Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0698Ausgegeben am 31.10.2019

Eing. Dat. 31.10.2019

 

 

 

 

 

Neubau Kindertagesstätte Brandenburger Straße (11) - KIPL

hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-414 (Dez. IV, Amt 60) vom 30.10.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Abbruch des Altbaus und den Neubau der Kindertagesstätte (Kita 11), Brandenburger Straße 3, 63067 Offenbach am Main, wird zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für dieses Projekt erhöhen sich gemäß der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstraße 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung von 6.300.00,00 € um 1.000.000,00 € auf nun mehr 7.300.000,00 €.

 

2.  Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.000.000,00 € werden bei dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601801 „Kita Brandenburger Straße, Neubau – KIPL“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2019 und früher:               4.100.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                                  3.200.000,00 €

Gesamt:                                                         7.300.000,00 €

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 6.300.000,00 € auf 7.300.000,00 €, sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 3.050.000,00 € auf 3.200.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020. In diesem Zusammenhang werden die Planmittel 2020 auf dem Produktkonto 03010100.0951000060, Inv.-Nr. 0301010900601902 “Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule“ um 150.000,00 € reduziert und zur Deckung der erhöhten Kosten 2020 zur Verfügung gestellt. Um das Vorhaben „Neubau Grundschule am Standort der Ernst-Reuter-Schule“ wie vorgesehen zu realisieren, müssen diese Mittel 2021 wieder bereitgestellt werden. Dies erfolgt ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung 2020. Die Haushausmittelbereitstellung 2020 erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und der Genehmigung des Haushaltsplans 2020 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

3.  Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushalts und ist nun wie folgt angepasst und vorgesehen:

 

Zuweisung Land (KIP I)                               6.430.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                             870.000,00 €

Gesamt:                                                         7.300.000,00 €

 

4.  Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 252.165,96 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

Die Unterhaltungskosten (Gebäudebetriebskosten, Bauunterhaltungskosten), die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, bleiben unverändert.

 

5.  Die Abwicklung der Maßnahme wurde der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 auf Grundlage des Projekt- und Vergabebeschlusses 2016-21/DS-I(A)0580 vom 28. März 2019 treuhänderisch übertragen. Der treuhänderische Projektauftrag an die OPG wird entsprechend angepasst.

 

 

Begründung:

 

1. Anlass

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 28. März 2019 (2016-21/DS-I(A)0580) dem Abbruch des Altbaus und dem Neubau der Kita (11), Brandenburger Straße 3, 63067 Offenbach am Main, mit einem Kostenaufwand in Höhe von 6.300.000,00 € zu Lasten des Produktkontos 06010500.0951000060Kita Brandenburger Straße, Sanierung – KIPL" zugestimmt.

 

Die Ergänzungsvorlage wird wegen baukonjunkturell verursachter Baukostensteigerungen erforderlich. Die wertungsfähigen Angebote für die schlüsselfertige Erstellung lagen um 1.200.000,00 € über der Kostenberechnung.

 

Der günstigste Bieter war aufgrund eines Fehlers bei der Angebotsabgabe zwingend auszuschließen. Die Sachlage wurde vergaberechtlich von Fachanwälten geprüft. Der nächste Bieter liegt um ca. 1.200.000,00 € über der Kostenberechnung. Das nach Aufhebung des Verfahrens dann mögliche Verhandeln mit allen verbleibenden Bietern wäre voraussichtlich ohne Erfolg gewesen. Gleichzeitig hätte dies die Förderung gefährdet, da mit der dadurch verursachten Terminverschiebung von mindestens sechs Wochen das Risiko der Überschreitung der ohnehin knappen Umsetzungsfristen aus dem Förderprogramm einhergegangen wäre.

 

Bislang konnten die Beauftragungen im Rahmen des Projektbudgets gedeckt werden. Vom Projektbudget nicht mehr gedeckt sind nun jedoch die Herstellung der Außenanlagen sowie die Anschaffung von Mobiliar und sonstiger Ausstattung.

 

2. Begründung des Bedarfs

Auf Grundlage des oben genannten Beschlusses wurde bereits ein Teil der Bauleistungen öffentlich nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben:

-       Baumfällungen und Rodungen als vorbereitende Arbeiten,

-       Erd-, Kanal- und Stahlbetonbauarbeiten (Gründung/Bodenplatte),

-       Schlüsselfertige Gebäudeerstellung.

 

Die konjunkturelle Lage in Deutschland weist insgesamt weiterhin fast überall Kostensteigerungen aus, insbesondere auch in der Bauwirtschaft. Vornehmlich in den Ballungsgebieten zeigt sich dies mittlerweile, neben den erheblichen und nicht mehr vorhersehbaren Kostensteigerungen, vielerorts an ausgeschöpften Baukapazitäten sowie am eklatanten Mangel an Fachkräften in allen Bereichen des Bauens, wie Baufirmen, Versorgungsbetrieben, Architekten und Fachingenieuren. Alle Beteiligten zeigen sich erheblich überlastet und es ist derzeit nicht seriös möglich, solche Umstände im Voraus einzuplanen.

 

Die OPG begründet den zusätzlichen Mittelbedarf damit, dass aufgrund der hohen geprüften Angebotssummen bei der Vergabe der Bauleistungen für die Maßnahme der beschlossene Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann.

 

Leistungen oder Teile von Leistungen können aus funktionellen Gründen nicht entfallen oder zurückgestellt werden. Kostenreduzierungen durch konstruktive und gestalterische Änderungen können lediglich in Höhe von insgesamt 46.291,00 € brutto erreicht werden.

 

Im Erläuterungsbericht der OPG und in der „Kostenprognose Mehr-/ Minderkosten“ 2019 werden die Kostenveränderungen im Einzelnen erläutert. Die Kosten sind nach Kostengruppen (KG) gegliedert.

 

Der zusätzliche Mittelbedarf aus den KG 200 - 700 in Höhe von 1.000.000,00 € gegenüber der Kostenberechnung zum Projekt- und Vergabebeschluss verteilt sich nach Angaben der OPG wie folgt:

 

-       Konjunkturell bedingte Baukostenerhöhung

ca. 1.200.000,00 €, davon entfallen

ca. 650.000,00 € auf die KG 300 Baukonstruktionen – Bauwerk und

ca. 550.000,00 € auf die KG 400 Technische Anlagen.

 

-       Reduzierung der Position für „Unvorhergesehenes“, da bereits Beauftragungen der Mehrkosten über diese Position erfolgt sind und nur noch wenige Aufträge mit geringeren Auftragswerten zu erteilen sind,

um ca. 200.000,00 €.

 

3. Derzeitiger Projekt- und Ausführungsstand/Terminplanung:

Baubeginn mit Erd-, Kanal- und Stahlbetonbauarbeiten zur Gründung des Gebäudes war im Juli 2019,

Fertigstellungstermin für schlüsselfertige Errichtung der Kita:10.08.2020,

Schlussrechnungen und letzter Mittelabruf im KIP: August bis Oktober 2020,

Umzug der Kita von Altbau in Neubau und Abbrucharbeiten: bis Anfang Oktober 2020,

Herstellen der Außenanlagen: 1. Bauabschnitt Juni/Juli 2020, 2. Bauabschnitt Oktober bis Februar 2021 (außerhalb der Förderung).

 

Alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung wurden von der OPG geprüft. Unter Aufrechnung sämtlicher Zusatzkosten (inkl. Projekt- und Planungskosten) mit den Positionen, bei denen Einsparungen erzielt werden konnten (Details siehe geprüfte Kostenprognose Mehr-/ Minderkosten), verbleiben dennoch zur Gesamtabwicklung des Projekts vom Revisionsamt geprüfte, zusätzlich erforderliche Mittel in Höhe von 1.000.000,00 €.

 

Die bereits beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 6.300.000,00 € erhöhen sich somit auf 7.300.000,00 €.

 

Vor Projektbeschluss wurden auf Grundlage der Grobkostenschätzung zur Machbarkeitsstudie 7.150.000,00 € in den Haushalt eingestellt. Die Kostenberechnung zum Projekt- und Vergabebeschluss ergab Gesamtkosten in Höhe von 6.300.000,00 €. Rein vorsorglich wurden jedoch im Rahmen der Risikobetrachtung in Hinsicht auf die Marktlage die Mittel auf der Haushaltsstelle belassen. Die Kosten gemäß dieser Vorlage übersteigen somit nun den zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz um 150.000,00 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die ergänzenden Unterlagen zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Lageplan

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.