Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019

 

 

 

 

 

TOP 10
Allen Einwohner*innen den Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtern
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 27.08.2019,
2016-21/DS-I(A)0657
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 18.09.2019, 2016-21/DS-I(A)0657/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0657

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. zu prüfen und zu berichten, ob, wo und wie in der Verwaltungsstruktur oder im Stadtkonzern eine Anlaufstelle zur Wohnberatung angedockt werden kann.

Kosten und mögliche Fördermöglichkeiten sind ebenfalls darzustellen.

 

  1. zu prüfen und zu berichten, ob und wie Belegungsvereinbarungen ähnlich wie in Wiesbaden mit den in Offenbach ansässigen Wohnungsunternehmen abgeschlossen werden können.

 

  1. das Offenbacher Förderprogramm „Zum Ankauf von Belegrechten in Offenbach am Main“ zu überarbeiten, um:

 

A.   Belegungsrechte an barrierefreien Wohnungen nach „DIN 18040-2“, für körperlich eingeschränkte Personen, die jedoch nicht auf den Rollstuhl angewiesen sind, zu erhalten bzw. neu zu erwerben.

 

B.   tatsächliche Anreize für Immobilienbesitzer zu schaffen, auch in einer dynamischen Marktumgebung Belegungsrechte zu veräußern.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0657/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

4. Zu den Aufgaben der Wohnraumberatung zählt auch die Beratung von Menschen, die bereit sind, ihre Wohnung zu tauschen. Die Wohnraumberatung baut dazu eine Online-Tauschbörse für Wohnungen auf. Zugleich wirkt sie bei den Wohnungsbauunternehmen, die in Offenbach Liegenschaften besitzen, darauf hin, sich an der Tauschbörse zu beteiligen und ihren Mietern einen Wechsel innerhalb der Bestände der gleichen Wohnungsunternehmen zu ermöglichen. Die Wohnraumberatung setzt sich dafür ein, dass bei einem Wohnungstausch innerhalb der gleichen Wohnungsbaugesellschaft die Kaltmietpreise pro Quadratmeter aus den alten Verträgen auf die jeweiligen Tauschwohnungen übertragen und an die Quadratmeterzahl der neuen Wohnungen angepasst werden.

 

5. Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie sich das Modell

„Vermiete doch an die Stadt“, das in Viernheim praktiziert wird, auf Offenbach

übertragen lässt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0657

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

  1. zu prüfen und zu berichten, ob, wo und wie in der Verwaltungsstruktur oder im Stadtkonzern eine Anlaufstelle zur Wohnberatung angedockt werden kann.

Kosten und mögliche Fördermöglichkeiten sind ebenfalls darzustellen.

 

  1. zu prüfen und zu berichten, ob und wie Belegungsvereinbarungen ähnlich wie in Wiesbaden mit den in Offenbach ansässigen Wohnungsunternehmen abgeschlossen werden können.

 

  1. das Offenbacher Förderprogramm „Zum Ankauf von Belegrechten in Offenbach am Main“ zu überarbeiten, um:

 

A.    Belegungsrechte an barrierefreien Wohnungen nach „DIN 18040-2“, für körperlich eingeschränkte Personen, die jedoch nicht auf den Rollstuhl angewiesen sind, zu erhalten bzw. neu zu erwerben.

 

B.    tatsächliche Anreize für Immobilienbesitzer zu schaffen, auch in einer dynamischen Marktumgebung Belegungsrechte zu veräußern.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung