Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0697Ausgegeben am 31.10.2019

Eing. Dat. 31.10.2019

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach

Satzungsänderung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-411 (Dez. III, OE 58) vom 30.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Die Satzung des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach wird

in § 12 um einen Absatz 2 ergänzt:

 

§ 12 Gleichstellung

(1)  Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in der weiblichen und der männlichen Form.

(2)  Bei der Gremienbesetzung ist § 13 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) zu beachten. Die Gremien bestehen mindestens zur Hälfte aus Frauen.

 

 

Begründung:

 

In der Betriebssatzung des Eigenbetriebs MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach wird derzeit auf § 13 HGIG, Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGIG) nicht Bezug genommen. Dieser Bezug wird in § 12 Abs. 2 ergänzt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.