Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2019

 

 

 

 

TOP 20
Vorzeitige Beendigung des Mietvertrages zwischen der Stadt Offenbach und der Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach mbH (GBO) über den stadteigenen Rathauspavillon Stadthof 16 und 17, 63065 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-391 (Dez. I, Amt 10 und Dez. IV, Amt 60)
vom 30.10.2019, 2016-21/DS-I(A)0687

 

Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 20 verlässt Herr Stv. Rupp (FW) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage ist ausgeschaltet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.   Die Stadt Offenbach beendet vorzeitig den mit der GBO bestehenden Mietvertrag über den stadteigenen Rathauspavillon Stadthof 16 und 17, der aktuell auf Basis eines Untermietvertrages mit der GBO von der Landespolizei als Polizeiladen genutzt wird.

 

2.   Die Abstandssumme für die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages mit der GBO für die noch nicht amortisierten Gebäudeinvestitionen der GBO beträgt 171.000,00 €. Sie ist innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung des Mietaufhebungsvereinbarung zur Zahlung an die GBO fällig.

 

3.   Die Stadt Offenbach führt den bisherigen Untermietvertrag zwischen GBO und Land Hessen zu den bestehenden Konditionen zunächst fort. Die Abstandssumme gemäß Punkt 2 muss voraussichtlich noch im Haushaltsjahr 2019 aus den Projektmitteln des Hauptamtes übernommen werden. Die dafür erforderlichen Mittel stehen auf dem Produktkonto 01011300.6179000010, „Umzugskosten“ zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.