Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0686Ausgegeben am 30.10.2019

Eing. Dat. 30.10.2019

 

 

 

 

 

Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Elektrosmog und Mobilfunkfrequenzen oberhalb von 3,7 GHz bei 5G Mobilfunk.

Antrag Stv. Reinhard Wahlich (fraktionslos) vom 30.10.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich dazu, dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung immer oberste Priorität einzuräumen.

 

2. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen die überstürzte und flächendeckende Einführung der zusätzlichen Mobilfunkfrequenzen oberhalb von

3,7 GHz (3.700 MHz) bis zu 200 GHz zum Betrieb der Mobilfunkgeneration "5G" im Stadtgebiet Offenbach am Main aus.

Die am 12. Juni 2019 versteigerten Frequenzen bis 3,7 GHz sind hier ausdrücklich nicht gemeint.

 

3. Eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung von 5G-Frequenzen oberhalb von 3,7 GHz im Gewerbegebiet, Urbanes Gebiet, Mischgebiet ist von Absatz 2 grundsätzlich nicht betroffen, sofern die Nutzung sich auf das Privatgelände beschränkt.

 

 

Begründung:

 

Zitat aus dem Positionspapier "Gesundheitliche Folgen durch den Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes" der AfD FRAKTION IM DEUTSCHEN BUNDESTAG: "Wirkung auf Mensch und Umwelt:

 

Im Zuge der Versteigerung der 5G Mobilfunklizenzen sind gesundheitliche Bedenken gegenüber der

Mobilfunktechnologie wieder stärker in den medialen Fokus getreten. So wird in einer amerikanischen Studie des National Toxicology Programm aus dem November 2018 vor einer möglichen Krebserzeugung durch nicht-ionisierende Strahlung im Mobilfunk gewarnt (NTP-Studie). Auf dem Autoimmunportal weisen Ärzte auf steigende Gefahren für elektrosensible Patienten hin. Dem gegenüber steht der Achte Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung vom 30. November 2018. Aus diesem geht hervor, dass die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder schützen (BT Drucksache 19/6270). Die Recherche durch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zum Thema „Untersuchungen und Studien zu den Auswirkungen, Risiken, Gefahren für die Gesundheit des neuen Mobilfunkstandards 5G“ hat ergeben, dass aktuell keine Untersuchungen oder Studien bzgl. der Auswirkungen des Mobilfunkstandards 5G auf die menschliche Gesundheit vorliegen. Dies wird unter anderem in einer kurzen Stellungnahme des Büros für Technikfolgen-Abschätzung bestätigt." Zitat Ende.

Zitat von: www.bundestag.de/presse

"Petitionen/Ausschuss - 23.09.2019 (hib 1033/2019)

In der ... Petition wird ... auf die gesundheitlichen Risiken, die aus Sicht des Petenten Eduard Meßmer mit einem flächendeckenden 5G-Mobilfunkstandard verbunden sind, hingewiesen. Bei dem neuen 5G-Standard würden Millimeterwellen bis zu 200 GHz genutzt, heißt es in der Petition. Diese Strahlung werde von der menschlichen Haut absorbiert oder von Pflanzenblättern aufgenommen. Der 5G-Mobilfunkstandard werde - nicht zuletzt mit der dafür erforderlichen Antennendichte - die Exposition von elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich in einem unvorstellbaren Ausmaß erhöhen, schreibt der Petent. Die zu befürchtenden Wirkungen umfassen seiner Ansicht nach ein "erhöhtes Krebsrisiko, zellulären Stress, einen Anstieg gesundheitlicher freier Radikale, unkalkulierbare genetische Veränderungen, Änderungen der Strukturen und Funktionen im Reproduktivsystem, Defizite beim Lernen und Erinnern, neurologische Störungen und negative Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden". In der Petition wird daher gefordert, die Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, "solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen". Vor den Abgeordneten kritisierte Petent Meßmer, die 5G-Technik werde ohne Folgenabschätzung eingeführt. In die Forschung zur 5G-Technologie würden "reichlich Forschungsgelder gesteckt". Nur wenige Gelder würden jedoch in die Fragestellung nach dem Schutz der Menschen investiert, sagte Meßmer und forderte zugleich die Forschung nach Alternativen zu 5G zu stärken. Ein "juristisches Defizit" machte Wilfried Kühling, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) aus, der dem Petenten in der Sitzung zur Seite stand. In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) sei "keine Vorsorge operationalisiert", beklagte er. Letztendlich werde sogar das Grundgesetz missachtet, weil der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a) nicht ausreichend wahrgenommen werde.

Kühling sagte weiter, die tumorverstärkende Wirkung von Mobilfunkstrahlung sei in Tierversuchen jetzt schon nachgewiesen worden. "Wir sollten also nicht auf das Vorhandene mit 5G noch etwas aufsetzen, bis die Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen ist", forderte er." 

Zitat aus: https://www.augsburger-allgemeine.de "VON DETLEF DREWES UND VERONIKA LINTNER 

 

Die Ausbau-Pläne in Europa für den Mobilfunk geraten ins Stocken. Die Städte Brüssel und Genf haben die Notbremse gezogen. Céline Fremault hat sich in Belgien als Rebellin gegen den Aufbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes 5G einen Namen gemacht. Vor wenigen Tagen ließ die christsoziale Umweltministerin der Hauptstadtregion Brüssel den Aufbau der neuen Übertragungstechnik stoppen. „Ich kann eine solche Technologie nicht begrüßen, wenn die Strahlungsstandards, die den Bürger schützen müssen, nicht beachtet werden – ob 5G oder nicht“, sagte sie in einem Zeitungsinterview. 

„Die Brüsseler sind keine Versuchskaninchen, deren Gesundheit ich zum Profit anderer verkaufen kann.“ Auch wenn die belgische Metropole kein Einzelfall ist – die Stadtväter im schweizerischen Genf haben ein 5G-Netz ebenfalls erst einmal auf Eis gelegt –, so ist diese Situation doch eine besondere: Im bisherigen GSM-Netz erlauben die belgischen Vorschriften bei 900 Megahertz nur eine Strahlung von sechs Volt pro Meter. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) liegen die Werte in Deutschland schon jetzt deutlich höher: Im gleichen Frequenzbereich dürfen die Daten mit 41 Volt je Meter gesendet werden, im LTE-Netz sogar mit 61 Volt. ... Doch die Zweifel wachsen, seitdem im September 2018 über 240 Wissenschaftler aus 41 Ländern in einem schriftlichen Appell ein Moratorium empfohlen haben, bis die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch unabhängige Experten untersucht wurden."

 

"Henne oder Ei ?"

Die Befürworter der ungeprüften "5G-Einführung" argumentieren, es gäbe bereits fundierte Forschung zu den Auswirkungen. Es gibt Studien zum Mobilfunk 2G oder 3G. Da diese jedoch während der gleichzeitigen bundesweiten Anwendung der Technik stattfinden, ist es formal unmöglich, eine völlig unbelastete Menschengruppe als Kontrollgruppe zu finden. Zitate aus "DER TAGESSPIEGEL" vom 24.01.2019: "Auch bisherige Mobilfunkstandards wurden vor ihrer Einführung nicht systematisch auf Gesundheitsrisiken hin untersucht. Das EMF-Portal der RWTH Aachen bietet einen Überblick über die bisher veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten. Experten dort kommentieren die Studien laienverständlich. Seit etwa einem Jahr ist dies aber nur noch sehr eingeschränkt möglich. „Wir haben den Hochfrequenzbereich gerade zurückfahren müssen aus finanziellen Gründen“, sagt Sarah Drießen, Leiterin des Portals. Zuvor habe die Telekom das Projekt unterstützt – möglicherweise auch, damit niemand dem Konzern vorwerfen könne, die angebotene Technik sei nicht wissenschaftlich untersucht worden. Drießen sieht es aber vor allem als staatliche Aufgabe, diese Forschung zu finanzieren. Die Politik aber schiebe die Verantwortung zurück zur Universität. „In Deutschland sehen viele nicht mehr die Relevanz der Erforschung von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung, weil die Technik als akzeptiert gilt.“ Drießen hält es für wichtig, die NTP-Studie zu wiederholen, um die Erkenntnisse zu überprüfen.

Sind 5G-Frequenzen bedenklich?

Vorerst werden Frequenzen um zwei Gigahertz (GHz) beziehungsweise um 3,4 bis 3,7 GHz versteigert. Sie liegen nicht viel höher als diejenigen, die für aktuelle Mobilfunknetze genutzt werden. Später werden Antennen aber auch mit weit höheren Frequenzen funken, etwa mit 26 Gigahertz. Zu diesen Frequenzen und ihren Auswirkungen auf Lebewesen gibt es kaum Daten. 

 

Was sind die Vorwürfe der Kritiker?
„Mit der Implementierung von 5G drohen ernste, irreversible Konsequenzen für den Menschen“, heißt es in einem Appell von gut 400 Medizinern und Naturwissenschaftlern. Sie fordern einen Ausbaustopp. Der Mitunterzeichner Ernst Ulrich von Weizsäcker, Biologe, Umweltpolitiker und ehemaliger SPD- Bundestagsabgeordneter, sagt, die Politik müsse „darauf bestehen, dass die Gesundheitsrisiken, die mit der allgegenwärtigen Hochfrequenzstrahlung für mobile Geräte verbunden sind, untersucht werden, bevor wir die gesamte Bevölkerung immer höheren Werten der elektromagnetischen Felder aus dieser Technologie aussetzen. ...Wir wissen nicht sicher, ob die mobile Datenübertragungstechnik gesundheitliche Risiken mit sich bringt, aber wir können es auch noch nicht ausschließen“, erklärt er.

Auszüge aus https://www.5gspaceappeal.org/the-appeal :

 

5G ist qualitativ und quantitativ anders zu beurteilen als 4G

Die Vorstellung, dass wir eine zehn- bis hundertfach höhere Strahlendosis als heute bei

extrem kurzen Wellenlängen ohne negative Auswirkungen vertragen würden, basiert auf einer

völlig fehlerhaften Modellvorstellung vom menschlichen Körpers als einer mit einer homogenen

Flüssigkeit gefüllten Schale. Die Annahme, Millimeterwellen könnten die Haut nicht durchdringen, ignoriert die Tatsache, dass Nerven, Blutgefäße und andere elektrisch leitende oder leitfähige Strukturen strahlungsinduzierte Ströme tief in den Körper hineintragen können. Ein weiterer, möglicherweise noch schwerwiegenderer Irrtum ist, dass phasengesteuerte Gruppenantennen keine gewöhnlichen Antennen sind. Wenn ein gewöhnliches elektromagnetisches Feld in den Körper eindringt, bewirkt es, dass Ladungen sich bewegen und elektrische Ströme fließen. Wenn aber extrem kurze elektromagnetische Impulse in den Körper eindringen, geschieht etwas anderes: Die

sich bewegenden Ladungen werden selbst zu kleinen Antennen, die noch einmal zusätzlich das elektromagnetische Feld ausstrahlen und dieses tiefer in den Körper hineinsenden. Diese repetierten, weitergeleiteten Wellen werden Brillouin precursors genannt. Diese werden bedeutend, wenn sich entweder die Leistung oder die Phase der Wellen sich schnell genug ändert. Die 5G-Technologie wird vermutlich beide Kriterien erfüllen. Des Weiteren birgt gerade oberflächliches Eindringen der Strahlung eine Bedrohung für die Augen, für die Haut als größtes Organ des Körpers, sowie für sehr kleine Lebewesen. Für Insekten, die bei Millimeterwellen im Vergleich zu den derzeit verwendeten Wellenlängen bis zu 100 mal höhere Strahlendosen absorbieren, wird in diesen Studien resonante Absorption vorausgesagt. In Anbetracht dessen, dass die Populationen von fliegenden Insekten seit 1989, sogar in geschützten Naturgebieten, um 75 bis 80 Prozent zurückgegangen sind, könnte die 5G-Strahlung katastrophale Auswirkungen auf die Insektenpopulationen weltweit haben. Eine 1986 durchgeführte Studie von Om Gandhi warnt davor, dass Millimeterwellen sehr stark von der Hornhaut des Auges absorbiert werden und dass gewöhnliche Kleidung, die eine Dicke im Millimeterbereich hat, die Absorption von Energie durch die Haut aufgrund resonanzartiger Effekte verstärkt. Russell fasste 2018 die bekannten Auswirkungen von Millimeterwellen auf die Haut, die Augen (einschließlich Linsentrübungen), die Herzfrequenz, das Immunsystem und die DNA zusammen.

 

Aufsichtsbehörden haben bewusst die wissenschaftlichen Belege für Gesundheitsschäden ausgeblendet.

Während die Interessensvertreter bei der Entwicklung von 5G bisher die Industrie und die Regierungen waren, wurden tausende von Fachleuten verifizierte Studien renommierter internationaler Wissenschaftler, die die biologischen Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Insekten und Pflanzen untersucht und dokumentiert haben, nicht berücksichtigt. Der Grund für die derzeit völlig unzureichenden Sicherheitsrichtlinien ist, dass Interessenskonflikte bei den die Standards ausarbeitenden Gremien bestehen, und zwar „aufgrund ihrer Beziehungen zu Telekommunikationsunternehmen oder Elektrizitätsunternehmen, die die Unparteilichkeit untergraben, welche für die Ausarbeitung von Standards zur Exposition durch nicht-ionisierende Strahlung maßgebend sein sollte“. Professor Emeritus Martin L. Pall erläutert in seiner Literaturübersicht im Detail diese Interessenskonflikte und bietet eine Übersicht über wichtige Studien, die in der Entwicklungsphase von 5G unberücksichtigt blieben. Die Hypothese der rein thermischen Effekte ist veraltet, neue Sicherheitsstandards sind notwendig. Aktuelle Sicherheitsrichtlinien basieren auf der überholten Hypothese, dass die Erwärmung eines Körpers der einzig schädliche Effekt elektromagnetischer Strahlung sei. Markov und Grigoriew stellen im Gegensatz dazu fest: „Die heutigen Standards berücksichtigen nicht die tatsächliche Umweltverschmutzung durch nicht-ionisierende Strahlung.“ Hunderte von Wissenschaftlern, darunter viele Unterzeichner dieses Appells haben bewiesen, dass viele unterschiedliche Arten akuter und chronischer Krankheiten auch ohne den Effekt der Erwärmung verursacht werden („nicht-thermischer Effekt“), und zwar von Strahlungsintensitäten

(Feldstärken), die weit unter den internationalen Richtlinien liegen. Biologische Effekte treten

sogar bei Energieniveaus nahe Null auf. Zu den Effekten, welche bei 0,02 Pikowatt (0,02 Billionstel

Watt) pro Quadratzentimeter oder weniger nachgewiesen wurden, zählen eine veränderte

genetische Struktur bei Escherichia Coli und bei Ratten, eine veränderte Hirnfunktion (EEG)

beim Menschen, eine Wachstumsstimulation bei Bohnenpflanzen und eine Stimulation des

Eisprungs (Ovulation) bei Hühnern. Beim Schutz vor nicht-thermischen Effekten muss auch die Dauer der Exposition berücksichtigt werden. 5G wird jeden Einzelnen im Vergleich zu heute noch viel mehr Strahlungen gleichzeitig aussetzen, Tag und Nacht ohne Unterbrechung. Neue Sicherheitsrichtlinien sind notwendig und diese sollten im Sinne eines Vorsorgewertes auf der kumulativen Belastung

basieren, nicht nur auf der Feldstärke der Strahlung, sondern darüber hinaus auch auf der Frequenz, der Bandbreite, der Modulation, der Wellenform, der Pulsung und anderen Parametern, die für die biologische Wirkung wichtig sind. Sendeantennen müssen auf bestimmte, öffentlich gekennzeichnete Standorte beschränkt werden. Um den Menschen zu schützen, dürfen Antennen nur in entsprechendem Abstand zu Wohnungen und Arbeitsstätten errichtet werden, und von öffentlichen Gehwegen, ausgeschlossen bleiben. Um Wildtiere zu schützen, müssen Sendeantennen in abgelegenen Gebieten der Erde strengstens minimiert und von Naturschutzgebieten ausgeschlossen werden. Um alle Lebewesen zu schützen, müssen kommerzielle Kommunikationssatelliten in ihrer Anzahl begrenzt und auf niedrigen und mittleren Erdumlaufbahnen verboten werden. Phasengesteuerte Gruppenantennen (phased arrays) müssen auf der Erde und im Weltraum verboten werden. Hochfrequenzstrahlung (HF) hat sowohl kurzfristige als auch chronische Auswirkungen, hat sowohl unmittelbar auftretende als auch langfristige Effekte. Krebs und Herzerkrankungen sind Beispiele für Langzeiteffekte. Veränderungen des Herzrhythmus und der Hirnfunktion (EEG) sind Beispiele für unmittelbare Auswirkungen. Ein Syndrom, das in der ehemaligen Sowjetunion „Radiowellen-Krankheit“ genannt wurde und heute weltweit als Elektrosensibilität (electromagnetic hypersensitvity EHS) bezeichnet wird, kann entweder akut oder chronisch sein. Professor Dr. Karl Hecht hat eine ausführliche Übersicht dieser Syndrome veröffentlicht. Zitat Ende.

Der Antragsteller ist sich über die Tragweite des Antrages sehr bewusst. Niemand möchte mögliche Investoren aller Wirtschaftszweige, insbesondere Industrie oder IT-Technik, davon abhalten sich in Offenbach niederzulassen. In diesem Sinne ist der Absatz 2 und 3 des Antrages deutlich formuliert.

Weitere Zusammenstellung wissenschaftlicher Gutachten: www.markusstockhausen.de

https://www.zeit.de/2019/04/mobilfunknetz-5g-datenuebertragung-gesundheitsgefahr-strahlenbelastung/komplettansicht

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.