Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0691Ausgegeben am 31.10.2019

Eing. Dat. 31.10.2019

 

 

 

 

 

Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Pirazzistraße 57

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-399 (Dez. I, Amt 80) vom 30.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Das zum 31.05.2031 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Pirazzistraße 57 = 255 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 2.621,40 EUR/Jahr (10,28 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Begründung:

 

Das Erbbaurecht an dem Grundstück Pirazzistraße 57 läuft am 31.05.2031 ab. Die Erbbauberechtigte will aus gesundheitlichen Gründen das Erbbaurecht veräußern. Für Kaufinteressenten ist eine Finanzierung des Kaufpreises für das Haus aber nur möglich, wenn die Laufzeit des Erbbaurechts verlängert wird. Auf Grund dessen wurde die Verlängerung des Erbbaurechts um 30 Jahre beantragt.

 

Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.

 

Der bisherige Erbbauzins von 314,21 EUR/Jahr wird ab Übergabe des Erbbaurechts neu festgesetzt auf 2.621,40 EUR/Jahr (10,28 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 514,00 EUR/m².

 

Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.05.2031 ablaufenden Erbbaurechts um 30 Jahre keine Bedenken.

Anlagen:

Nichtöffentliche Anlage

Plan

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