Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0694Ausgegeben am 31.10.2019

Eing. Dat. 31.10.2019

 

 

Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-407 (Dez. III, Amt 57) vom 30.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten

Offenbach für das Geschäftsjahr 2020, der im

 

1.1      Erfolgsplan

 

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 43.746 einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main in Höhe von T€ 23.822* und den Erträgen in Höhe von T€ 43.524 mit einem Jahresverlust von T€ 222 abschließt;

 

            und im

 

1.2      Vermögensplan

 

einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main

 

bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 586 und Investitionen von    T€ 808 sowie einem Jahresverlust von T€ 222 abschließt;

 

1.3      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.

 

1.4      einschließlich der Stellenübersicht

 

            und der

 

1.5      Finanzplanung

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.         Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

3.            Die anfallenden Werbungskosten als Maßnahme zur Fachkräftegewinnung in Höhe von T€ 150 und die Investitionskosten für die Ausstattung in Kita 24 in Höhe von T€ 91 werden durch Inanspruchnahme des auf neue Rechnung vorgetragenen Jahresgewinns 2016 finanziert.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 GVBl. I, Seite 145 ff; zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI.I S.121); insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan 2020 (WPL 20) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Die Kassenreste gem. § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Gem. den Verwaltungsvorschriften Nr. 2 zu § 115 HGO i.V.m. § 94 HGO und § 5 Nr. 4 Eigenbetriebsgesetz soll auch im Falle keiner Verpflichtungsermächtigungen und Kassenkredite eine Negativfestsetzung beschlossen werden. Siehe hierzu 1.3 und 2 des Beschlusstenors.

 

Das Betriebsergebnis resultiert aus den oben genannten Aufwendungen und Erträgen. Es ergibt einen Verlust von T€ 222. In dem Verlust enthalten sind sowohl die in 2020 einmalig anfallenden Werbungskosten als Maßnahme zur Fachkräftegewinnung in Höhe von T€ 150 und die Investitionskosten für die Kita-Ausstattung Kita 24 (Goethequartier) samt Küche (GWG + AfA BGA für 2020: T€ 76,5) und für das dortige Außengelände (AfA BGA für 2020: T€ 14). Diese Kosten sind vom EKO nicht aus dem laufenden Jahresbudget zu tragen, so dass hierfür ein Teil des auf neue Rechnung vorgetragenen Gewinns aus 2016 verwendet werden muss. Ohne diese Ausgaben würde auf Planebene von einem positiven Jahresergebnis von T€ 19 ausgegangen werden können.

 

Der Jahresgewinn 2016 betrug 2.872.411,55 € und wurde gem. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2017 auf neue Rechnung vorgetragen, so dass die benötigte Summe in Höhe von T€ 241 für den vorgenannten Zweck verwendet werden kann.

 

Das Vorhaben ist mit der Kämmerei abgestimmt.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2020 in ihrer Sitzung vom 25.09.2019 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

 

* redaktionell geändert nach Absprache mit Dezernat III

Anlage:

Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.