Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019

 

 

 

 

 

TOP 20
Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt
hier: Erweiterter Projektbeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß
§ 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-341 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019,
2016-21/DS-I(A)0667

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016

(2011-16/DS-I(A)0844/1) und vom 08.02.2018 (2016-21/DS-I(A)0347) zum Projekt „Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt“ mit einem Kostenaufwand von insgesamt 4.650.000,00 €, wird wie folgt angepasst:

 

Der vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aktualisierten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 4.950.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.  Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 12010100.0952009160 Investitionsnummer 1201010900601505 “Haltestellenkonzept III“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:                                           4.320.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                                                  330.000,00 €

Überplanmäßige Mittel 2019:                                                     300.000,00 €

Gesamt:                                                                                       4.950.000,00 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 300.000,00 € erfolgt zur Vermeidung eines Baustopps mittels Beschluss gemäß § 100 HGO überplanmäßig.

 

Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der Planmittel 2019 um 300.000,00 € auf dem Produktkonto 12010100.0960000060, Investitionsnummer 1201010900601803 „Masterplan NOx – Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“. Um das Vorhaben Masterplan NOx wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel in 2021 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

3.    Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel GVFG/FAG

Produktkonto 12010100.3601000260:                                 3.474.200,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                      1.475.800,00 €

 Gesamt:                                                                                      4.950.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten erhöhen sich von 305.358,83 € auf 374.238,86 €/p.a. und werden in den folgenden Jahren veranschlagt. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, erhöhen sich nicht und sind bereits in Höhe von 35.395,18 €/p.a. bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in 2019 und den Folgehaushaltsjahren veranschlagt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung