Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0697Ausgegeben am 31.10.2019
Eing. Dat. 31.10.2019
Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
Satzungsänderung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-411 (Dez. III, OE 58) vom 30.10.2019
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Satzung des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach wird
in § 12 um einen Absatz 2 ergänzt:
§ 12 Gleichstellung
(1) Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in der weiblichen und der männlichen Form.
(2) Bei der Gremienbesetzung ist § 13 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) zu beachten. Die Gremien bestehen mindestens zur Hälfte aus Frauen.
Begründung:
In der Betriebssatzung des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach wird derzeit auf § 13 HGIG, Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGIG) nicht Bezug genommen. Dieser Bezug wird in § 12 Abs. 2 ergänzt.
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