Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019

 

 

 

 

 

TOP 3a (behandelt als TOP 4)

Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe (SOH)

Geschäftsfeld Mobilität – Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs in Offenbach

Dringlichkeitsantrag Magistratsvorlage Nr. 2019-355 (Dez. II und III, Amt 20, SOH) vom 18.09.2019, 2016-21/DS-I(A)0672

Änderungsantrag SPD vom 19.09.2019, 2016-21/DS-I(A)0672/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0672

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Zur Umsetzung eines zukunftsfähigen Mobilitätsangebotes im öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Offenbach wird der Finanzierung der 36 bereits geförderten Elektrobusse und der dafür erforderlichen Infrastruktur zugestimmt.

 

2.     Zur Finanzierung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2018-2020 wird der Anteil des Verlustes der Nahverkehr in Offenbach GmbH (NiO), der durch die SOH zu übernehmen ist, auf 8 Mio. € p. a. gedeckelt. Darüberhinausgehende Verluste werden durch die Stadt Offenbach am Main übernommen. Die Verlustübernahme erfolgt im Rahmen eines direkten Zuschusses an die OVB über Pk 12070100.7125000020.

3.     Im Jahr 2020 wird im Haushalt ein Betrag von 2 Mio. € vorgesehen, im Jahr 2021 wird ein Betrag von 3 Mio. € vorgesehen.

 

4.     Die Evaluation des bestehenden und durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2017 zu 2016-21/DS-I(A)0302 beschlossenen Nahverkehrsplanes 2018-2022 wird um ein Jahr vorgezogen. Beginnend ab Herbst 2019 erfolgt eine Analyse der zur Verfügung stehenden Fahrgastzahlen, verbunden mit dem Auftrag, eine Überplanung des Nahverkehrsplans dahingehend vorzunehmen, dass eine Optimierung stattfindet. Die Fahrgastzahlen werden Ende 2019 vorgelegt.

5.     Die mit Beschluss vom 28.02.2019 (2016-21/DS-I(A)0571/1) aufgenommene Überprüfung der SOH wird fortgesetzt und erfolgt im Bereich OVB insbesondere mit Blick auf die Senkung der insgesamt anfallenden Kosten.

 

6.     Die unter Punkt 2 dargestellte Verlustübernahme der Stadt ist im Rahmen der Wirtschaftsplanung der SOH-Gruppe für die Jahre 2022 ff. erneut zu überprüfen.

 

7.     Vor der Beschaffung der Bustranche für das Jahr 2023 wird im Jahr 2022 eine Evaluation zur Elektrifizierung der Offenbacher Busflotte durchgeführt.

 

8.     Auf die Einberufung einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrates – als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterversammlung – wird der Gesellschaft durch Beschlussausfertigung bekannt gegeben.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0672/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, binnen kürzester Frist zu prüfen und zu berichten, welche Auswirkungen die Umrüstung der kompletten Busflotte der OVB auf Euro 6d Diesel oder SCR-Technologie hätte:

 

a.     Finanziell

 

b.     auf die Luftreinhaltung der Stadt Offenbach

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung – gegebenenfalls in einer Sondersitzung - kurzfristig vorzulegen und mit einer Beschlussempfehlung für den weiteren Umgang hinsichtlich der Busbeschaffung zu ergänzen. 

 

 

2016-21/DS-I(A)0672

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.      Zur Umsetzung eines zukunftsfähigen Mobilitätsangebotes im öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Offenbach wird der Finanzierung der 36 bereits geförderten Elektrobusse und der dafür erforderlichen Infrastruktur zugestimmt.

 

2.     Zur Finanzierung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2018-2020 wird der Anteil des Verlustes der Nahverkehr in Offenbach GmbH (NiO), der durch die SOH zu übernehmen ist, auf 8 Mio. € p. a. gedeckelt. Darüberhinausgehende Verluste werden durch die Stadt Offenbach am Main übernommen. Die Verlustübernahme erfolgt im Rahmen eines direkten Zuschusses an die OVB über Pk 12070100.7125000020.

3.     Im Jahr 2020 wird im Haushalt ein Betrag von 2 Mio. € vorgesehen, im Jahr 2021 wird ein Betrag von 3 Mio. € vorgesehen.

 

4.     Die Evaluation des bestehenden und durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2017 zu 2016-21/DS-I(A)0302 beschlossenen Nahverkehrsplanes 2018-2022 wird um ein Jahr vorgezogen. Beginnend ab Herbst 2019 erfolgt eine Analyse der zur Verfügung stehenden Fahrgastzahlen, verbunden mit dem Auftrag, eine Überplanung des Nahverkehrsplans dahingehend vorzunehmen, dass eine Optimierung stattfindet. Die Fahrgastzahlen werden Ende 2019 vorgelegt.

5.     Die mit Beschluss vom 28.02.2019 (2016-21/DS-I(A)0571/1) aufgenommene Überprüfung der SOH wird fortgesetzt und erfolgt im Bereich OVB insbesondere mit Blick auf die Senkung der insgesamt anfallenden Kosten.

 

6.     Die unter Punkt 2 dargestellte Verlustübernahme der Stadt ist im Rahmen der Wirtschaftsplanung der SOH-Gruppe für die Jahre 2022 ff. erneut zu überprüfen.

 

7.     Vor der Beschaffung der Bustranche für das Jahr 2023 wird im Jahr 2022 eine Evaluation zur Elektrifizierung der Offenbacher Busflotte durchgeführt.

 

8.     Auf die Einberufung einer förmlichen Gesellschafterversammlung der SOH wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrates – als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterversammlung – wird der Gesellschaft durch Beschlussausfertigung bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung