen drei­geschossigen Flachbau mit rechteckiger Grundform – dem sogenannten Breitfuß mit Erd-, Zwischen- und Obergeschoss – sowie einem fünfzehngeschossigen Hochhaustrakt in Dreiecksform, der sich über dem Flachbau erhebt.

 

Variantenvergleich energetische Fenstersanierung

Als Grundlage für das Vergabeverfahren sowie für die Unterlagen der notwendigen baufachlichen Prüfung im Rahmen des Förderprogramms wurde durch Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG eine Beratung zur Sanierungsmaßnahme der Fenster durchgeführt. Im Bericht vom 19.12.2018 wurden 3 mögliche Sanierungsvarianten gegenübergestellt.

 

-       Variante 1
Austausch der bestehenden Verglasung unter Beibehaltung des thermisch ungetrennten Profilsystems

-       Variante 2
Einsatz eines Fenstersystems mit thermisch getrennten Profilen in die thermisch ungetrennten Bestandsrahmen

-       Variante 3
vollständiger Austausch der Bestandsfenster mit thermisch nicht getrennten Fensterprofilen durch thermisch getrennte Fenster mit Isolierverglasung

 

In der Nutzwertanalyse hat anhand einer Matrix die Variante 2 am besten abgeschnitten. Im Zuge der weiteren Planungsphase wurde das Ergebnis der Voruntersuchungen im Detail weiterführend untersucht. Hierbei wurde festgestellt, dass dem Einsatz eines thermisch getrennten Fenstersystems in die bestehenden Rahmen maßgebliche Faktoren entgegenstehen:

 

-       Wärmebrücken von außen nach innen durch das thermisch nicht getrennte Grundprofil und der Rahmen der Fensterbandfassade

-       Undichtigkeiten im Anschluss zwischen Rohbau und bestehender Rahmenkonstruktion, dadurch unter anderem Zugerscheinungen und Wärmeverluste sowie keine Dampfdichtigkeit

-       Erhebliche Verkleinerung des Glasanteils der Fenster von ca. 10 cm in Höhe und Breite

 

Die Detailbetrachtung ergab somit abschließend, dass ein vollständiger Austausch der Fenster mit Herstellung aller Anschlüsse an den Rohbau erforderlich ist. Die Variante 3 wurde daher favorisiert und planerisch weiter ausgearbeitet. Sie wird in den vorliegenden Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss vorgelegt.

 

Denkmalschutz

Da das Rathaus seit 2007 unter Denkmalschutz steht, wurde die Ausführungen der Regelfassaden detailliert mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde wurden die Ergebnisse übergeordnet mit der Oberen Denkmalschutzbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden, abgestimmt und freigegeben. Das Ergebnis der Abstimmung ist Grundlage der Detailplanung.

Wesentliche Merkmale der Fassade sind:

 

-       Teilung der Fensterbänder durch fensterbandhohe, fugenlose vertikale Blindpaneele

-       Vertikales Fugenraster der Stoßfugen zwischen Fensterelement und Blindpaneel

-       Glasflächenanteil nur geringfügig reduziert gegenüber den Bestandsprofilen(Reduzierung auf Grund der neuen thermisch getrennten Profile von ca. 5 cm in Höhe und Breite)

-       Glasfläche hinter Sonnenschutzblende durchlaufend

-       Beibehaltung der Geometrie und Anordnung der Sonnenschutzblende als vor- bzw. abgesetztes Element

-       Farbgebung der Profile (C35, eloxiert)

Einer Ausführung der Spannseilhalter der Sonnenschutzanlage an den Fensterprofilen im Farbton der Fassade wurde zugestimmt. Eine Musterscheibe mit den generellen Eigenschaften der auszuführenden Verglasung wurde zur Abstimmung vorgelegt. Die gewählte Verglasung ist im weiteren Verlauf zu bemustern. Zur Bemusterung wird ein Musterfenster erstellt.

Die Ausführung der Foyerfassade mit den filigranen Stahlprofilen ist unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten nicht zu verändern. Die Fassaden sind denkmalgerecht zu sanieren.

 

Umfang der Maßnahme

Durch in Augenscheinnahme der bestehenden Fenster- und Fassadenkonstruktionen wurden in Abstimmung mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement die Planungsbereiche festgelegt.

 

Die Fenstersanierung umfasst folgende Maßnahmen:

 

-       Regelfassade Turm (Bauteil A, Hochhaus) – Fassadentyp 01

-       Regelfassade Breitfuß (alle Bauteile, ZG und OG) – Fassadentyp 01

-       Foyerfassade Breitfuß (alle Bauteile) – Fassadentyp 02

-       Dreiecksdach Bauteil C – Fassadentyp 03

 

Von der Maßnahme sind folgende Teile der Fassaden ausgeschlossen, die bereits vor einiger Zeit saniert wurden und in einem guten baulichen Zustand sind:

 

-       Sheddächer über Stadtverordneten-Sitzungssaal

-       Dreiecksdächer neuerer Bauzeit – Bauteil B

-       Regelfassade Erdgeschoss (bereits saniert durch Einsatzelemente)

-       Windfanganlagen im Foyer

-       Treppenhaus Bauteil B

 

Der Bauablauf zum Austausch der Fenster in der Regelfassade (Fassadentyp 1) erfolgt in 4 Arbeitsschritten:

 

-       Schritt 01
Ausbau der Außenjalousie und der Taubenvergrämung
Ausbau der Fensterbank und des Fensterflügels
Erstellung Abschottung im Innenraum

-       Schritt 02
Schadstoffsanierung (siehe Altlasten/Bodenschutz)
Schneiden der Fugen
Ausbau des Fensters

-       Schritt 03
Schadstoffsanierung -> Säubern und Verschließen der Kontaktflächen

-       Schritt 04
bei Bedarf Betonsanierung im unmittelbaren Anschlussbereich der Blendrahmenprofile mit Untergrundvorbereitung und Beschichtung
Fenstereinbau

 

Es ist geplant, im 15.OG zu beginnen und sich dann in einem Rhythmus von 14 Tagen nach unten zu arbeiten. Die betroffenen Geschosse werden für ca. 6 Wochen geräumt (siehe Interimsunterbringung) und sind nicht zugänglich. Eine Anfahrt über die Aufzüge der jeweiligen Etage ist nicht möglich.

 

Die Montage der Bandfassade (ohne Fensterflügel) erfolgt von außen. Für die Montagearbeiten ist im Hochhaus ein entsprechender Höhenzugang über Mastkletterbühne bzw. Hängebühne erforderlich. Der erforderliche Materialtransport erfolgt ebenfalls von außen. Die Fensterflügel werden zum Schluss eingehängt. Hier erfolgt der Materialtransport über den Lastenaufzug.

Die Anschlüsse an den Rohbau am Kopf- und Fußpunkt und im Anschluss an die seitlichen Massivwände werden luftdicht und nach dem Prinzip „innen dichter als außen“ ausgeführt.

 

Die im Zuge der brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses bereits erneuerten Außenjalousien werden demontiert, im dazugehörigen Büro zwischengelagert und nach erfolgter Fenstersanierung gereinigt sowie gewartet wieder montiert. Evtl. beschädigte Jalousien werden ausgetauscht. Ebenfalls können die vorhandenen Führungsseile wiederverwendet werden. Diese werden gekürzt und am neuen Seilspannhalter befestigt. An Stelle der bisherigen Folierungen im oberen Bereich des Fensterflügels erhalten alle Fenster einen innenliegenden Blendschutz.

 

Die Fassaden der Foyers werden gemäß der bauzeitlichen Ausführung aufgearbeitet, die bestehenden Scheiben sind teilweise defekt und werden in den öffentlich zugänglichen ebenerdigen Bereichen durch eine Sicherheitsverglasung ersetzt.

 

Ziel der Maßnahme

Bei der Bewertung einer Gesamtmaßnahme der Sanierung eines Gebäudes sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Zu diesen Faktoren gehören sowohl die Gebäudehülle, bestehend aus opaken und transparenten Bauteilen als auch die Haustechnik, wie zum Beispiel die Beleuchtung und die Anlagentechnik. Die Faktoren müssen aufeinander abgestimmt sein. Im Beratungsbericht zur energetischen Gesamtsanierung (Beratungsbericht Lenz Weber) wurde diese Gesamtbetrachtung durchgeführt. Die Fenster - also die transparenten Bauteile - sind ein Baustein im Gesamtkonzept.

 

Im ersten Schritt wurden daher die Rahmenbedingungen der energetischen Fenstersanierung aus vorgenannter Gesamtbetrachtung abgeleitet. Als konkrete Anforderung zur Einhaltung der Reduzierung des Primär- und Endenergiebedarfs geht der Wärmedurchgangskoeffizient, der sogenannte Uw-Wert für die Fenster aus der Gesamtbetrachtung für die Regelfassaden des Fassadentyp 01 hervor. Der zu erreichende Uw-Wert muss mind. 1,3 W/m²K betragen.

 

Über die Grundlage dieser Gesamtbetrachtung wurden in der weiteren Planung folgende Kriterien bewertet und zur Erreichung eines optimalen Gesamtergebnisses gegeneinander abgewogen:

 

-       Energieeinsparung

-       Winterlicher Wärmeschutz (2-fach Isolierverglasung)

-       Sommerlicher Wärmeschutz
(Sonnenschutzverglasung und außenliegender Sonnenschutz)

 

-       Nutzerkomfort

-       Bedienkomfort

-       Instandhaltung

 

-       Anforderungen des Denkmalschutzes

 

-       Wirtschaftlichkeit bezogen auf Einhaltung des Förderbudgets

-       Wirtschaftlichkeit bezogen auf Betriebs- , Wartungs-, und Instandhaltungskosten

 

Bauphysikalische Kriterien

Winterlicher Wärmeschutz

Die Maßnahmen zur Energieeinsparung über die Fassade leiten sich im Projekt Rathaus Offenbach im Wesentlichen über den oben bereits erläuterten Wärmedurchgangskoeffizient (Uw-Wert) der Fenster ab. Bei der Betrachtung des winterlichen Wärmeschutzes ist ein niedriger U-Wert, also ein geringerer Wärmeverlust über Wärmedurchgang der Bauteile, maßgeblich.

 

Der Uw-Wert setzt sich aus dem Uf-Wert der Rahmen, dem Ug-Wert der Verglasung mit den entsprechenden Flächenanteilen sowie dem Ψ Wert (psi Wert) des Randverbunds der Verglasung zusammen.

 

Unter Berücksichtigung der thermischen und statischen Anforderungen sowie der Wirtschaftlichkeit, der Einbausituation und der Marktverfügbarkeit wurde eine Standardsystemtiefe der Profile von 75 mm (Rahmentiefe 75 mm, Flügeltiefe 85 mm) gewählt. Auf Grund des großen Flächenanteils der Rahmen (Ansichtsbreite Rahmen + Blindpanel) in Kombination mit einer 2-fach Isolierverglasung (Ug-Wert = 1,1 bzw. 1,0) ist ein Gesamtwert  von 1,3 W/m²K erreichbar.

 

Durch Einsatz einer 2-fach Isolierverglasung erhöht sich auf Grund des vorstehenden Wärmedurchgangskoeffizienten die Innentemperatur an der Scheibe gegenüber der aktuellen Verglasung um ca. 7° K, was darüber hinaus den Komfort der Nutzer erhöht.

 

Sommerlicher Wärmeschutz

 

Um effektiv vor sommerlicher Überhitzung zu schützen, muss in erster Linie der Eintrag von Wärme über solare Strahlung begrenzt werden. Diese Quelle ist der Hauptgrund für sommerliche Überhitzung. Effektiv lässt sich dies durch Fenster mit einem geringen Energiedurchlassgrad (Sonnenschutzverglasung) realisieren. Allerdings stehen den technischen Möglichkeiten bei der Begrenzung des Energiedurchlasses andere Komfortanforderungen wie „Sichtverbindung nach Außen“ oder „natürliche Farbwiedergabe“ entgegen. Daher sollte ein Fenster nach Möglichkeit immer mit einem variablen Sonnenschutz ausgestattet sein. Variabel bedeutet in diesem Fall, dass die Sonnenschutzfunktion nach Bedarf aktiviert oder deaktiviert werden kann. Klassische und bewährte Systeme sind hier bspw. außenliegende Raffstores oder Rollos, wie sie bereits im Rathaus vorhanden sind.

 

Wegen der genannten Zusammenhänge ist die Verwendung von hochselektiven Sonnenschutzgläsern in Verbindung mit den bereits vorhandenen variablen, außenliegenden Sonnenschutzanlagen (Raffstores) vorgesehen, um der sommerlichen Überhitzung soweit wie möglich vorzubeugen. Diese Maßnahmen stellen bereits eine Verbesserung der aktuellen Bestandssituation dar, in der keine Sonnenschutzverglasung vorhanden ist. Der sogenannte g-Wert wird von geschätzt 0,7 / 0,8 auf ca. 0,4 reduziert, was einer Reduzierung des solaren Eintrags um ca. 50 % entspricht. Die Vorgaben zur Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutz werden eingehalten.

 

Komfortbetrachtung

Durch die Maßnahme wird der Nutzerkomfort durch folgende Punkte ergänzend gesteigert:

 

-       Höhere Oberflächentemperatur der Scheiben und der Profile im Winter durch geringeren Wärmeverlust über die jeweiligen Bauteile

-       Weniger Übertemperaturgradstunden in den Büros im Sommer durch Sonnenschutzglas

-       Bedienbarkeit der Fenster durch Bedienung der Fenstergriffe der Dreh-Kipp Funktion mit einer Hand, neue Beschläge, leichtgängige verdeckte Bänder

-       Innenliegender Blendschutz gem. Arbeitsstättenrichtlinie, welche auch gegen die Blendung aus dem oberen Bereich der Fenster bei Bedarf heruntergelassen werden können

-       Anschlussfugen der Fenster nach aktuellem Stand der Technik regen- und dampfdicht abgeklebt, dadurch keine Zugerscheinung über die Bauteilfugen

 

Wartung- und Instandhaltung

Durch den vollständigen Austausch der Fenster wird der Wartungsaufwand erheblich reduziert. Die neuen Aluminiumfenster haben eine zu erwartende Lebensdauer von mind. 50 Jahren bei fachgerechter Wartung und Instandhaltung.

 

Hygienischer Luftwechsel

Der sogenannte hygienische Luftwechsel auf Grundlage der Arbeitsstättenrichtlinie ist durch die Nutzer zu beachten. Durch Öffnen der Fenster im Betrieb wird die Luftqualität reguliert.

 

Hier unterscheidet man Stoßlüftung und kontinuierliche Lüftung. Eine kontinuierliche Lüftung bedeutet im Fall des Rathauses ein permanent geöffnetes Fenster. Dies ist unter anderem aus bauphysikalischen Kriterien (erhöhter Wärmeverlust und Abkühlung der Bauteiloberflächen im Winter und erhöhter Wärmeeintrag im Sommer) nicht zu empfehlen. Sinnvoller ist der Einsatz der Stoßlüftung.

 

Interimsunterbringung

Die Maßnahme soll geschossweise im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Nach Angabe von Seiten 10.2 – Hauptamt, Organisation befinden sich im Rathaus 330 Arbeitsplätze. Um einen reibungslosen Bauablauf gewährleisten zu können, soll das jeweilige Geschoss geräumt werden. Die Mitarbeiter der betroffenen Etagen ziehen für einen Zeitraum von ca. 6 Wochen in die Ausweichflächen, die ebenfalls im Rathaus zur Verfügung stehen.

 

Von Seiten 10.2 – Hauptamt, Organisation werden zu Beginn der Maßnahme Ausweichflächen für insgesamt 50 Arbeitsplätze zugesagt. Hierbei handelt es sich um freie Büroflächen, die erst nach Ende der Maßnahme wieder belegt werden. Als Ausweichflächen stehen nach derzeitigem Kenntnisstand und Angabe von 10.2 – Hauptamt, Organisation das 12.OG sowie ein Teilbereich des 10.OGs zur Verfügung.

 

Nach Auszug des Jugendamtes und des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach aus dem Breitfuß Bauteil C Erd- und Zwischengeschoss sowie dem 2. – 4.OG stehen weitere Ausweichflächen für ca. 75 Arbeitsplätze zur Verfügung. Dieser wurde für den 01.04.2020 bzw. 01.05.2020 angekündigt. Sobald der Auszug vollzogen ist, stehen diese ehemaligen Räumlichkeiten des Jugendamtes und des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach als Rückungsflächen zur Verfügung. Die Ausweichflächen im 10. und 12. OG werden nach erfolgter Sanierung dann von den endgültigen Nutzern bezogen.

 

Die Ausweichflächen werden mit gemieteten Schreibtischen möbliert sowie mit Telefon, Monitoren, Tastatur und Maus ausgestattet. Mit Hilfe eines Codes, den jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält, kann man sich individuell am Telefon an- bzw. abmelden. Angestrebt wird ein minimaler Umzug, bei dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem mobilen Aktenwagen mit den erforderlichen Unterlagen sowie dem persönlichen Schreibtischstuhl und Rollcontainer in die Ausweichfläche ziehen. Da jede Arbeitsplatzausstattung eine besondere Hardware hat und Fachanwendungen auf dem jeweiligen Rechner laufen, ist es erforderlich, den Rechner sowie sämtliche Zusatzgeräte (z. B. EC-Cash-Geräte, Dokumentenscanner) umzuziehen.

 

Im Anschluss soll der Schreibtisch von der Fassade abgerückt und mit sämtlichen noch im Raum verbleibenden Möbeln sowie den Monitoren und dem Telefon abgedeckt werden. In wie weit das Büro vollständig ausgeräumt werden muss oder nicht, kann erst abschließend geklärt werden, wenn die ausführenden Firmen feststehen. Die Umzugsleistungen Möbel bzw. EDV werden durch externe Dienstleister erbracht. Die Organisation der Umzüge erfolgt über 10.2.

 

Die Konfiguration der Netzwerktechnik erfolgt durch 10.3. Hierbei ist es erforderlich, dass die Organisationseinheiten stockwerkweise zusammen bleiben. Andere Lösungen ziehen einen hohen Aufwand an Netzwerkkonfigurationen nach sich. Dies ist personell und zeitlich nicht darstellbar.

 

Da der EDV-/Kopierraum in den einzelnen Etagen ebenfalls von der Maßnahme betroffen ist, muss auch der multifunktionale Drucker (MFP) umziehen. Dies geschieht ebenfalls durch 10.3 – Informations- und Kommunikationstechnik in Eigenleistung.

 

In den freigeräumten Etagen wird die energetische Fenstersanierung durchgeführt. Nach Abschluss sämtlicher Maßnahmen und einer durchgeführten Reinigung kann das Geschoss wieder bezogen werden. Um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten, ist geplant, dass immer zwei freie Etagen zur Verfügung stehen. Dennoch ist auf Grund der unterschiedlichen Organisationseinheiten, die im Rathaus untergebracht sind, bereits zum heutigen Zeitpunkt klar, dass nicht sämtliche Etagen vollständig geräumt werden können. In wie weit einzelne Etagen nur flügelweise (z. B. 1.OG) geräumt werden können, die Arbeiten in bestimmten Bereiche durch einen Sicherheitsdienst (z. B. IT-Zelle, Aktenarchiv Personalamt 11.OG) überwacht werden müssen, wird im Zuge des weiteren Projektablaufs im Detail noch geklärt werden.

 

Brandschutz

Im Zuge der Planung erfolgt die Brandschutztechnische Beratungsleistung durch das Büro Endreß Ingenieurgesellschaft mbH, Frankfurt. Ggf. wird das durch das Büro bereits für die brandschutz- und gebäudetechnischen Sanierung des Rathauses erstellte Brandschutzkonzept ergänzt und der Bauaufsicht eingereicht.

 

Technische Gebäudeausrüstung

 

Elektro

Ursprünglich war geplant und im Förderprogramm angemeldet, sämtliche vorhandene Leuchten ohne LED-Technik gegen eine energieeffiziente Beleuchtung mit LED-Technik auszutauschen. Im Rahmen der vertiefenden Planung zur Erstellung der Planungs- und Kostendaten hat sich herausgestellt, dass keine Mittel mehr für die Umsetzung zur Verfügung stehen. Der mögliche Wegfall ist bereits im Vorfeld mit dem Fördergeber kommuniziert worden.

 

Im Zuge der Demontage der Jalousien muss ebenfalls der elektrische Anschluss für die Jalousiesteuerung abgeklemmt werden. Das Anschlusskabel wird durch das Fassadenelement zurückgezogen und nach erfolgtem Fenstereinbau wieder nach außen geführt. Nach Wiedermontage der Jalousien werden diese wieder angeschlossen. Dadurch erfolgt die Steuerung weiterhin raumweise und übergeordnet über Windwächter sowie zentral über die Gebäudeleittechnik (GLT).

 

Außenanlagen

Durch das erforderliche Gerüst im Bereich des Breitfußes müssen vor Gerüststellung die vorhandenen Beete rund um das Rathaus gerodet werden und nach erfolgtem Gerüstabbau wieder hergestellt werden.

 

Natur- und Artenschutz

Evtl. erforderliche Artenschutzmaßnahmen für Turmfalken und Mauersegler werden mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz abgestimmt. Vogelschlag wird auf Grund der Kleinteiligkeit sowie der Rasterung und Reflexion der Fassade nicht erwartet.

 

Altlasten/Bodenschutz

Es fallen keine Maßnahmen an.

 

Klimaschutz und Energie

Für die Beantwortung des von den Stadtverordneten beschlossenen Prüf- und Berichtsauftrages (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.12.2009 - DS I (A) 531/1) zur Erneuerung der Fenster im Rathaus wurde im Jahre 2010 vom Büro Lenz Weber Ingenieure GmbH ein Energieberatungsbericht erstellt. Hierbei wurden drei Varianten näher untersucht, um eine bessere Verdeutlichung des angedachten Austauschs der Fenster des Rathauses im Vergleich darstellen zu können.

 

Die Variante 1 beinhaltet das Dämmen der Außenwände aus Stahlbetonteilen mit einer Innendämmung sowie das Erneuern der Dämmung auf allen Dachflächen. Weiterhin wird bei dieser Variante 60% der Beleuchtung erneuert. Die Maßnahmen der Variante I wurden im Zuge der durchgeführten Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus OF bereits durchgeführt.

 

Die Variante 2 beinhaltet sämtliche Maßnahmen der Variante 1 sowie zusätzlich den angedachten Austausch der Fensterelemente. Die Fensterelemente wurden mit einem UW-Wert von 1,3 W je m² K angesetzt.

 

Die Variante 3 beinhaltet die Maßnahmen der Variante 2 sowie die Erneuerung der Beleuchtung. Da im Zuge der laufenden Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus OF die Beleuchtung bereits zu 60% erneuert wird, werden bei dieser Variante nur noch die restlichen 40% erneuert.

 

Im Zuge der durchgeführten einzelnen Berechnungen ergaben sich gemäß der nachfolgenden Tabelle die entsprechenden Werte und die damit verbundenen Einsparungen, die durch die einzelnen Maßnahmen erzielt werden.

 

 

 

BESTAND Grund-variante

VARIANTE 1

(= Grundsatz-beschlus vom 06.05.2004)
S.14 - Bericht

VARIANTE 2

S.15 Bericht

VARIANTE 3
S.17 Bericht

Primärenergie-bedarf

(Bestand)

 

 

 

 

 

kWh/(m²/a)

170,46

146,82

126,42

119,59

kWh

2.725.655

2.348.111

2.021.982

1.912.813

%

100

86,1

74,2

70,2

End-

Energiebedarf
(Bestand)

 

 

 

 

 

kWh/(m²/a)

224,66

200,69

164,91

164,91

kWh

 

3.207.977

2.635.870

2.631.488

%

100

89,3

73,4

73,4

Heizen-

Energiebedarf

(Bestand)

 

 

 

 

 

kWh/(m²/a)

176

157,60

121,60

124,60

%

100

89,5

69,9

70,8

 

 

 

 

 

 

CO2

Kg/a

982.745,40

849.548,70

722.588,10

689.488,80

Einsparung

EinsparungKg/a

 

133.196,70

260.157,30

293.256,60

(Bestand)

%

 

13,6

26,5

29,8

CO2

 

 

849.548,70

722.588,10

689.488,80

Einsparung

Einsparung Kg/a

 

 

126.960,60

160.059,90

(Variante 1)

%

 

 

15,0

18,8

 

Durch die bereits erfolgten Maßnahmen der Innendämmung im Brüstungsbereich und bei den an die Außenluft grenzenden Betonwänden der Gebäudeecken konnte bereits eine Einsparung erzielt und die CO2-Emissionen im gesamten Gebäude um 133 t/a verringert werden.

 

Primärenergiebedarf (Gesamtes Gebäude)

Energetische Faktoren

Bestand

[kWh/m²a]

Nach Sanierung

[kWh/m²a]

Einsparung

%

Primärenergiebedarf

Q,P

170,46

146,82

ca. 13,9

Endenergiebedarf

224,66

200,69

ca. 10,7

Heizenergiebedarf

176,00

157,60

ca. 10,5

 

Die Maßnahmen der Variante 2 bilden die Grundlage der energetischen Fenstersanierung und definieren die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Einhaltung der Reduzierung des Primär- und Endenergiebedarfs.

 

Immissionsschutz

Schall

Durch ein Büro für Akustik und Bauphysik wurde der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109 ermittelt. Dieser dient als benötigte Arbeitsgrundlage zur schalltechnischen Bemessung der neuen Fenster.

 

Schadstoffe

Zu Beginn der Planungsphase wurde eine orientierende Gebäudeschadstoffuntersuchung durchgeführt. Hierbei wurde die Fassade exemplarisch auf Schadstoffe (z.B. PCB-haltige Anschlussfugen im außenliegenden Bereich der Betonfertigteile und Fensteranschlüsse, alte Dämmwollen) untersucht. Auf Grund der Funde von PCB-Fugenmaterial im außenliegenden Anschlussbereich der Fenster wurde umgehend Raumluftmessungen in 5 Büroräumen nach Angabe des Schadstoffgutachters durchgeführt. Die Raumluftmessungen haben ergeben, dass keine Belastungen im Innenraum vorhanden sind und eine Sekundärkontamination der Räumlichkeiten wurde somit ausgeschlossen. Dennoch muss das PCB-Fugenmaterial im Rahmen des Fensterausbaus entfernt werden. Auf Grund der Funde von PCB und alte Dämmwollen wurde ein Sanierungskonzept erstellt, um eine Primärquellensanierung im Bereich der Anschlussfugen durchzuführen und eine Rückkontamination zu verhindern. Die Dämmung wird im Zuge der Schadstoffsanierung entfernt und fachgerecht entsorgt sowie bei Montage der neuen Fenster durch ein Dichtband ersetzt.

 

Die Schadstoffsanierung wird kontrolliert durchgeführt. Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten werden die vorgefundenen Schadstoffe entsprechend den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) fachgerecht entfernt und entsorgt. Die geltenden spezifischen Regeln für Gefahrstoffe und die damit verbundenen Anzeigepflichten gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt werden dabei beachtet. Die notwendigen Arbeiten werden hierbei von außen nach der Fensterdemontage und vor der Neumontage durchgeführt. Die Abschottung des Innenraums erfolgt über eine stabile Folienwand mit Lattung direkt auf der Innenseite.

 

Schnittstelle zu weiteren künftigen Maßnahmen

Im Zuge der Planungsvertiefung wurde festgestellt, dass weitere Maßnahmen – wie z. B. eine Betonsanierung der Brüstungsbereiche – teilweise erforderlich sein können. Es wurde daher festgelegt, dass nur im unmittelbaren Bereich des zukünftigen Fensterelementes im Bedarfsfall eine notwendige Betonsanierung durchgeführt wird. Weitere Betonsanierungen, die im außenliegenden Brüstungsbereich erforderlich sein sollten, werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden müssen. Ebenfalls können in diesem Zuge mögliche Maßnahmen im Bereich der Fassade (Anstrich / Betonsanierung / Fugensanierung) ausgeführt werden. Zur Festlegung des Umfangs solcher Maßnahmen wird im Zuge der Fenstersanierung eine Standsicherheitsprüfung von außen durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden im Anschluss durch das Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement, Bereich Hochbaumanagement zusammen mit der GBM Service GmbH Offenbach zunächst die Notwendigkeit und Dringlichkeit geprüft und die Kosten geschätzt.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Für alle vorgenannten Maßnahmen wurde vom Planungsbüro Werner Sobek Frankfurt GmbH & Co. KG, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement  Bereich Hochbaumanagement und Dritten eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die vom Revisionsamt geprüft mit 6.270.000 € abschließt. Den Kostenberechnungen liegen aktuelle Zahlen von 2019 zu Grunde. Da der Auftrag in diesem Jahr erteilt und bis Ende 2020 abgeschlossen sein soll, sind keine Preissteigerungen für zukünftige Jahre eingerechnet.

 

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise zurzeit extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben – wenn überhaupt - oft nur zur erhöhten Preisen erfolgen können. Daher können Mehrkosten im Zuge der Bauausführung auf Grund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

 

In den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bis 2020 in Höhe von 5.870.000 € stehen aktuell rd. 7,9 % (= 428.126,54 €) für Unvorhergesehenes zur Verfügung. Im Rahmen der abwägenden Risikobetrachtung wird von den beauftragten Fachplanern empfohlen zur Vermeidung zusätzlicher Mittelbereitstellung während der Bauphase weitere finanzielle Mittel in Höhe von 400.000,00 € (und somit insgesamt 15% für Unvorhergesehenes) zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 sind diese für das Jahr 2021 anzumelden.

 

Einweisung der Nutzer

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird eine fachgerechte Unterweisung mit dem Nutzer durchgeführt und dokumentiert.

 

Fördermittel

Durch Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0843) sowie Fortschrei­bung des Grundsatzbeschlusses vom 16.06.2016 (2016-21/DS-I(A)0024) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Energetische Fenstersanierung und Umrüstung energieeffizienter Bürobeleuchtung“ im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes mit geschätzten förderfähigen Kosten in Höhe von 5.280.000 € zugestimmt.

 

Folgekostenberechnung

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 147.131,80 €; siehe Auslage.

 

Terminplanung

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:               04.09.2019

Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen:                   12.09.2019

Stadtverordnetenversammlung:                                 19.09.2019

 

Derzeitige Terminplanung

Die Umsetzung der Maßnahme ist im Zeitraum März 2020 – Oktober 2020 geplant. Der eigentliche Starttermin kann erst verbindlich geklärt werden, wenn der endgültiger Umfang der Maßnahmen sowie die ausführenden Firmen feststehen, die technische Klärung erfolgt ist und Vorlaufzeiten hinsichtlich der Vorfertigung bekannt sind. In Hinblick auf den Förderzeitraum sowie mögliche Verzögerungen im Bauablauf soll so früh wie möglich begonnen werden.

 

Abgabe Antrag auf

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung:                       September 2019
Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe:           September bis November 2019

Baustelleneinrichtung, Erstellung Höhenzugang:         März 2020
Baubeginn 15.OG:                                                              April 2020

Baubeginn Breitfuß:                                                           April 2020

Schlussabnahme:                                                              November 2020

 

Aufgrund der terminlichen Vorgaben aus den Förderrichtlinien des Kommunalinvestitionsprogramms muss die Maßnahme bis zum 31.12.2020 vollständig abgenommen und bis zum 30.06.2021 vollständig abgerechnet sein.

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung

Es bestehen keine Bedenken; folgende Hinweise sind zu beachten:

 

Natur- und Artenschutz

Zur Vermeidung von Vogelschlag sind Glasflächen und -fassaden mit einer Größe von mehr als 3 m² mit geeigneten, für Vögel sichtbaren Oberflächen auszuführen. Hierzu zählen u. a. reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von höchstens 15 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien oder feste, vorgelagerte Konstruktionen wie z. B. Rankgitterbegrünungen oder Rahmenkonstruktionen. Übereckverglasungen sind zu vermeiden.

 

Die Rodung der vorhandenen Beete um das Rathaus herum zur Aufstellung des Gerüstes sehen wir als kritisch an. Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bei der Planung der Rodung miteinzubeziehen. Dazu bitten wir um Vorlage eines Lageplans, welche Flächen von der Rodung betroffen sind und zu welchem Zeitpunkt. Der gesetzliche Artenschutz muss beachtet werden. Daher muss vor der Rodung das Vorkommen geschützter Arten überprüft werden. Die Rodung soll bzw. ggf. darf nur im Zeitraum von Oktober bis Februar stattfinden, um eine Störung möglichst gering zu halten. Speziell der großflächige Efeubewuchs an der Wand zur Berliner Straße muss erhalten bleiben und vor Störungen geschützt werden, da hier nachweislich eine Vielzahl von Vogelbrutaktivitäten vorkommt.

 

Die vorhandenen Bäume müssen während der Maßnahme geschützt werden. Die DIN 18920 zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen ist in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Insbesondere ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden, dass während des Bauablaufs der vorhandene Baumbestand durch Baustelleneinrichtung, Materiallagerung o.ä. Schäden oder Beeinträchtigungen im Stamm-, Wurzel- und Kronentraufbereich erfährt.

Wir empfehlen Artenschutzmaßnahmen für Turmfalken, Mauersegler oder weiteren gebäudebrütenden Vogelarten oder Fledermäusen am Rathaus weiter zu fördern. Die Schaffung künstlicher Nisthilfen und Quartiere sind dringend erforderlich, um dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken. Gerade gebäudebrütende Vögel und andere fassadenbewohnende Tiergruppen sind zunehmend auf solche Hilfen angewiesen, da ihre Ruhe- und Brutstätten durch Beseitigung oder durch Fassadensanierungen bereits in hohem Maße verloren wurden und dieser Verlust weiterhin rasant fortschreitet. Damit einher geht eine immer weiter abnehmende Artenvielfalt. Die Stadt Offenbach sollte mit gutem Beispiel vorangehen und geeignete Elemente (z. B. Spaltenquartiere für Fledermäuse, Niststeine / -höhlen für z. B. Mauersegler, Stare, Sperlinge) in oder an ihre Gebäude integrieren. Künstliche Nisthilfen sind in verschiedenen Varianten möglich, die die Fassade nicht störend beeinträchtigen, z. B. als optisch unauffällige Einbausteine in der Fassade des geplanten Neubaus oder als an der Fassade angebrachte, farblich angepasste Nistkästen/Quartiere. Wir bieten zur Umsetzung aktive Unterstützung an.

 

Altlasten / Bodenschutz

Es bestehen keine Bedenken, da mit dem Vorhaben keine Eingriffe in den Boden verbunden sind.

 

Klimaschutz und Energie

Es bestehen keine Bedenken. Die Maßnahme ist aus Sicht des Klimaschutzes zu begrüßen, da die Fassade nach der energetischen Sanierung einen wesentlich besseren Wärmeschutz aufweist und die CO2-Emissionen reduziert werden.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken, wenn die allgemeinen Anforderungen des § 22 BImSchG erfüllt sind und vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen / wie z. B. Staub-und Lärmemissionen vermindert oder minimiert werden. Geeignete Maßnahmen zur Staubvermei-dung (in Abhängigkeit z. B. der Gefährlichkeit von Inhaltsstoffen) sind in der TA Luft, Ziffer 5.2.3 genannt. Dies sind Maßnahmen der Befeuchtung von staubenden Materialien, Einhausung von Bereichen mit Staubentstehung und / oder Auswahl von emissionsarmen Technologien). Aufgrund der festgestellten Schadstoffe (PCB u. künstliche Mineralfasern KMF) sind besondere Sanierungsmaßnahmen erforderlich,  dazu ist das Sanierungskonzept der Sakosta CAU (mit wesentlichen Eckpunkten wie z.B. Sanierung der Fassadenfugen von außen, Abschottung der Büroräume) umzusetzen. Zur Ermittlung der Lärmpegel und Konzeption der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen (Grundlage ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung  / 32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVwV Baulärm) ist die geplante Pilotsanierung durchzuführen. Alle Abfälle sind fachgerecht und gesetzeskonform einzustufen und zu entsorgen.

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüften Kostenberechnungen, die Planungsunterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Lageplan

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.