Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2019

 

TOP 10
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Antrag AfD vom 28.09.2019, 2016-21/DS-I(A)0677
Ergänzungsantrag AfD vom 14.11.2019

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

2016-21/DS-I(A)0677/1

 

§ 1 Absatz (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach erhält folgende Neufassung:

 

Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, einem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und sechs ehrenamtlichen Beigeordneten.

 

2016-21/DS-I(A)0677

 

§ 3 der Hauptsatzung der Stadt Offenbach erhält folgende Neufassung:

 

  1. Die Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beträgt 59.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte ein Stadtverordnetenpräsidium, das aus dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in, drei stellvertretenden Stadtverordneten- vorsteher(n)/innen und einem/einer Schriftführer/in besteht.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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