Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0672Ausgegeben am 18.09.2019

Eing. Dat. 18.09.2019

 

 

Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe (SOH)

Geschäftsfeld Mobilität – Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs in Offenbach

Dringlichkeitsantrag Magistratsvorlage Nr. 2019-355 (Dez. II und III, Amt 20, SOH) vom 18.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Zur Umsetzung eines zukunftsfähigen Mobilitätsangebotes im öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Offenbach wird der Finanzierung der 36 bereits geförderten Elektrobusse und der dafür erforderlichen Infrastruktur zugestimmt.

 

2.    Zur Finanzierung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2018-2020 wird der Anteil des Verlustes der Nahverkehr in Offenbach GmbH (NiO), der durch die SOH zu übernehmen ist, auf 8 Mio. € p. a. gedeckelt. Darüberhinausgehende Verluste werden durch die Stadt Offenbach am Main übernommen. Die Verlustübernahme erfolgt im Rahmen eines direkten Zuschusses an die OVB über Pk 12070100.7125000020.

3.    Im Jahr 2020 wird im Haushalt ein Betrag von 2 Mio. € vorgesehen, im Jahr 2021 wird ein Betrag von 3 Mio. € vorgesehen.

 

4.    Die Evaluation des bestehenden und durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2017 zu 2016-21/DS-I(A)0302 beschlossenen Nahverkehrsplanes 2018-2022 wird um ein Jahr vorgezogen. Beginnend ab Herbst 2019 erfolgt eine Analyse der zur Verfügung stehenden Fahrgastzahlen, verbunden mit dem Auftrag, eine Überplanung des Nahverkehrsplans dahingehend vorzunehmen, dass eine Optimierung stattfindet. Die Fahrgastzahlen werden Ende 2019 vorgelegt.

5.    Die mit Beschluss vom 28.02.2019 (2016-21/DS-I(A)0571/1) aufgenommene Überprüfung der SOH wird fortgesetzt und erfolgt im Bereich OVB insbesondere mit Blick auf die Senkung der insgesamt anfallenden Kosten.

 

6.    Die unter Punkt 2 dargestellte Verlustübernahme der Stadt ist im Rahmen der Wirtschaftsplanung der SOH-Gruppe für die Jahre 2022 ff. erneut zu überprüfen.

 

7.    Vor der Beschaffung der Bustranche für das Jahr 2023 wird im Jahr 2022 eine Evaluation zur Elektrifizierung der Offenbacher Busflotte durchgeführt.

 

8.    Auf die Einberufung einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrates – als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterversammlung – wird der Gesellschaft durch Beschlussausfertigung bekannt gegeben.

 

Begründung:

 

Nach § 5 des Hessischen ÖPNV-Gesetzes ist die Stadt Offenbach für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Aufgabenträger und für die Weiterentwicklung des ÖPNV zuständig. Um die Luftqualität in Offenbach zu verbessern sowie die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und Fahrverbote zu vermeiden, benötigt Offenbach ein verändertes Mobilitätsverhalten und ein attraktives Angebot an umweltschonenden öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Ersatz von Dieselbussen, die altersbedingt ausgetauscht werden müssen, mit Elektrobussen gehört dazu und ist ein bedeutender Baustein des beschlossenen Mobilitätskonzeptes und der Luftreinhaltestrategie der Stadt. Damit einhergehen der Umbau des Betriebshofes der OVB in der Hebestraße sowie die Schaffung und Bereitstellung der erforderlichen Ladeinfrastruktur.  

 

Die Gesamt-Investitionskosten OVB betragen bis zum Jahr 2022 rund 39 Mio. €. Zugleich sind der Stadt bereits Fördergelder in einem Umfang von insgesamt 12 Mio. € zugesagt, davon 8 Mio. € vom Bund und weitere 4 Mio. € vom Land über EFRE Mittel. Nach Abzug der Förderung entfallen 12,2 Mio. € der erforderlichen Investitionen auf die Elektrifizierung der Verkehre. Die Umstellung auf Elektrobusse wirkt sich auf den Betriebsverlust dabei mit rund 215.000 € im Jahr 2020 sowie mit rund 670.000 € im Jahr 2021 aus.

 

Die Evaluation des bestehenden Nahverkehrsplanes 2018-2022 wird um ein Jahr vorgezogen. Dazu sollen bis Ende 2019 die zur Verfügung stehenden Fahrgastzahlen ausgewertet werden. Die Analyse der Daten soll ein besseres Verständnis der Nutzung des ÖPNV-Angebotes (Besetzungsgrad, Einsteiger, Aussteiger, etc.) ermöglichen.

 

Kommunalverfassungsrechtlich ist nach §§ 9 i.V.m. 50 HGO die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gegeben.

 

Die Entscheidung des Magistrates/der Stadtverordnetenversammlung soll der Gesellschaft bekannt gegeben werden, so dass auf das Abhalten einer förmlichen Gesellschafterversammlung verzichtet werden kann.

 

Die veränderte Kostensituation für die Elektrifizierung der Busflotte und für die Erbringung der Nahverkehrsleistungen aus dem beschlossenen Nahverkehrsplan wird durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2017 nicht gedeckt. Um die im Rahmen der laufenden Umsetzung des NVP erforderlichen Ausschreibungen sowie die Ausschreibung der geförderten eBusse rechtzeitig veröffentlichen zu können, ist daher die Anpassung des oben genannten Beschlusses erforderlich.

 

Um drohende Fördermittelverluste abzuwenden ist eine spätere Beschlussfassung nicht möglich. Die Vorlage muss daher als Nachtragsvorlage *(in den Magistrat) eingebracht werden.

 

* redaktionell geändert