Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019

 

 

 

 

 

TOP 4 (behandelt als Top 4a)
Verzicht auf die Anlage von Schotterbeeten bzw. Schottergärten
Antrag AfD vom 29.08.2019,
2016-21/DS-I(A)0651

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

-      Die Stadt Offenbach verzichtet künftig in allen städtischen Parks und Grünanlagen auf die Neuanlage von Schotterbeeten/Schottergärten.

 

-      Der im Auftrag der Stadt mit der Pflege der Grünflächen im Stadtgebiet beauftragte Eigenbetrieb Entsorgung der Stadt Offenbach ESO, wird angewiesen, diese Maßgabe umzusetzen.

 

-      Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Verzicht auf Schotterbeete/Schottergärten künftig in Bebauungspläne aufgenommen werden kann.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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