Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2019

 

 

 

 

 

TOP 23
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Pirazzistraße 57
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-399 (Dez. I, Amt 80) vom 30.10.2019,
2016-21/DS-I(A)0691

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.         Das zum 31.05.2031 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Pirazzistraße 57 = 255 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 2.621,40 EUR/Jahr (10,28 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung