Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019
TOP 4 (behandelt als Top 4a)
Verzicht auf die Anlage von Schotterbeeten bzw. Schottergärten
Antrag AfD vom 29.08.2019,
2016-21/DS-I(A)0651
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
- Die Stadt Offenbach verzichtet künftig in allen städtischen Parks und Grünanlagen auf die Neuanlage von Schotterbeeten/Schottergärten.
- Der im Auftrag der Stadt mit der Pflege der Grünflächen im Stadtgebiet beauftragte Eigenbetrieb Entsorgung der Stadt Offenbach ESO, wird angewiesen, diese Maßgabe umzusetzen.
- Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Verzicht auf Schotterbeete/Schottergärten künftig in Bebauungspläne aufgenommen werden kann.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.