Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0687Ausgegeben am 31.10.2019

Eing. Dat. 31.10.2019

 

 

 

 

 

Vorzeitige Beendigung des Mietvertrages zwischen der Stadt Offenbach und der Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) über den stadteigenen Rathauspavillon Stadthof 16 und 17, 63065 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-391 (Dez. I, Amt 10 und Dez. IV, Amt 60) vom 30.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Die Stadt Offenbach beendet vorzeitig den mit der GBO bestehenden Mietvertrag über den stadteigenen Rathauspavillon Stadthof 16 und 17, der aktuell auf Basis eines Untermietvertrages mit der GBO von der Landespolizei als Polizeiladen genutzt wird.

 

2.   Die Abstandssumme für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages mit der GBO für die noch nicht amortisierten Gebäudeinvestitionen der GBO beträgt 171.000,00 €. Sie ist innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung des Mietaufhebungsvereinbarung zur Zahlung an die GBO fällig.

 

3.   Die Stadt Offenbach führt den bisherigen Untermietvertrag zwischen GBO und Land Hessen zu den bestehenden Konditionen zunächst fort. Die Abstandssumme gemäß Punkt 2 muss voraussichtlich noch im Haushaltsjahr 2019 aus den Projektmitteln des Hauptamtes übernommen werden. Die dafür erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 01011300.6179000010, „Umzugskosten“ zur Verfügung.

 

 

Begründung:

 

Das Hauptamt verfolgt aktuell das Konzept zur bedarfsgerechten Anpassung des Raumangebots für alle städtischen Dienststellen. Dieses Konzept umfasst auch strategische Anmietungen zur Belebung der Innenstadt. So ist u.a. vorgesehen den Rathauspavillon Stadthof 16 und 17, welcher aktuell als Polizeiladen vom Land Hessen genutzt wird, voraussichtlich ab dem Jahr 2021 in ein Restaurant mit angeschlossener Kantine für die Stadt Offenbach umzunutzen. Die Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach (GBO), welche die Nutzungsrechte am Rathauspavillon hält, ist in die Umnutzungsplanung Restaurant mit angeschlossener Kantine eingebunden und unterstützt diese. Damit ein Restaurant mit angeschlossener Kantine im Rathauspavillon (geringe Grundfläche, keine großen Trocken- und Kühllager) funktionieren kann, wurde bereits im Haus der Wirtschaft eine vollausgestattete Küchenfläche mit 387,17 m² angemietet. Die Küche bietet alle Möglichkeiten einer modernen Großküche (u.a. ausreichend große Trocken- und Kühllager, Spülküche, etc.). Die Planungen umfassen eine konkrete Abstimmung mit dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Es bestehen hier keine Bedenken für die Vorhaltung einer Großküche im Haus der Wirtschaft und dem Betrieb eines Restaurants in den Flächen des Pavillons Stadthof 16 und 17.

 

Dieses Vorhaben korrespondiert mit den Absichten der Firma Geisheimer, die im benachbarten Gebäude, welches früher als Sitz der IHK und des Staatlichen Schulamtes diente, in der Erdgeschossfläche ein Restaurant zu errichten. Diese beiden neuen Restaurants werden zur Schaffung einer neuen Gastronomieszene in der Offenbacher Innenstadt besser funktionieren als es ein Restaurant allein könnte.

 

Die bisherigen Räumlichkeiten der Kantine im 15. OG des Rathauses werden nach der Verlagerung der Kantine in den Rathauspavillon in Konferenzräume umgewandelt. Der bisherige Pausenraum, welcher nach den gesetzlichen Vorgaben vorzuhalten ist, bleibt in Art und Größe erhalten. Diese Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit den Personalvertretungsgremien.

 

Der Polizeiladen soll ab dem Jahr 2021 in der Liegenschaft Berliner Straße 60 „Stadthaus“ in der aktuellen Fläche des Baubüros (neuer Standort Baubüro auf dem Hugenottenplatz) angesiedelt werden. Zusammen mit dem sich in Vorprüfung befindlichen gemeinsamen Polizeiposten der Landespolizei Hessen sowie der Stadtpolizei Offenbach im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss der Berliner Straße 60 ergibt sich ein neuer Anlaufpunkt für Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet.

 

Ein weiterer, wichtiger Aspekt für das Vorhaben, ein Restaurant mit angeschlossener Kantine zu schaffen, ist die Stärkung der Arbeitgebermarke Stadt Offenbach. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, hat das Hauptamt den Auftrag, Anreize im Rahmen der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt zu gestalten. Dazu gehören hochwertige Büromöbel genauso wie ergonomische Beleuchtung, funktionale Teeküchen, Aufenthaltsbereiche soweit darstellbar und als wichtige freiwillige Leistung eine Kantine. Das bisherige Kantinenangebot ist aufgrund der angebotenen Qualität und der mangelnden Vielfalt umstritten. Hier wird das Ziel verfolgt, in Verbindung mit einem hochwertigen Restaurant ein qualitativ und wirtschaftlich attraktives Essensangebot für die städt. Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

 

Bevor das Projekt zum Umbau des Pavillons in ein Restaurant mit angeschlossener Kantine in Angriff genommen werden kann, muss die Stadt das Mietverhältnis über den Pavillon Stadthof 16 und 17 mit der GBO vorzeitig beenden. Dieses Mietverhältnis wurde im Jahr 2004 über einen Zeitraum von 30 Jahren zum symbolischen Mietzins von 1,00 €/jährlich als Gegenleistung für die von der GBO übernommene Betonsanierung vereinbart. Die GBO hat das Objekt dem Landesbetrieb Immobilien Hessen (LBIH) zur Nutzung als Polizeiladen untervermietet. Nachdem inzwischen konkrete Pläne für eine Integration des Polizeiladens in die Fläche des geplanten Polizeipostens in der Berliner Straße 60 bestehen (siehe oben), benötigt die Landespolizei diese Fläche im Pavillon ab dem Jahr 2021 nicht mehr. Der Mietvertrag mit dem LBIH kann somit ebenfalls einvernehmlich vorzeitig beendet werden.

Die noch nicht amortisierte Investition  der GBO für die damalige Betonsanierung beläuft sich nach der bisherigen 15-jährigen Mietzeit noch auf 171.000,00 €.

Dieser Betrag muss durch eine Zahlung in entsprechender Höhe ausgeglichenwerden, damit die Stadt wieder frei über das Objekt verfügen kann.

 

Die Umnutzung des Pavillons zur Belebung des angrenzenden Stadtraums und seine transparente Gestaltung sind langjährige Ziele der Stadtentwicklung: Bereits im Planungsprozess zur „Aktiven Innenstadt“ und aktuell im „Zukunftskonzept Innenstadt“ wurde der einladendere Auftritt des Pavillons und seine möglichst intensive Nutzung als wichtiger Baustein zur Aufwertung des Stadthofs identifiziert.

 

Entsprechend ist die Umgestaltung im Programm „Aktive Kernbereiche“ förderfähig. Abgebildet werden können die Kosten der Freimachung (z.B. Entschädigung der GBO), der notwendigen Verlagerung der Müllsammelstation des Rathauses sowie die Baukosten.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.