Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2019

 

 

 

 

 

TOP 21
Grundstückstausch Berliner Straße 50-52, 63065 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-396 (Dez. I, Amt 80) vom 30.10.2019,
2016-21/DS-I(A)0688

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main übereignet an den Tauschpartner aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 2 Nr. 887/22 die in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche A mit ca. 137 m² und erhält die Teilfläche B aus dem Grundstück Gemarkung Offenbach Flur 2 Nr. 634/1 mit ca. 76 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.     Der Tausch erfolgt wertgleich. Die Kosten des Tauschvertrages und seiner Durchführung, die Vermessungskosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Beteiligten anteilig getragen. Die hierfür erforderlichen Mittel i. H. v. ca. 7.000,00 EUR stehen im Haushaltsjahr 2019 beim Produktkonto 10010200.0500000180 (Unbebaute Grundstücke), Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.

 

3.     Im Übrigen verbleibt es bei den getroffenen Vereinbarungen des städtebaulichen Vertrages, insbesondere bei der Verpflichtung des Tauschpartners, die Zweite Ebene inkl. Treppenanlage auf seine Kosten abzubrechen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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