Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019

 

 

 

 

 

TOP 7
Quartalsberichte über Projekte der städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe
Antrag SPD vom 03.09.2019, 2016-21/DS-I(A)0654

Änderungsantrag SPD, CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 18.09.2019,

2016-21/DS-I(A)0654/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0654/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Quartalsbericht der städtischen Beteiligungen zu erweitern. Neu wird jeweils eingefügt eine Übersicht über laufende und geplante Investitionen des Eigenbetriebs deren Kosten eine Million Euro übersteigen. Aufzunehmen sind Projekte sobald zu diesen belastbare Informationen und Planungen vorliegen, die über erste allgemeine Überlegungen im Aufsichtsrat hinausgehen.

 

Zur Auflistung der Projekte und Investitionsmaßnahmen ist anzufügen:

 

-       Die jeweilige Zeitplanung (ursprünglich geplante und derzeit geplante)

 

-       Die Projektkosten, d. h. die ursprünglich geplanten Projektkosten, die gegenwärtigen Ist-Kosten sowie die aktuelle Soll-Kosten-Vorhersage (forecast) und gegebenenfalls den Fördermittelanteil.

 

-       Eine kurze schriftliche Beschreibung des aktuellen Projektstatus sowie ggf. eine Erläuterung von größeren Abweichungen vom ursprünglichen Plan

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0654/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Quartalsbericht der städtischen Beteiligungen zu erweitern. Neu wird jeweils eingefügt eine Übersicht über laufende und geplante Investitionen des Eigenbetriebs deren Kosten eine Million Euro übersteigen. Aufzunehmen sind Projekte sobald zu diesen belastbare Informationen und Planungen vorliegen, die über erste allgemeine Überlegungen im Aufsichtsrat hinausgehen.

 

Zur Auflistung der Projekte und Investitionsmaßnahmen ist anzufügen:

 

-       Die jeweilige Zeitplanung (ursprünglich geplante und derzeit geplante)

 

-       Die Projektkosten, d. h. die ursprünglich geplanten Projektkosten, die gegenwärtigen Ist-Kosten sowie die aktuelle Soll-Kosten-Vorhersage (forecast) und gegebenenfalls den Fördermittelanteil.

 

-       Eine kurze schriftliche Beschreibung des aktuellen Projektstatus sowie ggf. eine Erläuterung von größeren Abweichungen vom ursprünglichen Plan

 

 

2016-21/DS-I(A)0654

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0654/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0654.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung in jedem Quartal eine Aufstellung geplanter und laufender Projekte und Investitionsmaßnahmen aller städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe vorzulegen, deren Kosten eine Million Euro übersteigen. Zu diesem regelmäßigen Bericht, der erstmals bis spätestens zur Dezembersitzung 2019 zu erfolgen hat, muss zugleich auf der jeweiligen

Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit zur Diskussion

eingeräumt werden.

 

Die Auflistung der Projekte und Investitionsmaßnahmen muss mindestens die
folgenden Informationen enthalten:

 

·         Den Namen der verantwortlichen Gesellschaft bzw. des verantwortlichen
Eigenbetriebs

·         Den Projektnamen

·         Die Zeitplanung der Projekte bzw. wichtiger Projektabschnitte („Meilensteine“), darunter insbesondere der geplante Projektstart, ggf. der tatsächliche
Projektstart, das ursprünglich geplante Projektende und ggf. das derzeit
geplante Projektende

·         Die Projektkosten, d. h. die ursprünglich geplanten Projektkosten, die
gegenwärtigen Ist-Kosten sowie die aktuelle Soll-Kosten-Vorhersage
(forecast)

·         Eine kurze schriftliche Beschreibung des aktuellen Projektstatus sowie ggf. eine Erläuterung von größeren Abweichungen vom ursprünglichen Projektplan

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung