Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019

 

 

 

 

 

TOP 19
Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Richard-Wagner-Straße/ Bethnal-Green Straße
hier: Erweiterter Projektbeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-337 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019,
2016-21/DS-I(A)0666

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Erhöhung der Gesamtkosten von ursprünglich 150.000,00 € brutto um 60.000,00 € brutto auf 210.000,00 € brutto wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.0952005260, Investitionsnummer 1301010900601304 „Spielplatz Richard-Wagner-Straße / Bethnal-Green-Straße wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel bis 2018:                             100.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                     40.000,00 €

Überplanmäßige Mittel  2019:                       70.000,00 €

Gesamt:                                                         210.000,00 €

 

Für 2020 waren 10.000 € eingestellt. Aufgrund dessen, dass der Gesamtbetrag bereits in 2019 beauftragt werden muss und keine VE zur Verfügung steht, müssen insgesamt 70.000 € an überplanmäßigen Mitteln in 2019 bereitgestellt werden. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 70.000 € erfolgt aufgrund der aktuellen unvorhergesehenen Marktsituation im Landschaftsbaugewerbe und des drohenden Verfalls von Fördermitteln mittels Beschluss gemäß § 100 HGO überplanmäßig. Weiterhin ist die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel notwendig zur Durchführung der Maßnahmen und insofern unabweisbar. Die Maßnahme wird zu 100 % gefördert.

 

Die Reduzierung der Planmittel 2020 um 10.000 € erfolgt im Rahmen der Änderungsliste zum Haushalt 2020.

 

Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der Planmittel 2019 um 70.000 € auf dem Produktkonto 13010100.0952007860, Inv. Nr. 1301010900601211 „Spielplatz Johannes-Morhart-Str. Freimachung – KIPL“.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Regionalfonds und dem Regionallastenausgleichsgesetz des Hessischen Ministeriums der Finanzen und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung Regionalfonds (Stadtumbau)

Produktkonto 13010100.3601005460:                       50.000,00 €

Zuwendung Regionallastenausgleichsgesetz

Produktkonto 13010100.3601005460:                     160.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                 0,00 €

Gesamt:                                                                         210.000,00 €

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung